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„Wichtig ist, jeden Einzelnen mit seinen individuellen Bedürfnissen wahr- und ernst zu nehmen“

Dr. Norbert Arnold

Ein Interview mit Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes, zum BVerfG-Urteil über das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Selbsttötung

Wie soll mit Sterbewünschen von Menschen umgegangen werden? Diese Frage stellt sich verstärkt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt hat. Suizidbeihilfe wirft schwerwiegende Fragen auf, die es zu reflektieren gilt. Dieses Mal beleuchten wir das Thema aus der Perspektive von Hausärztinnen und Hausärzten, denn sie werden immer wieder mit Sterbewünschen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert.

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Im Jahr 2015 trat § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, mit dem die „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wurde. Damit wurde die organisierte, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe, etwa durch sogenannte Sterbehilfeorganisationen und einzelne Sterbehelfer, in Deutschland verboten.

Mit Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schränke die Selbstbestimmung des Menschen in unzulässiger Weise ein.

Im Interview wird das BVerfG-Urteil aus hausärztlicher Sicht reflektiert. Denn: Hausärztinnen und Hausärzte werden immer wieder mit Sterbewünschen ihrer Patientinnen und Patienten konfrontiert. Aufgrund der besonderen Vertrauenssituation sind sie für Menschen in existenziellen Notlagen besonders wichtig Ansprechpartner. Diese Perspektive beleuchtet Ulrich Weigeldt im Interview. Er ist Bundesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes.

Lesen Sie das gesamte Interview hier als PDF.

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