Das EU-Datenschutzrecht wird in seiner konkreten Form von vielen für unantastbar gehalten. Die DSGVO ist ein Meilenstein, sie ist aber – wie jedes andere Gesetz auch – nicht perfekt. Angesichts der raschen Entwicklung des digitalen Umfelds sollte sie fortlaufend evaluiert werden. Bei der Umsetzung der DSGVO entstehen viele Unsicherheiten durch unterschiedliche Sichtweisen der Behörden. So gibt die fehlende Kohärenz zwischen deutschen Datenschutzbehörden Anlass für eine Neubewertung der Aufsichtsstruktur.
Auch die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen an eine gemeinsame Geschäftsstelle der Datenschutzbehörden sowie wie ein innerdeutsches Kohärenzverfahren nach europäischem Vorbild stehen zur Debatte. Um die Reformfähigkeit der DSGVO voranzubringen, müssen zwei Instrumente tiefgehender betrachtet werden: Datenportabilität und Einwilligungsmanagement. Denn guter Datenschutz sollte im Idealfall so viel Schutz wie möglich für die Grundrechte und Freiheiten der Menschen bewirken und gleichzeitig nur so viel Bürokratie wie nötig mit sich bringen. Es sollte Regeln geben, die verstanden, befolgt und durchgesetzt werden – und zwar plausibel, angemessen und konsistent.
Den ganzen Impuls zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung können Sie als PDF herunterladen.
Auch die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen an eine gemeinsame Geschäftsstelle der Datenschutzbehörden sowie wie ein innerdeutsches Kohärenzverfahren nach europäischem Vorbild stehen zur Debatte. Um die Reformfähigkeit der DSGVO voranzubringen, müssen zwei Instrumente tiefgehender betrachtet werden: Datenportabilität und Einwilligungsmanagement. Denn guter Datenschutz sollte im Idealfall so viel Schutz wie möglich für die Grundrechte und Freiheiten der Menschen bewirken und gleichzeitig nur so viel Bürokratie wie nötig mit sich bringen. Es sollte Regeln geben, die verstanden, befolgt und durchgesetzt werden – und zwar plausibel, angemessen und konsistent.
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