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„Kultur des Lebens stärken – Bioethische Fragen auf dem Prüfstand“

Gesprächskreis Kirche und Politik

Gesprächskreis mit Prof. Dr. Josef Römelt (Katholische Fakultät der Universität Erfurt), Prof. Dr. Nikolaus Knoepffler (Ethikzentrum an der Universität Jena), Katrin Göring-Eckardt MdB (Fraktion Bündnis90/Die Grünen), Antje Tillmann MdB (CDU/CSU Fraktion)

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Megosztás

Das Tischgespräch konzentrierte sich auf die Legitimation der embryonalen Stammzellenforschung, sowie die Debatten bezüglich Patientenverfügungen. Die Aktualität dieser aus ethnischer Perspektive äußerst schwierigen Themen wird in dem Beschluss des Bundestages vom 11.04.08 zur der embryonalen Stammzellenforschung deutlich. Der Beschluss beinhaltet die einmalige Verschiebung des im Stammzellengesetz geregelten Stichtages (1. Januar 2002) auf den 1. Mai 2008. Nach dem Gesetz dürfen nur Stammzelllinien aus dem Ausland importiert werden, die vor dem Stichtag gewonnen wurden.

Frau Göring-Eckardt (Vizepräsidentin des Bundestages) machte deutlich, dass die Abwägung zwischen dem Schutz menschlichen Lebens und potenzieller Heilungschancen schwerwiegender Erkrankungen äußerst schwierig ist. Ihrer Meinung nach, sollte sich die Wissenschaft auf die Forschung mit adulten Stammzellen konzentrieren, da auf diesem Gebiet bereits erste Erfolge erzielt wurden und die Gewinnung der Stammzellen moralisch und ethisch unproblematisch erfolgt.

Frau Tillmann (Bundestagsabgeordnete) betonte die Bedeutung der christlichen Werte für die Diskussion und verwies auf die Position der Behindertenverbände, die sich eindeutig gegen eine Erweiterung des bestehenden Gesetzes aussprechen, da sie in der Diskussion einen Trend sehen, der sich gegen behindertes Leben im Allgemeinen richtet.

Bezüglich Patientenverfügungen vertraten beide die Position, dass es in erster Linie um mehr Rechtssicherheit gehen muss und der aktuelle Wille des Patienten, bzw. des Vormundes im Mittelpunkt zu stehen hat.

Prof. Dr. Knoepffler (Ethikzentrum Universität Jena) betonte, dass sich in der Debatte um embryonale Stammzellenforschung keine der Positionen auf das Grundgesetz berufen kann, da dieses sich nicht dazu äußert, ob der Schutz der Menschenwürde sich auch auf ungeborenes Leben erstreckt. Für ihn sollte erst 2-3 Wochen nach der Vereinigung von Samen und Eizelle von einem menschlichen Lebewesen gesprochen werden, da erst dann das Herz anfängt zu schlagen und die individuellen neuronalen Entwicklungen ihren Lauf nehmen. Er betonte, dass die embryonale Stammzellenforschung gegenüber der Forschung mit adulten Stammzellen eindeutige Vorteile hat und notwendiges Grundlagenwissen liefert. Weiter muss seiner Ansicht nach darüber nachgedacht werden, ob die unheimliche Verschwendung am Anfang des Lebens nicht ein Zeichen des Schöpfers sein könnte.

Prof. Dr. Römelt (Kath.-Theologische Fakultät, Erfurt) forderte einen starken Schutz vor technischen Eingriffsmöglichkeiten bezüglich der Einzigartigkeit des einzelnen Menschen und betonte die Wichtigkeit der kirchlichen Interpretation des Begriffs der Menschenwürde. Die Position der Kirche wird in dem Term „Mensch von Beginn an“ deutlich.

Die Teilnehmer waren annähernd einstimmig der Meinung, dass letztlich alles von der Frage abhängt, ob es sich bei den frühen Embryonen bereits um Menschen handelt, die es zu schützen gilt. Ebenso herrschte Einigkeit darüber, dass es keine Forschung geben darf, die losgelöst von der Ethik operieret. Schwierig wird eine Positionierung jedoch dann, wenn im Ausland erste Medikamente aufgrund solcher Forschungen entwickelt werden und es darum geht, ob diese Medikamente in Deutschland eingesetzt werden dürfen. Ebenso wurde die Position vertreten, dass man sich auch die Frage stellen muss, ob Gesundheit und Heilung wirklich die obersten Ziele sein sollten, da dabei vernachlässigt wird, dass auch Krankheit und Tod Teil des Lebens sind.

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Erfurt Deutschland

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