Soziale Herkunft, prägende Einflüsse und beruflicher Werdegang
Paul Friedrich Lücke – so sein vollständiger Geburtsname – wird am 13. November 1914 als neuntes Kind des Steinbruchmeisters Wilhelm Lücke und seiner Ehefrau Maria, geborene Wette, in Schöneborn im Bergischen Land geboren. In bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen wächst er gemeinsam mit dreizehn Geschwistern auf. Neben dieser Erfahrung ist es der in einem tiefreligiösen Elternhaus vermittelte christliche Glaube, der ihn entscheidend prägt. Lücke ist mit seinem ganzen Wesen in der katholischen Weltanschauung verwurzelt, ohne deshalb klerikal zu wirken und zu sein. In seiner protestantisch geprägten Heimat lebt er mit evangelischen Christen als Freund unter Freunden zusammen. Er engagiert sich in der katholischen Jugendbewegung und tritt der Pfadfinderschaft Sankt Georg bei.
Der begabte Junge muss seinen beruflichen Aufstieg mühsam erarbeiten. Von der einklassigen Volksschule führt ihn sein Weg in den Steinbruch, wo er zunächst wie sein Vater arbeitet. An den Besuch einer weiterführenden Schule ist angesichts der bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse der Familie nicht zu denken. 1928 beginnt er eine Lehre als Schlosser; nach der Gesellenprüfung 1931 arbeitet er für mehrere Jahre als Grobschmied.
Auf Distanz zum Nationalsozialismus
Die beruflichen Anfänge fallen zusammen mit dem Untergang der Weimarer Republik und dem Aufstieg des Nationalsozialismus. Mit den neuen Machthabern kommt es unweigerlich zu Konflikten. Im Alter von 18 Jahren wird der katholische Pfadfinder Lücke zum Dekanatsjugendführer für das Aggertal berufen. Im nationalsozialistischen Deutschland hat kirchliches Engagement eine politische Dimension. Wiederholt wird er mit seiner Gruppe Opfer von Schlägerangriffen der Hitlerjugend.
Nach Wiedereinführung der Wehrpflicht 1935 wird Lücke im Oktober desselben Jahres zur Leistung des Wehrdienstes nach Würzburg eingezogen. Während der Ausbildung in der Wehrmacht wird seine hohe Begabung erkannt, und Lücke erhält die Möglichkeit, sich von 1937 bis 1939 an der Heeres-Feuerwerkerschule in Berlin-Lichterfelde zum Maschinen-Ingenieur fortzubilden. Während dieser Zeit lebt er in dem Arbeiterviertel Wedding, dessen elende Wohnverhältnisse ihn tief erschüttern. Später, als er die Wohnungsbaupolitik in der jungen Bundesrepublik mitbestimmt, wird er häufig Heinrich Zille zitieren, dass man einen Menschen mit der Wohnung genauso erschlagen könne wie mit der Axt. Wie nachhaltig ihn diese Erfahrungen in Wedding geprägt haben, zeigt sich 1965, als der Bundesminister Lücke den Entwurf eines Städtebauförderungsgesetzes vorlegt. Berlin wird darin als ein Modellfall der Stadtsanierung aufgeführt, 56.000 Berliner Elendswohnungen sollen saniert werden.
Soldat im Zweiten Weltkrieg und Engagement im Wiederaufbau
Bereits kurz nach seinem Ingenieurexamen bricht der Zweite Weltkrieg aus. Nach längerem Dienst als Abnahmeoffizier bei großen Berliner Rüstungsbetrieben und Einsatz an der Ostfront wird er 1944 in das besetzte Frankreich versetzt, wo er bei einem Sabotageakt der französischen Widerstandsbewegung in einem Rüstungsbetrieb in Toulouse schwer verletzt wird; Lücke verliert das rechte Bein und erblindet zeitweise. Das Kriegsende erlebt er als Oberleutnant der Reserve in Österreich, von wo aus er am 12. September 1945 in sein Heimatdorf Schöneborn zurückkehren kann.
Nach 1945 zählt Paul Lücke zu den Männern der ersten Stunden beim staatlichen und parteipolitischen Wiederaufbau in Deutschland. Mit dem Dechanten seines Heimatkreises und mehreren Gleichgesinnten gründet er das „Katholische Aufbauwerk Oberbergischer Kreis e.V.“ – eine Selbsthilfe-Organisation, die die Not der ausgebombten Einheimischen wie der zahlreichen Flüchtlinge zu lindern versucht. Alles, was für den täglichen Bedarf notwendig ist, wird organisiert: von Kochtöpfen und Bratpfannen bis zu Bettdecken. Der evangelische Landrat August Dresbach wird auf Paul Lücke aufmerksam. Im November 1945 beauftragt er den politisch unbelasteten Kriegsheimkehrer mit der Flüchtlingsbetreuung im Oberbergischen Kreis und holt ihn 1946 als Leiter des Wirtschaftsdezernats in die Kreisverwaltung nach Gummersbach.
