Der Online-Handel wuchs insbesondere in den vergangenen Monaten deutlich. Immer mehr Personen suchten das Internet auf, um einkaufen zu gehen. Doch wie funktioniert Produktsicherheit und Marktüberwachung im Internet? Wie können Verbraucher geschützt werden und wie können sie Produktinformationen finden, die sie brauchen, um informierte Entscheidungen zu treffen? Um diese und weitere Fragen zu erörtern, hat das Politische Bildungsforum Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung den Thüringer Europa-Talk am 03.02.2021 unter das Thema “Wie gelingt Verbraucherschutz und Produktsicherheit auf europäischer Ebene?" gestellt. Es diskutierten über Facebook-Live Marion Walsmann, Thüringer Europaabgeordnete und Ramona Ballod, Referentin für Energie, Bauen und Nachhaltigkeit in der Verbraucherzentrale Thüringen miteinander. Das Gespräch wurde von Diana Peuker moderiert.
Nach der Begrüßung durch die Moderatorin Diana Peuker erläuterten die Diskussionsteilnehmer ihre Perspektive auf die aktuellen Vorgaben zu Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Marion Walsmann erklärte, dass man als Verbraucher darauf vertraut, dass das, was man kauft, sicher ist. Jedoch könne man, so Walsmann, nicht immer davon ausgehen und nannte hier beispielsweise Weichmacher, die in Puppenspielzeug zu finden sind, oder auch FFP2 Masken, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen. Es fehle die Grundlage, die es Verbrauchern erlaubt, ausreichend zu Produktsicherheit informiert zu sein. Man müsse hierbei bereits bei der Kommunikation zwischen Verbraucher und Hersteller ansetzen, so dass Verbraucher die Möglichkeiten haben, transparent und zügig Informationen zu Produkten zu erhalten. Zugleich müsse man, argumentiert Walsmann, Sorge tragen, dass Produkte, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, überhaupt erst gar nicht in den europäischen Binnenmarkt gelangen können. Diese Punkte mahnte Marion Walsmann auch in ihrem Bericht an die EU Kommission an, indem sie fordert, dass mehr für den Verbraucherschutz getan werden müsse. Ramona Ballod nannte beispielhaft das CE Zeichen, das zwar kein Gütezeichen sei, aber immerhin eine Erklärung des Herstellers, dass das Produkt den Mindestanforderungen für Sicherheit entspricht. Man müsse nun aber bei FFP2 Masken beispielsweise beachten, dass neben dem CE Zeichen auch eine Kennziffer genannt werden müsse, die darlegt, wo unter anderem die Masken geprüft worden sind. Viele Verbraucher wüssten dies jedoch gar nicht und gehen davon aus, dass das CE Zeichen ausreiche. Dies führt zur Überforderung von Verbrauchern und erschwert die Informationssuche. Ballod forderte, dass die Marktüberwachung hier eingreifen müsse. Insbesondere für Online-Plattformen muss es höhere Anforderungen geben, die über die freiwillige Selbstverpflichtung der Plattformen hinausginge. Datenbanken müssen schneller und transparenter durchsuchbar und somit einfacher zugänglich gemacht werden.
Aus dem Publikum kam die Frage auf, wie sich Verbraucher bei Käufen in den sozialen Netzwerken absichern könnten. Ballod empfahl, dass man bei solchen Einkäufen prüfen sollte, wer der tatsächliche Vertragspartner ist. Bei Online-Händlern ist es häufig der Fall, dass große Händler lediglich für Dritte einstehen und nicht die eigentlichen Verkäufer sind. In diesen Fällen fordert Ballod, dass die Pflicht zur Informationssuche nicht allein beim Verbraucher liegen darf. Verbraucher sollten bei Einkäufen in sozialen Medien oder auch bei Online-Händlern auf die Bewertungen der Händler achten und, wenn möglich, die Produkte bei Kauf abholen, um diese noch einmal in Augenschein nehmen zu können. Darüber hinaus empfiehlt sie, dass Verbraucher vor Kauf immer die Produktdetails konsultieren. Gleichzeitig muss der Online-Handel jedoch zu einer stärkeren Transparenz verpflichtet werden und Sorge tragen, dass die Verbraucher auch dann informiert werden, wenn es zu Rückrufen von Produkten kommt. Verbraucher sollten, empfiehlt Walsmann, ähnliches Kaufverhalten online wie offline zeigen und in beiden Situationen auf Transparenz achten und Produkte prüfen.
Insbesondere Produkte, die mit künstlicher Intelligenz arbeiten und somit Eigenschaften gegebenenfalls erst im Laufe der Nutzung entwickeln, müssen stärker geprüft und beobachtet werden. Walsmann gab an, dass die EU Kommission aufgefordert worden ist, die Produktsicherheitsrichtlinien zu überarbeiten, damit diese sich dem Stand der aktuellen technischen Begebenheiten anpassen. So müssen auch Produkte, die künstliche Intelligenz nutzen, für Verbraucher sicher(er) gemacht werden, damit auch das Vertrauen in diese Produkte gestärkt wird. Walsmann betont, dass Cybersecurity auch für diese Gegenstände gegeben sein muss.
Am 1. Januar 2022 wird eine neue Richtlinie in Kraft treten, die Software-Updates für digitale Produkte durchgehend verpflichtend machen wird. Es bedarf allerdings weiterer Konsultierungen und der Etablierung von Rahmenvorgaben, die es Verbrauchern ermöglichen, diese neuen technischen Produkte sicher und vertrauensvoll zu nutzen.
Hier gibt es den Livestream zum Nachschauen:
Wie gelingt Verbraucherschutz und Produktsicherheit auf europäischer Ebene?
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