Neue Zusammensetzung des UN-Menschenrechtsrates ab 2024 und zentrale Abstimmungen während des 54. Rates - Dialogue multilatéral à Genève
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Neue Zusammensetzung des UN-Menschenrechtsrates ab 2024 und zentrale Abstimmungen während des 54. Rates
de
Sarah Ultes, Victoria Müller
Map of the Month 10/2023
Nachdem die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat durch eine Resolution der UN Generalversammlung im April 2022 suspendiert worden war, versuchte Russland nun erneut Mitglied des Rates zu werden. In der Osteuropäischen Staatengruppe fanden sich allerdings zwei Gegenkandidaten: Albanien und Bulgarien. EU-Mitglied Bulgarien erhielt 163, das aktuell auch im UN Sicherheitsrat sehr aktive Mitglied Albanien 123 Stimmen. Im Kontext des Krieges in der Ukraine überrascht es aber dennoch, dass Russland trotz der täglichen Verletzung von grundlegenden Menschenrechten und des internationalen Völkerrechts sich noch von 83 Mitgliedstaaten eine Unterstützung sichern konnte. Zentrale Abstimmungen während des 54. UN-Menschenrechtsrates beinhalteten u.a. auch eine Verlängerung des Mandats der Sonderberichterstatterin zur innenpolitischen Lage in Russland oder der Schaffung einer Faktenfindungsmission für den Sudan. Bezüglich des Rechts auf Entwicklung wurde eine Resolution angenommen, welche einen Entwurf über einen internationalen Pakt über das Recht auf Entwicklung beinhaltet. Westliche Länder kritisierten den Text scharf und verwiesen darauf, dass die Resolution Entwicklung Vorrang vor den Menschenrechten einräume.