Mitgründer der CDU im Oberbergischen Kreis
Zu diesem Zeitpunkt ist Lücke bereits auch parteipolitisch aktiv. Er gehört zu den Mitgründern der CDU in seiner Heimat. Damit entscheidet er sich bewusst für ein Engagement in einer christlichen, interkonfessionellen, für alle Schichten offenen Partei und damit gegen das Zentrum, der Partei seines Vaters. Diese Entscheidung ist ein Beispiel dafür, wie die Erfahrungen und Auseinandersetzungen mit den Ursachen und Folgen der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland zur Sammlung der Anhänger christlicher Politik und zum Zusammenschluss der konfessionellen Gruppen und Parteien führen, die während der Weimarer Republik nicht über Ansätze hinauskommt. In der CDU ist er dem christlich-sozialen Flügel zuzuordnen, was auch in seiner Mitgliedschaft in den Sozialausschüssen der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft zum Ausdruck kommt.
Mit dem Eintritt in die Kreisverwaltung des Oberbergischen Kreises verfügt Lücke über jene wirtschaftliche Sicherheit, die es ihm ermöglicht, eine eigene Familie zu gründen. Am 28. Dezember 1946 heiratet er Rosa Fussenegger, die aus Dornbirn im Voralberger Land stammt. Die Österreicherin hat er 1940 in Braunschweig kennengelernt. Als Tochter eines „politisch nicht zuverlässigen“ Österreichers – Vater Benedikt macht aus seiner Einstellung gegenüber Hitler keinen Hehl – wird Rosa Fussenegger nach Braunschweig dienstverpflichtet. Beide verstehen sich vom ersten Tage an. Der Kontakt reißt während des gesamten Krieges nicht ab. Nach seiner schweren Verwundung in Toulouse kommt er nach Voralberg, wo sich beide wiedersehen. Aus der Ehe gehen sechs Kinder hervor: Maria Theresia, Paul, Georg, Clemens, Andreas und Markus.
Tochter Maria Theresia, verheiratete Opladen, wird in die Fußstapfen ihres Vaters treten. Von 1990 bis 1999 gehört sie dem Landtag von Nordrhein-Westfalen an und ist von 1999 bis 2004 die erste vom Volk gewählte hauptamtliche Bürgermeisterin der Stadt Bergisch Gladbach. Wie ihre jüngeren Brüder Paul, Georg und Clemens wird Maria Theresia in Engelskirchen geboren, wo ihr Vater seit 1947 als Amtsdirektor wirkt.
Amtsdirektor von Engelskirchen
Engelskirchen, eine kleine Industriegemeinde mit seinerzeit knapp 6.000 Einwohnern im Oberbergischen Kreis, ist 1945 zu 80 Prozent zerstört. Das Amt des Amtsdirektors ist verwaist. Gesucht wird eine tatkräftige, durchsetzungsstarke Persönlichkeit, die sich des Wiederaufbaus dieser Gemeinde, der am stärksten zerstörten Gemeinde des Regierungsbezirks Köln, annimmt. Die Entscheidung zur Annahme dieses Amtes, die er als „die ernsteste in meinem Leben“ bezeichnen wird, macht er abhängig von einem einstimmigen Votum der Gemeindevertretung, die ihn schließlich im Juni 1947 einstimmig und auf Lebenszeit zum Amtsdirektor von Engelskirchen wählt. Lücke ist sich der „außerordentlichen Schwierigkeiten“ seines neuen Amtes bewusst, übernimmt diese Aufgabe aber „in der festen Hoffnung, Engelskirchen möglichst bald wieder aufzubauen und von den harten Kriegsschäden zu befreien“.
Noch vor der Währungsreform kommt der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur in Gang. Dabei geht Lücke „ungewöhnliche und für ihn persönlich riskante Wege“ (Jürgen Aretz). Besatzungsrechtliche Vorschriften werden bisweilen missachtet und Industriegüter, die für Reparationsleistungen vorgesehen sind, verschoben. Auch beim Wiederaufbau in Engelskirchen setzt Lücke auf Selbsthilfe und initiiert ein Selbsthilfewerk Wohnungssuchender, das mit Unterstützung der Kommune die Errichtung von Eigenheimen in Angriff nehmen kann. Diese erfolgreiche Aufbauarbeit macht den jungen Amtsdirektor populär und empfiehlt ihn für höhere Aufgaben.
