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Völkerrecht und juristische Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts in Deutschland

Vortrag und Gespräch

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Деталі

Begrüßung

Maja Eib

Leiterin Politisches Bildungsforum Thüringen

Referenten

Prof. Dr. Harald Dörig

Richter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig

Die weltweiten Flüchtlingsbewegungen, von denen Deutschland

und Europa in immer stärkerem Maße betroffen sind, haben die

juristischen Voraussetzungen und Regelungen des Asyl- und

Flüchtlingsrechts wieder verstärkt in den Focus politischer

Debatten und Entscheidungen kommen lassen.

Auf Europäischer Ebene wird über die Vorgaben und vor allem

Umsetzung der sogenannten Dublin-Verordnung diskutiert und

über Reformen nachgedacht. In Deutschland wurden bereits

Änderungen und Neuregelungen an einzelnen Punkten des

Asyl- und Flüchtlingsrechts getroffen, da die rasant steigenden

Flüchtlingszahlen sowie die verwaltungstechnische Bearbeitung

bei der Anerkennung von Asylsuchenden und Flüchtlingen durch

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

entsprechende Anpassungen erforderten. Diese Entwicklungen

stellen keine neue Situation dar, so gab es bereits 1993 im

sogenannten Asylkompromiss in Reaktion auf die steigenden

Flüchtlingszahlen durch die Konflikte im zerfallenen

Jugoslawien erhebliche Änderungen.

In den aktuellen Debatten über Asyl und Flüchtlingsrecht fällt auf,

dass sowohl auf politischer wie auch medialer Ebene die Begriffe

Asyl und Flüchtlinge nicht immer mit der Trennschärfe gebraucht

werden, welche die unterschiedlichen Grundlagen des Asylrechts

und der Anerkennung von Flüchtlingen juristisch erfordern.

Dies ist jedoch insbesondere unter dem Eindruck der Debatten um

geforderte Obergrenzen, Familiennachzug und Aufenthaltsstatus

geboten, da sich daraus unterschiedliche Rechtsansprüche

ergeben.

Das Asylrecht in Deutschland wird durch Artikel 16a

Grundgesetz geregelt, welches explizit individuell verfolgten

Personen den Rechtsanspruch auf Asyl gewährt und keine

Obergrenze für Asylanträge bzw. mögliche Verweigerung des

Asylanspruchs nach Überschreiten einer quantitativen Grenze

erlaubt. Menschen, die vor Krieg flüchten, genießen Schutz nach

der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, deren Anspruch sich

durch die Ratifizierung des völkerrechtlichen Dokuments durch

Deutschland ergibt. Beide juristische Grundlagen haben ihren

Ursprung in den Ereignissen des 2. Weltkriegs, welcher

millionenfache politische und rassistische Verfolgung und

Kriegsflüchtlinge in Europa erzeugte, sich jedoch bis in die

Gegenwart auf andere Weltregionen verschoben hat, wie man an

den Herkunftsländern, aus der die Mehrzahl der Menschen nach

Deutschland kommen, ablesen kann.

In unserer Veranstaltung werden wir die juristischen und

historischen Grundlagen des Asyl- und Flüchtlingsrechts darstellen

und ihre aktuelle Anwendung bzw. auch Notwendigkeit der

Fortentwicklung erörtern. Wir freuen uns mit Prof. Dr. Harald Dörig

vom Bundesverwaltungsgericht einen Experten gewonnen zu haben,

der zu diesem aktuellen Thema referieren wird.

Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Um Anmeldung wird gebeten. Gerne können Sie unser Anmeldeformular oder die Online-Anmeldung nutzen.


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місце зустрічі

Collegium Maius / Alte Universität
Michaelisstraße 39,
99089 Erfurt
Deutschland

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  • Prof. Dr. Harald Dörig

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    Landesbeauftragte und Leiterin Politisches Bildungsforum Thüringen

    maja.eib@kas.de +49 (0) 361 65491-0 +49 (0) 361 65491-11
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    Sekretärin/Sachbearbeiterin Politisches Bildungsforum Thüringen

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