Partisipasi-partisipasi dalam acara
Zuhause alt werden ist ein verbreiteter und politisch unterstützter Wunsch.
Was aber, wenn der Sprudelkasten zu schwer und die Deckenlampe unerreichbar wird?
Die Pflegeversicherung kann bei Hilfebedarf in Bezug auf hauswirtschaftliche Versorgung nur dann in Anspruch genommen werden, wenn weiterer Unterstützungsbedarf im Bereich Körperpflege / Ernährung / Mobilität festgestellt wird.
Eine Unterstützung durch das Sozialamt ist in derartigen Fällen nur dann möglich, wenn Einkommen und Vermögen entsprechend gering sind.
Niedrigschwellige Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI zielen zwar genau auf die Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, sie können aber ebenfalls nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegestufe vorliegt oder die Alltagskompetenz eingeschränkt ist (sog. Pflegestufe 0).
Eine Inanspruchnahme privater Anbieter hauswirtschaftlicher Dienste ist - gegen entsprechendes Entgelt - immer möglich. Diese Dienstleister kämpfen jedoch gegen ein schlechtes Image und leiden unter Personalmangel.
Die Bereiche Pflege (SGB XI, gesetzl. Pflegeversicherung GPV) und Betreuung unterliegen also, anders als der Bereich Gesundheit (SGB V, gesetzl. Krankenversicherung GKV), neben dem Teilkasko- dem Subsidiaritätsprinzip: Was die kleinere Gruppe erledigen kann, soll keine Gebietskörperschaft tun, was ein Einzelner sich leisten kann, soll nicht der Staat finanzieren.
In der GKV ist so ein Eigenbeteiligungs-Gedanke (abgesehen vom Zahnersatz) nicht vorhanden. „Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“
Dieser erste Satz des SGB V bezieht sich unterschiedslos auf alle Versicherten.
Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass niemand deshalb von einem Arztbesuch absehen soll, weil es ihn finanziell belastet.
Ist ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit, Teilhabe und körperliche Fitness also nur etwas für besser Betuchte und/oder Personen, denen dies – auch vorausschauend – „etwas wert ist“?
Denn, darüber waren sich die Teilnehmer einig, ein Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ist kein Selbstläufer. Während ein Altenheim ohne weiteres bezogen werden kann, bedarf die Entscheidung zum Zuhause-Bleiben in der Folge einer Planung und Vorbereitung hinsichtlich ggf. notwendiger baulicher Veränderungen, personeller Unterstützung und sozialer Netzwerke. Unterbleibt dies, liegt hierin ein gewichtiger Grund, das angestrebte Ziel notgedrungen aufgeben und in ein Altersheim umziehen zu müssen.
Ist in diesem Bereich also, neben der individuellen Erkenntnis, auch ein gesellschaftliches Umdenken erforderlich?
Das Primat: „Ambulant vor Stationär“ setzt sich allmählich durch.
Ein zweites, jüngeres Primat lautet: „Reha vor Pflege“. Dies berührt in-sofern vor allem die GKV, als allmählich eine eigenständige Altersmedizin aufgebaut und geriatrische Reha-Leistungen stark ausgebaut werden.
Ein noch weiter gehendes Primat sollte jedoch lauten: „Prävention vor Pflege“.
Prävention im engeren Sinne wird von der Krankenversicherung heute schon propagiert und bezahlt.
Prävention im weiteren Sinne, so waren sich Teilnehmer und Referenten einig, bedeutet darüber hinaus Unterstützung zum Verbleib in der eigenen Häuslichkeit bereits im Vorfeld von Pflege sowie das Ermöglichen von Teilhabe in vielfacher Hinsicht.
Ohne die Frage der möglichen Leistungsausweitung naheliegender Träger (GKV, GPV) weiter zu diskutieren, ist zu konstatieren, dass es auf kommunaler Ebene bereits vielfältige Angebote gibt, um eine solche Prävention im weiteren Sinne zu realisieren. Dabei spielt die Einkommenssituation keine Rolle.
Rein formal-gesetzlich scheint es also wenig Unterstützungs-Angebote zu geben für Menschen, die geistig noch fit und einigermaßen rüstig sind, deren Kräfte aber nachlassen.
Jedoch agieren, mit je nach Gemeinde unterschiedlichem Schwerpunkt, im Hinblick auf Unterstützung zum Erhalt der Autonomie und Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe zahlreiche Institutionen:
- das Amt für Senioren
- der örtliche Seniorenbeirat
- die kommunale Pflegeberatungsstelle
- die kommunale Wohnberatung
- der kommunale Pflegestützpunkt
- die Pflegekassen (die teilweise Betreiber der Pflegestützpunkte sind)
- die Wohlfahrtsverbände (z.B. Caritas , Diakonie)
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Tentang seri ini
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