Wahl in den Deutschen Bundestag 1949
Die CDU trägt ihm die Kandidatur im Rheinisch-Bergischen Kreis für die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag am 14. August 1949 an. Wiederum steht Lücke vor einer schwierigen Entscheidung. In Engelskirchen harren „noch eine Fülle wichtiger Aufgaben der Lösung“, und soll er die gesicherte Position eines auf Lebenszeit angestellten Beamten eintauschen „mit der reichlich ungesicherten eines Parlamentariers“? Als Angehöriger einer Generation, die ihre Sozialisation im Dritten Reich erfahren hat und für die Krieg, Zusammenbruch und Wiederaufbau prägende Erlebnisse sind, stellt er sich schließlich als Direktkandidat der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis zur Verfügung:
„Ich komme aus der Generation, deren Jugend ein dämonisches System zerstört hat. (…) Als Überlebende aus dieser Zeit legen wir andere Maßstäbe an das eigene und an das öffentliche Leben, als es vielleicht bei unseren Vätern der Fall ist. In uns brennt der Gedanke und die Hoffnung, für die wir zu kämpfen bereit sind, dass das, was ein unglückseliges System über unser Volk und die Welt brachte, nie wieder möglich werden darf, mag es kosten, was es wolle. Aus dieser Grundhaltung habe ich meine Entscheidung gefällt.“
Mit einem Ergebnis von 48,7 Prozent der abgegebenen Stimmen gewinnt Lücke mit großem Vorsprung – sein sozialdemokratischer Herausforderer erreicht einen Stimmenanteil von 24,5 Prozent – das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis und zieht mit seinen knapp 35 Jahren als einer der jüngsten Abgeordneten in den Deutschen Bundestag ein.
Vorsitzender im Ausschuss für Wiederaufbau und Wohnungswesen
Die CDU/CSU-Fraktion entsendet ihn als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wiederaufbau und Wohnungswesen, dem in den Anfangsjahren der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der schweren Kriegszerstörungen in Deutschland eine herausragende Bedeutung zukommt. Schnell macht sich der zupackende Lücke mit seinen Erfahrungen beim Wiederaufbau in Engelskirchen einen Namen in Bonn, so dass es keine Überraschung darstellt, als er 1950 nach dem Rücktritt von Johannes Albers zum Nachfolger im Ausschussvorsitz gewählt wird.
Als Ausschussvorsitzender zeichnet er sich durch eine straffe, zielgerichtete Verhandlungsführung aus. Erschöpft sich die Beratung in der ausschließlichen Wiederholung ausführlich erörterter Argumente, dringt er auf eine Entscheidung. Dass dabei im Ausschuss nicht nur einstimmige Entscheidungen herbeigeführt werden können, dieser Tatsache ist er sich bewusst. Lässt die Diskussion eines strittigen Punktes auch bei erneuter Beratung keine einstimmige Entscheidung erwarten, spricht sich Lücke gegen eine Vertagung aus. In dieser Funktion beeinflusst er in der ersten und zweiten Legislaturperiode die Wohnungsbaugesetzgebung maßgeblich. Dass zwischen 1950 und 1956 in der Bundesrepublik fast 3,4 Millionen Wohnungen gebaut werden können, ist auch und vor allem das Verdienst von Paul Lücke, der zum führenden Wohnungsbaupolitiker aufsteigt. In der Presse wird er als „Wohnungs-Lücke“, „Bau-Lücke“, „Vater des Familienheims“ oder „Eigenheim-Apostel“ bezeichnet.
In diesen Apostrophierungen spiegeln sich seine wohnungsbaupolitischen Grundüberzeugungen wider. Wohnungsbaupolitik ist für Lücke mehr als die bloße Errichtung von Häusern; sie hat für ihn eine gesellschaftspolitische Dimension. In der Familie sieht er den Kern der Gesellschaft, weshalb auch „im Mittelpunkt der Betrachtung der gesamten Wohnungspolitik die Familie als lebendige Gemeinschaft“ stehen müsse. Von der Förderung des Eigenheimbaus erwartet er einen wesentlichen Beitrag dazu, „unsere Familien krisenfest zu machen“ und damit die demokratische Grundordnung zu stabilisieren. „Nur der Mensch und nur die Familie, die ein Eigentum besitzt“, ist Lücke überzeugt, „ist gegen Radikalisierung gefeit, weil das Bewusstsein, Eigentümer zu sein, verpflichtet und vor Radikalisierung schützt.“ Die Novelle zum Wohnungsbaugesetz von 1950 und das Zweite Wohnungsbaugesetz von 1956, die die besondere Förderung des Eigenheimbaus und der Errichtung von Eigentumswohnungen festschreiben und dabei der Errichtung von Familienheimen Priorität einräumen vor dem Bau anderer Wohnungen, tragen seine Handschrift.
