US Executive Order zur Behebung von Handelspraktiken („Reziproke Zölle“) - Multilateraler Dialog Genf
Asset-Herausgeber
Map of the Month
US Executive Order zur Behebung von Handelspraktiken („Reziproke Zölle“)
von
Cedric Amon
Map of the Month 04/2025
In dem Bestreben der Trump-Administration, die Handelsdefizite im Warenhandel der USA zu beheben, unterzeichnete US-Präsident Donald Trump am 2. April die Exekutivverordnung „Regulierung von Einfuhren mit einem gegenseitigen Zoll, um Handelspraktiken zu korrigieren, die zu großen und anhaltenden jährlichen Defiziten im Warenhandel der USA beitragen“. Die Verordnung basiert teilweise auf dem „International Emergency Economic Powers Act (IEEPA)“ von 1977. Der IEEPA ermächtigt den US-Präsidenten, den internationalen Handel im Falle eines nationalen Notstands und als Reaktion auf außergewöhnliche Bedrohungen für die Vereinigten Staaten zu regulieren. Die Unterzeichnung der Executive Order war als „Tag der Befreiung“ angekündigt worden. Während der Präsentation stellte Präsident Trump „reziproke Zölle“ für 185 Länder und Territorien vor. In der Exekutivanordnung sind 57 Länder und Gebiete aufgeführt, die zusätzlich zu den bereits bestehenden Zöllen („zusätzliche Wertzölle auf alle Einfuhren“) mit Zöllen auf Einfuhren in die USA in Höhe von 11 % bis 50 % belegt werden sollen. Diese Bestimmung tritt am 9. April in Kraft. Für alle anderen Länder und Gebiete gilt seit dem 5. April ein zusätzlicher Basiszoll von 10 %. Nur einige wenige Länder und Waren (z. B. Stahl, Arzneimittel, Halbleiter) sind von diesen Einfuhrzöllen ausgenommen.
Die "Map of the Month", eine neue Reihe des Multilateralen Dialogs Genf der Konrad-Adenauer-Stiftung, illustriert im Monatsrhythmus mit Hilfe von Karten globale Trends und die Rolle Deutschlands und Europas in der Welt.