Länderberichte
Die Verfassung schreibt für die Wahl des Präsidenten eine Mehrheit von Dreifünfteln der Stimmen im Parlament vor und bestimmt zugleich, dass bei einem Scheitern der Präsidentenwahl in zwei Versuchen zu je zwei Wahlgängen eine Neuwahl des Parlaments zu erfolgen hat. Seit der Parlamentswahl vom April 2009 hat kein politisches Lager mehr dieses Quorum erreichen können. Zugleich hat die politische Polarisierung des Landes zwischen der bis 2009 regierenden Partei der Kommunisten (PCRM) und dem seither regierenden Koalition der „Allianz für die Europäische Integration“ (AEI) bislang auch keine Kompromisslösung ermöglicht. Daher kam es bereits im Juli 2009 und wieder im November 2010 zu vorgezogenen Neuwahlen. Im September 2010 scheiterte zudem ein Referendum zur Einführung der Direktwahl des Präsidenten durch das Volk knapp an der erforderlichen Wahlbeteiligung. Zugleich fand sich im Parlament nicht die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung, teils weil der Modus der Präsidentenwahl (Direktwahl oder Wahl durch das Parlament) auch innerhalb der Koalition umstritten war, teils weil den Koalitionsparteien eine Zusammenarbeit mit der PCRM in dieser Frage zu unsicher schien.
Da die Verfassung die qualifizierte Mehrheit für die Präsidentenwahl nicht explizit auch für wiederholte Wahlgänge vorschreibt, hat das Verfassungsgericht jetzt zu entscheiden, ob dieses Quorum durch ein organisches Gesetz nach dem ersten Wahlgang abgesenkt werden könnte. Für den – bereits eingetretenen – Fall, dass es wegen einer gescheiterten Präsidentenwahl schon einmal zu einer Auflösung des Parlaments gekommen ist, hat die Venedig-Kommission diesen Weg grundsätzlich als gangbar beurteilt.
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