Bundesminister für Wohnungsbau
Nach dem triumphalen Wahlsieg von CDU und CSU bei der Bundestagswahl von 1957, als die Unionsparteien mit einem Stimmenanteil von 50,2 Prozent ihr bis heute bestes Ergebnis einfahren, wird Paul Lücke von Konrad Adenauer als Minister für Wohnungsbau in das Bundeskabinett berufen. Neben der rheinischen Herkunft und ihrer katholischen Erziehung und Lebensauffassung verbindet diese beiden Politiker ein aus ihrer kommunalpolitischen Tätigkeit geprägtes Denken. Der Kommunalpolitik bleibt Lücke auch nach dem Wechsel in die Bundespolitik verbunden. Von 1954 bis 1966 amtiert er als Präsident des Deutschen Gemeindetages.
Der neue Bundesminister zeigt „Mut zur Unpopularität“ (Augsburger Allgemeine), als er gleich zu Beginn seiner Amtszeit das Ziel formuliert, die 40jährige Zwangswirtschaft im Wohnungswesen abbauen zu wollen und die Wohnungswirtschaft in die Soziale Marktwirtschaft zu überführen. Nicht nur die oppositionellen Sozialdemokraten, flankiert von den Mieterschutzverbänden, laufen gegen diese Pläne Sturm, auch in Lückes eigener Partei gibt es erhebliche Vorbehalte. Dabei ist die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft „wohnungsbau- wie ordnungspolitisch zwingend“ (Jürgen Aretz). Altbaumieter, deren Wohnungen im Krieg nicht zerstört worden sind, genießen den Vorteil eingefrorener Vorkriegsmieten und müssen daher in der Regel weniger Geld für ihre Wohnung aufbringen als junge Familien, Ausgebombte oder Flüchtlinge, die die teureren Neubauwohnungen beziehen müssen. Auch sind die festgeschriebenen Altbaumieten ein Hemmschuh für erforderliche Modernisierungsmaßnahmen. Mit der Rückendeckung des Bundeskanzlers bringt Lücke 1960 das „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“, den nach ihm benannten Lücke-Plan, über die parlamentarischen Hürden. Die Aufhebung der Mietpreisbindung in den deutschen Städten in den 1960er Jahren ist sozial abgefedert. In das Bürgerliche Gesetzbuch werden Mieterschutzklauseln eingefügt und in Härtefällen individuelle Mietbeihilfen gewährt.
Bundesminister für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
Seine Wiederberufung in die Bundesregierung nach der Bundestagswahl von 1961 steht außer Frage. Die Ressortzuständigkeit des durchsetzungsstarken Mannes aus dem Bergischen Land wird um die Bereiche Städtebau und Raumordnung sogar erweitert. Damit entspricht der Bundeskanzler einem ausdrücklichen Wunsch von Lücke, der erkannt hat, dass nach der Beseitigung der Wohnungsnot Aufgaben anstehen von gleicher Wichtigkeit und Dringlichkeit. Aus der Entwicklung der Großstädte und Industriegebiete einerseits und aus der Gefahr einer Verödung landschaftlicher Räume andererseits ergibt sich die zwingende Notwendigkeit für die Bundesregierung, eine Raumordnung im Bundesgebiet zu schaffen. Mit dieser Aufgabe bleibt er auch nach dem Wechsel im Amt des Bundeskanzlers von Konrad Adenauer zu Ludwig Erhard im Oktober 1963 betraut. Lücke zählt inzwischen zu den politischen Schwergewichten in Bonn, die der neue Bundeskanzler bei der Zusammenstellung seines ersten Kabinetts nicht unberücksichtigt lassen kann.
Unter der Amtsführung von Lücke wird 1965 das erste deutsche Raumordnungsgesetz verabschiedet. Die Raumordnungspolitik in der Bundesrepublik findet in diesem Gesetz ihren rechtlichen Rahmen. Als zentrale Zielvorstellung wird die Entwicklung der allgemeinen räumlichen Struktur des Bundesgebietes gefordert, „die der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft am besten dient“ und „Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert“.
Bundesminister des Innern
Um die Kontinuität dieser innenpolitisch wichtigen Aufgaben zu sichern, führt Lücke die Zuständigkeit für die Raumordnungspolitik dem Bundesinnenministerium zu, an dessen Spitze er nach der Bundestagswahl von 1965 tritt, bei der Ludwig Erhard einen unerwarteten und eindeutigen Sieg erringt, der es ihm ermöglicht, das Regierungsbündnis mit den Freien Demokraten fortzusetzen.
