Илтгэл
Details
Begrüßung
Maja Eib
Leiterin Politisches Bildungsforum Thüringen
Referenten
Prof. Dr. Harald Dörig
Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
Die weltweiten Flüchtlingsbewegungen, von denen Deutschland
und Europa in immer stärkerem Maße betroffen sind, haben die
juristischen Voraussetzungen und Regelungen des Asyl- und
Flüchtlingsrechts wieder verstärkt in den Focus politischer
Debatten und Entscheidungen kommen lassen.
Auf Europäischer Ebene wird über die Vorgaben und vor allem
Umsetzung der sogenannten Dublin-Verordnung diskutiert und
über Reformen nachgedacht. In Deutschland wurden bereits
Änderungen und Neuregelungen an einzelnen Punkten des
Asyl- und Flüchtlingsrechts getroffen, da die rasant steigenden
Flüchtlingszahlen sowie die verwaltungstechnische Bearbeitung
bei der Anerkennung von Asylsuchenden und Flüchtlingen durch
das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
entsprechende Anpassungen erforderten. Diese Entwicklungen
stellen keine neue Situation dar, so gab es bereits 1993 im
sogenannten Asylkompromiss in Reaktion auf die steigenden
Flüchtlingszahlen durch die Konflikte im zerfallenen
Jugoslawien erhebliche Änderungen.
In den aktuellen Debatten über Asyl und Flüchtlingsrecht fällt auf,
dass sowohl auf politischer wie auch medialer Ebene die Begriffe
Asyl und Flüchtlinge nicht immer mit der Trennschärfe gebraucht
werden, welche die unterschiedlichen Grundlagen des Asylrechts
und der Anerkennung von Flüchtlingen juristisch erfordern.
Dies ist jedoch insbesondere unter dem Eindruck der Debatten um
geforderte Obergrenzen, Familiennachzug und Aufenthaltsstatus
geboten, da sich daraus unterschiedliche Rechtsansprüche
ergeben.
Das Asylrecht in Deutschland wird durch Artikel 16a
Grundgesetz geregelt, welches explizit individuell verfolgten
Personen den Rechtsanspruch auf Asyl gewährt und keine
Obergrenze für Asylanträge bzw. mögliche Verweigerung des
Asylanspruchs nach Überschreiten einer quantitativen Grenze
erlaubt. Menschen, die vor Krieg flüchten, genießen Schutz nach
der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, deren Anspruch sich
durch die Ratifizierung des völkerrechtlichen Dokuments durch
Deutschland ergibt. Beide juristische Grundlagen haben ihren
Ursprung in den Ereignissen des 2. Weltkriegs, welcher
millionenfache politische und rassistische Verfolgung und
Kriegsflüchtlinge in Europa erzeugte, sich jedoch bis in die
Gegenwart auf andere Weltregionen verschoben hat, wie man an
den Herkunftsländern, aus der die Mehrzahl der Menschen nach
Deutschland kommen, ablesen kann.
In unserer Veranstaltung werden wir die juristischen und
historischen Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts darstellen
und ihre aktuelle Anwendung bzw. auch Notwendigkeit der
Fortentwicklung erörtern. Wir freuen uns mit Prof. Dr. Harald Dörig
vom Bundesverwaltungsgericht einen Experten gewonnen zu haben,
der zu diesem aktuellen Thema referieren wird.
Dazu laden wir Sie herzlich ein!
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