Prostitution und der gesetzliche Umgang damit ist eines der gesellschaftlich und politisch am kontroversesten diskutierten Themen. Diese Diskussion spiegelt sich international in gesetzlichen Regelungen wider, die sich mitunter diametral entgegenstehen. Während Deutschland und einige andere Länder Prostitution legalisiert und reguliert haben, ist sie in anderen Ländern illegal. Das Nordische Modell, das u.a. in Schweden und Frankreich umgesetzt wird, geht einen anderen Weg. Es definiert Prostitution als Gewalt gegen Frauen und hat die langfristige Verkleinerung des Prostitutionsmarktes zum Ziel. Es erkennt an, dass Prostitution ein geschlechtsspezifisches Phänomen ist und der Gleichstellung der Geschlechter entgegensteht. Das Nordische Modell basiert auf vier Säulen. Neben gesellschaftlicher Aufklärung und flächendeckenden Ausstiegsprogrammen für Personen in der Prostitution, besteht es aus der vollständigen Entkriminalisierung prostituierter Personen bei gleichzeitiger Kriminalisierung aller Profiteure inklusive der Nachfrage, also der Freier. Die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit des Nordischen Modells wird international heftig diskutiert. Auch in Deutschland, wo aktuell das Prostituiertenschutzgesetz aus dem Jahr 2017 evaluiert wird, ist das Nordische Modell in der Diskussion. Die entscheidende Frage ist, ob der Kauf sexueller Handlungen kriminalisiert werden sollte. Die folgenden Ausführungen widmen sich dem Thema Nachfrage nach Prostitution im Allgemeinen und der Frage nach der Freierstrafbarkeit im Speziellen. Es wird auf eine im November 2022 veröffentlichte nicht repräsentative Umfrage unter Freiern in Deutschland Bezug genommen. Wer sind Freier und was wissen sie über das Prostitutionsmilieu und die dort vorherrschende Gewalt gegenüber prostituierten Frauen? Außerdem wird erörtert, ob eine Freierstrafbarkeit zur Verringerung der Nachfrage nach Prostitution führen würde.
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Die Reihe informiert in konzentrierter Form über Analysen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu relevanten aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen eigener und externer Expertinnen und Experten vor, bieten Kurzanalysen von rund fünf Seiten und nennen KAS-Ansprechpartnerinnen.