Diese Personalentscheidung sorgt für Aufsehen, weil erstmals kein Jurist in das Amt des Bundesministers des Innern berufen wird. Bedenken, dass ihm aus diesem Umstand besondere Schwierigkeiten in der Amtsführung erwachsen könnten, begegnet Lücke selbstbewusst. Jedes Ministeramt, vor allem auch das Ressort des Innenministers, sei ein politisches Amt, und für juristische Fachfragen stünden auch im Innenministerium wie in allen anderen Ministerien ausgezeichnete und bewährte Fachleute zur Verfügung. Gleichwohl weiß er um die Größe der Aufgabe, die er mit der Übernahme „dieses schwierigsten innenpolitischen Amtes“ übernommen hat. Auf ihn warten unerledigte Aufgaben wie die Verabschiedung der Notstandsverfassung und neue Herausforderungen wie der Aufbau einer Sportabteilung im Bundesinnenministerium als Konsequenz der Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees vom Frühjahr 1966 über die Vergabe der Olympischen Sommerspiele 1972 nach München. Trotzdem findet er noch Raum für eigene Akzente, die er in seinem neuen Amt zu setzen vermag.
Sein besonderes Interesse gilt der politischen Bildungsarbeit, denn „eine gesunde Demokratie, eine lebensfähige Demokratie setzt politische Bildung breitester Schichten voraus“. Deshalb wird während seiner Amtszeit die staatspolitische Bildungsarbeit über die Bundeszentrale für politische Bildung forciert. Die Erfolge der NPD, die im November 1966 in Hessen und in Bayern den Sprung in den Landtag schafft und bis zur Bundestagswahl 1969 in fünf weiteren Bundesländern die Fünf-Prozent-Hürde überspringt, unterstreichen die Notwendigkeit einer verstärkten staatspolitischen Bildungsarbeit. Die Entwicklung der NPD wird national wie international mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Ein Verbotsverfahren gegen die NPD sieht Lücke skeptisch und plädiert für eine politische Auseinandersetzung mit dieser Partei. Er ist davon überzeugt, dass „das beste Mittel“ im Kampf gegen den Rechts- wie auch den Linksradikalismus „eine klare, konsequente, überzeugende Politik“ sei. Mit dieser Maßgabe tritt er im Herbst 1965 sein Amt als Bundesminister des Innern an und findet damit viel Anerkennung in seiner Partei.
Wegbereiter der ersten Großen Koalition in Bonn
Als sich um die Jahreswende 1965/66 nach der Ankündigung Konrad Adenauers, auf dem Bundesparteitag im März 1966 nicht mehr für den CDU-Vorsitz kandidieren zu wollen, die Frage der Nachfolge stellt, fällt wiederholt der Name von Lücke. Ihm fehlt die politische Hausmacht, um seinen Hut in den Ring zu werfen. Im November 1963 ist er mit seinem Versuch gescheitert, Vorsitzender der CDU Rheinland und damit des mitgliederstärksten Landesverbandes zu werden. Auf dem Landesparteitag in Wuppertal unterliegt er mit 137 gegen 155 Stimmen knapp dem populären Landesminister Konrad Grundmann.
Bundeskanzler Erhard folgt Adenauer schließlich auch im Vorsitz der CDU, ohne die Autorität seines Vorgängers zu besitzen. Erhard, „Repräsentant der Kleinen Koalition par excellence“ (Klaus Hildebrand), muss sich innerparteiliche Diskussionen über die Bildung einer Großen Koalition gefallen lassen, die seit dem Herbst 1962, als Unionsparteien und Sozialdemokraten Gespräche über die Möglichkeit einer Regierungszusammenarbeit geführt haben, eine politische Option auch auf Bundesebene ist. Treibende Kraft auf sozialdemokratischer Seite ist Herbert Wehner, der geistige Vater des Godesberger Programms von 1959, der das Ziel verfolgt, die SPD regierungsfähig zu machen. Über die Annäherung der politischen Standpunkte von SPD und CDU/CSU strebt er die Bildung einer Großen Koalition an. Seine Mitspieler auf Unionsseite sind der CSU-Politiker Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg und Paul Lücke, der sich von einer Großen Koalition einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität der Demokratie und die Kontinuität der von Adenauer eingeleiteten Politik erhofft.
