Comptes-rendus d'événement
Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern. Am 6. März 2008 lud die Konrad-Adenauer-Stiftung zu einem Informationsabend rund um das Schöffenamt ein. Außerdem bot sich dem Publikum die Möglichkeit, verschiedene Fragen zu diskutieren:
- Warum nehmen ehrenamtliche Richter an der Rechtsprechung teil?
- Wie kommen Schöffen zum Einsatz?
- Wie werden Schöffen gewählt?
- Welche Voraussetzungen müssen die Bewerber mitbringen?
Zu Beginn des Abends begrüßte Staatssekretär Michael Haußner vom Justizministerium Thüringen nach den einführenden Worten von Maja Eib das Publikum und freute sich über dessen Interesse am Schöffenamt. Um das Schöffenamt näher zu umschreiben, beleuchtete er es zunächst in einem kurzen historischen Abriss. Die Gedanken der Aufklärung, die im 19. Jahrhundert ihren Niederschlag in der Sicherung der Freiheit des Einzelnen, der Forderung nach Mitwirkungsmöglichkeiten für die Bürger sowie in der Begrenzung staatlicher Macht fanden, trugen zur Einführung von Schwurgerichten nach französischen Vorbild bei. Staatssekretär Haußner erläuterte an dieser Stelle den Unterschied von Geschworenen- und Schöffengerichten und betonte, dass die Veranstaltung ausschließlich über das Schöffenamt informiere.
Beim Schöffengericht herrscht keine Arbeitsteilung zwischen Richter und Laien vor; die Entscheidung über Schuld, Strafrahmen und Strafhöhe ergeht gemeinsam. Ferner wies er auf die Vorzüge des Schöffenamtes hin. Das Schöffenamt sei eine Plausibilitätskontrolle der richterlichen Entscheidungen und diene der Vermeidung des „juristischen Tunnelblickes“ durch Einbringen des praktischen Wissens und der Lebenserfahrung der Schöffen.
Lutz Bindig, Schöffe am Amtsgericht Grimma und Bildungsbeauftragter des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (DVS), gab den Zuhörern einen umfassenden Überblick über das Schöffenamt. Eckpunkte seines Vortrages waren dabei die Grundlage des Schöffenamtes im Grundgesetz, die Gründe und Vorzüge des Schöffenamtes und der Vorgang der Wahl zum Schöffenamt. Dabei arbeitete er die Besonderheiten des Jugendschöffenamtes heraus und betonte den erzieherischen Gedanken sowie die paritätische Besetzung durch Männer und Frauen.
Seine Erläuterungen zum Thema „Haupt- und Hilfsschöffen“ war Hauptanknüpfungspunkt für Fragen aus dem Publikum. Dabei ging es hauptsächlich um Fragen, die den Zeitaufwand betreffen und ob ein Wahlrecht zwischen dem Haupt- und Hilfsschöffenamt bestehe. Transparenz und Unabhängigkeit des Wahlverfahrens der Haupt- und Hilfsschöffen kann jedoch nur gesichert werden, wenn es zwischen den beiden Schöffenämtern keine Wahlmöglichkeit gibt. Dies sorgte im Publikum für Irritationen und Enttäuschung, da einige das Hilfsschöffenamt aufgrund der geringeren zeitlichen Belastung bevorzugen würden.
Herr Bindig ging weiter auf die Rechte und Pflichten sowie die Schutzrechte der ehrenamtlichen Richter ein. Dabei wurden insbesondere Fragen zu den Einflussmöglichkeiten der Schöffen sowie zum Thema Befangenheit laut. Am Ende seines Informationskataloges erläuterte Herr Bindig die Aufgaben und Grundsätze des Strafprozesses sowie den Ablauf einer Hauptverhandlung. Er gab den Zuhörern den Leitsatz „Schöffen sind Bestandteil des Gerichts“ sowie sein Fazit, dass das Schöffenamt Freude bereite und die Persönlichkeit jedes Einzelnen stärke, mit auf den Weg.
Susann Winkler, freie Dozentin der Erwachsenenqualifizierung und Bildungsbeauftragte des DVS informierte das Publikum über Entschädigungsmöglichkeiten, Unfallversicherung und steuerrechtliche Fragen. Dabei betonte sie, dass das Schöffenamt ein Ehrenamt und kein Arbeitsplatz im eigentlichen Sinne sei.
Insgesamt zeigte sich die Zuhörerschaft interessiert am Schöffenamt und zögerte nicht, Fragen zu stellen. Ein Manko in den Augen einiger Berufstätiger, insbesondere der Selbstständigen, stellte jedoch der möglicherweise hohe Zeitaufwand des Hauptschöffenamtes dar.