Das Arbeitsprogramm für elektronischen Geschäftsverkehr wurde bei der zweiten WTO Ministerkonferenz im Jahr 1998 verabschiedet. Dabei wurde vereinbart vorerst keine Zölle auf elektronische Übertragungen zu erheben („E-Commerce Moratorium“). Diese Ausnahmeregelung wurde seitdem bei allen weiteren WTO-Ministerkonferenzen anstandslos verlängert. Eine Verlängerung im Rahmen der 12. WTO Ministerkonferenz ist kein Selbstläufer.