Im Herbst 1966 ist für die Befürworter einer Großen Koalition, zu denen auch Bundespräsident Heinrich Lübke zählt, der Zeitpunkt zur Verwirklichung ihrer Pläne gekommen. Die christlich-liberale Koalition unter Bundeskanzler Erhard zerbricht am 27. Oktober 1966 am Streit über den Ausgleich des Bundeshaushalts. CDU, CSU und SPD bilden eine Große Koalition, die mit der Wahl von Kurt Georg Kiesinger zum neuen Bundeskanzler am 1. Dezember 1966 besiegelt wird. Paul Lücke gehört auch der neuen Bundesregierung an. Bei der Durchführung des Regierungsprogramms kommt ihm als Bundesminister des Innern eine zentrale Rolle zu. Mit seiner Zweidrittelmehrheit im Deutschen Bundestag will das schwarz-rote Regierungsbündnis die als dringlich geltende Notstandsverfassung verabschieden und ein Mehrheitswahlrecht einführen, womit „ein institutioneller Zwang zur Beendigung der Großen Koalition und eine institutionelle Abwehr der Notwendigkeit zur Bildung von Koalitionen überhaupt geschaffen“ werden soll, wie es in der Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966 heißt.
Notstandsverfassung auf den Weg gebracht
Bereits in den Jahren 1960, 1962 und 1965 hat es Versuche gegeben, eine Notstandsgesetzgebung zustande zu bringen. Doch weder die Entwürfe der früheren Bundesinnenminister Gerhard Schröder und Hermann Höcherl noch der Lösungsvorschlag von Mitgliedern des Bundestagsrechtsausschusses unter der Federführung des CDU-Abgeordneten Ernst Benda haben im Deutschen Bundestag eine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung zur Ablösung alliierter Vorbehaltsrechte durch eine eigene deutsche Notstandsgesetzgebung erhalten. Diese qualifizierte Mehrheit scheint mit der Regierungsbeteiligung der Sozialdemokraten gesichert zu sein.
Lücke weiß allerdings um die Widerstände aus den Gewerkschaften, die auf die Willensbildung in der SPD-Fraktion Einfluss zu nehmen versuchen. Deshalb sucht er auch das Gespräch mit den Gewerkschaften und versucht, sie davon zu überzeugen, „dass es bei diesem Vorhaben nicht um die Demontage der Demokratie geht, wie es von den Gegnern der Verfassungsänderung behauptet wird. Es geht im Gegenteil darum, diesen unseren Staat in die Lage zu versetzen, unsere rechtstaatliche, freiheitlich-demokratische und bundesstaatliche Verfassungsordnung auch in Notzeiten zu bewahren.“ Lückes Entwurf einer Notstandsverfassung wird am 10. März 1967 in einer Sondersitzung des Bundeskabinetts verabschiedet, und am 29. Juni 1967 findet im Deutschen Bundestag die 1. Lesung statt.
Scheitern der Wahlrechtsreform und Rücktritt als Bundesminister des Innern
Gleichzeitig nimmt er das Projekt einer Wahlrechtsreform in Angriff. In dieser Frage ist er geprägt durch die Erfahrung der Zersplitterung des Parteiensystems in der Weimarer Republik: „Mein Eintreten für eine Wahlrechtsreform richtet sich nicht gegen die FDP, noch gegen irgendeine andere Partei. Die Idee der Wahlrechtsreform ist keine Anti-Idee, sondern nur auf das positive Ziel ausgerichtet, diese Demokratie zu erhalten, und man kann jetzt fast sagen, funktionsfähig zu machen, bevor sich wieder eine Entwicklung anbahnt, wie wir sie in Weimar erlebt haben.“
Im März 1967 beruft er einen „Wissenschaftlichen Beirat für Wahlrechtsfragen beim Bundesminister des Innern“, dem renommierte Wissenschaftler wie der Tübinger Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg als Vorsitzender und der Bonner Staatsrechtler Ulrich Scheuner als stellvertretender Vorsitzender angehören. Zu Beginn des Jahres 1968 tritt die Wahlrechtsdiskussion in ihre entscheidende Phase. Lücke hat sein eigenes politisches Schicksal mit der Reform des Wahlrechts verknüpft. Als der CDU-Bundesvorstand am 29. November 1966 die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen mit der SPD berät, lässt er keinen Zweifel daran, dass er bei einem Scheitern der Wahlrechtsreform „dieser Regierung keine Stunde länger angehören“ werde. Der Kreßbronner Kreis, der Koalitionsausschuss der Großen Koalition, beschließt in seiner Sitzung am 11. Januar 1968 das weitere Vorgehen in der Wahlrechtsfrage. Bis Ostern 1968 soll die Bundesregierung Gesetzentwürfe mit dem Ziel vorlegen, ein mehrheitsbildendes Wahlrecht für die übernächste Bundestagswahl einzuführen und dieses Wahlrecht im Grundgesetz zu verankern. Am 11. März 1968 übersendet Lücke dem Bundeskanzler entsprechende Gesetzesvorlagen für die Kabinettssitzung am 27. März 1968. In der Woche vor dieser Sitzung findet in Nürnberg der Bundesparteitag der SPD statt, der die Entscheidung über die Einführung eines mehrheitsbildenden Wahlrechts auf das Jahr 1970 vertagt, womit ein zentrales Reformprojekt der Großen Koalition „praktisch tot“ (Manfred Görtemaker) ist. Daraufhin erklärt der Bundesminister des Innern am 28. März 1968 seinen Rücktritt. Davon können ihn weder Bundeskanzler Kiesinger noch der Fraktionsvorsitzende Barzel abhalten. Auch Herbert Wehner bleibt mit entsprechenden Bemühungen erfolglos, Lücke solle keine „unwiderrufliche(n) Schlussfolgerungen“ aus dem Parteitagsbeschluss ziehen.
Auch in der CDU Widerstände gegen ein Mehrheitswahlrecht
Auch wenn in den Reihen der CDU/CSU-Fraktion das Verhalten der SPD in der Wahlrechtsfrage als „ein eindeutiger, ziemlich raffiniert arrangierter Verstoß gegen die Koalitionsvereinbarung“ (Ernst Müller-Hermann) empfunden wird, führt dieser Parteitagsbeschluss nicht zum Bruch der Großen Koalition, denn weder die Unionsparteien noch die Sozialdemokraten wollen die Verantwortung für das Scheitern eines in der Bevölkerung überaus populären Regierungsbündnisses übernehmen. Ohnehin steht die Reform des Wahlrechts „von Anfang an auf wackligen Beinen“ (Klaus Schönhoven). Kiesinger muss Ende November 1966 im CDU-Bundesvorstand eingestehen, dass in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD kein bindender Beschluss zur Wahlrechtsfrage gefasst worden sei, sondern es lediglich eine Absichtserklärung gebe. Und der Berliner CDU-Landesvorsitzende Franz Amrehn weist ausdrücklich darauf hin, dass auch in der Union keine Klarheit in der Wahlrechtsfrage herrsche. Die Konsequenz, mit der sich Lücke auch nach seinem Rücktritt für die Reform des Wahlrechts einsetzt, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sowohl in der Partei als auch in der Fraktion Vorbehalte, ja Widerstände gegen die Einführung eines mehrheitsbildenden Wahlrechts gibt. Der zurückgetretene Bundesminister arbeitet konkrete Vorschläge aus und stellt sie zur Diskussion; in der Presse wird bereits von einem neuen Lücke-Plan gesprochen. Dabei möchten die Unionsparteien diese Diskussion schnell beenden, denn groß ist die Furcht, mit diesem Thema die FDP „systematisch in die Arme der SPD“ (Ernst Müller-Hermann) zu treiben.
Lücke verkennt, vielleicht will er auch gar nicht erkennen, dass Wahlrechtsfragen auch, wenn nicht sogar in erster Linie, machtpolitische Fragen sind. Die Unterstützung der FDP bei der Wahl von Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten am 5. März 1969 erkauft sich die SPD mit dem Verzicht auf die Einführung eines mehrheitsbildenden Wahlrechts, das den Freien Demokraten den politischen Todesstoß versetzen würde. Der mit der Wahl von Heinemann eingeleitete Machtwechsel wird nach der Bundestagswahl von 1969 vollendet, als SPD und FDP eine Regierungskoalition unter der Führung von Bundeskanzler Willy Brandt bilden. CDU und CSU werden nach 20 Jahren in der Regierungsverantwortung in die Opposition geschickt, in der Lücke keine gestaltende Rolle mehr wahrnimmt. 1972 nimmt er endgültig Abschied von der aktiven Politik. Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 19. November 1972 kann er das Direktmandat im Rheinisch-Bergischen Kreis nicht wieder erringen und scheidet nach 23 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit aus dem Deutschen Bundestag aus, da er es als überzeugter Anhänger des Mehrheitswahlrechts abgelehnt hat, sich auf der Landesliste der CDU absichern zu lassen.
Nach dem Abschied von der aktiven Politik
Inzwischen ist er Geschäftsführer der Deutschen Wohnungsbaugesellschaft (DEWOG) in Köln und leistet als Kuratoriumsvorsitzender einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau und zur erfolgreichen Entwicklung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus. Seiner Initiative als Bundesminister des Innern und seiner tatkräftigen Förderung verdankt die Stiftung ihre Gründung 1967. Daneben engagiert er sich insbesondere in der katholischen Laienbewegung. 1962 fungiert er in Hannover als Präsident des 79. Deutschen Katholikentages und setzt mit der „Aktion Hannover“ eigene Akzente. Im Rahmen dieser Aktion ruft er alle Mädchen vom 16. bis 25. Lebensjahr zu einem freiwilligen Sozialjahr auf („der beste Weg, den Dienst am Pflege- und Hilfsbedürftigen wieder gesellschaftsfähig zu machen“), lenkt das Augenmerk auf die seinerzeit etwa 700.000 in der Bundesrepublik lebenden ausländischen Arbeiter („wir können es nicht zulassen, dass diese Menschen seelisch und moralisch buchstäblich verkommen“) und regt als ein Beispiel praktischer Entwicklungshilfe an, „eine Legion des guten Willens in Marsch (zu) setzen“, denn es gelte, „neben der wirtschaftlichen Hilfe die menschliche zu leisten“. Fünf Jahre später folgt die Berufung in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, dem er bis zu seinem Tod angehört.
Am 10. August 1976 stirbt er im Alter von nur 61 Jahren an den Folgen einer Darmoperation in Erlangen. In Nachrufen werden hervorgehoben seine Geradlinigkeit, seine Prinzipientreue, seine Tatkraft und – was seinen Aufstieg vom Amtsdirektor in Engelskirchen bis zum Bundesminister in den Kabinetten von Adenauer, Erhard und Kiesinger wesentlich erklärt – seine Bodenständigkeit. Als er 1949 in den Deutschen Bundestag gewählt wird und sich auf den Weg nach Bonn macht, versichert er einem befreundeten Kaplan in Essen: „Ich werde mir bewusst bleiben, dass ich Oberberger bin und aus Schöneborn komme.“
Lebenslauf
- Nach Schlosserlehre und Gesellenprüfung Wehrdienst
- Höhere Technische Lehranstalt, Berlin, Maschinenbauingenieur
- 1939–1945 Kriegsdienst, schwer verwundet (Beinamputation)
- 1945 Mitgründer der CDU im Oberbergischen Kreis
- 1945–1947 in der Kreisverwaltung tätig, Amtsdirektor von Engelskirchen
- 1949–1972 MdB für den Rheinisch-Bergischen Kreis
- 1950–1957 Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen
- 1957–1965 Bundesminister für Wohnungsbau bzw. Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung
- 1965–1968 des Innern; Engagement in wohnungspolitischen, kommunalen und CDU-Verbänden und Führungsgremien:
- 1954–1965 Präsident des Deutschen Gemeindetags
- 1962 Präsident des 79. Deutschen Katholikentags in Hannover
- 1967–1976 Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK)
- 1967–1969 stellvertretender Bundesvorsitzender der CDU
Veröffentlichungen
- Was geschieht heute im Wohnungsbau?, in: „Breitesten Schichten Eigentum an Wohnungen zu schaffen, das ist heute die Aufgabe“. Referate und Reden des Altenberger Treffens und der öffentlichen Kundgebung im Plenarsaal des Bundeshauses am 22. September 1951. Veranstaltet vom Kreis Ehe und Familie der deutschen Katholikentage, o.O. 1951, S. 19-29.
- Kommunalpolitik und Raumordnung, Recklinghausen 1964.
- Sicherheit nach innen, Vortrag gehalten am 10. Mai 1966 vor Mitgliedern des Industrie-Clubs Düsseldorf, o.O. 1966.
- Ist Bonn doch Weimar? Der Kampf um das Mehrheitswahlrecht, Frankfurt am Main – Berlin 1968.
Literatur
- Aretz, Jürgen: Paul Lücke (1914–1976), in: Zeitgeschichte in Lebensbildern. Aus dem deutschen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts. Band 11, Münster 2004, S. 195–212.
- Ders.: Soziale Marktwirtschaft mit großem „S“. Vor neunzig Jahren wurde Paul Lücke geboren, in: Die Politische Meinung 420 (2004), S. 90–94.
- Born, Wilhelm: Weg in die Verantwortung. Paul Lücke, Recklinghausen 1965.
- Jesse, Eckhard: Paul Lücke, in: Udo Kempf / Hans-Georg Merz (Hrsg.): Kanzler und Minister 1949–1998. Biografisches Lexikon der deutschen Bundesregierungen, Wiesbaden 2001, S. 454–459.
- Schulz, Günther: Wiederaufbau in Deutschland. Die Wohnungsbaupolitik in den Westzonen und der Bundesrepublik von 1945 bis 1957, Düsseldorf 1994.