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Country reports

Skandalurteil gegen prominenten Menschenrechtler belastet Ägyptens Beziehungen zum Westen

by Dr. Reiner Biegel †

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Knapp ein Jahr nach seiner Verhaftung wurde der Soziologieprofessor Saad Eddin Ibrahim und Leiter des Ibn-Khaldoun-Zentrums für Entwicklungsstudien vom Staatssicherheitsgericht in Kairo am 21. Mai 2001 zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Mit ihm wurden zwei Mitarbeiter des Ibn-Khaldoun-Zentrums zu je drei Jahren Haft mit Zwangsarbeit und vier andere zu je zwei Jahren Gefängnis verurteilt. 21 weitere Angeklagte erhielten je ein Jahr auf Bewährung. Die Urteile haben in den USA und in Europa lebhafte Proteste ausgelöst.

Die Zivilgesellschaft auf der Anklagebank

Das Gericht hatte es mit der Urteilsverkündung eilig. Offensichtlich sollte vor dem Abschluss der Teilwahlen zum Shura-Rat, der zweiten Parlamentskammer, der Prozess gegen Saad Eddin Ibrahim, der Soziologie an der Amerikanischen Universität in Kairo lehrt und gleichzeitig Leiter des Ibn-Khaldoun-Zentrums für Entwicklungsstudien ist, abgeschlossen werden. Mit Ibrahim wurden weitere 27 Mitarbeiter des Ibn-Khaldoun-Zentrums verurteilt.

Am Montagabend des 21. Mai 2001 wurden für alle Beobachter des Prozesses überraschend schnell die Urteile gesprochen. Wohl nur wenige hatten mit milden Urteilen gerechnet. Am Beispiel des Prozesses gegen Ibrahim und seiner Mitarbeiter kann exemplarisch der Prozessverlauf gegen unliebsame Kämpfer für Demokratie und Menschenrechte in einem arabischen Staat analysiert werden, in dem die Zivilgesellschaft traditionell schwach ausgebildet ist. Meist fallen die Urteile in der ersten Instanz sehr hart aus, die anschliessend auf dem Gnadenweg sehr oft abgemildert werden.

Im ägyptischen Fall ist die Revision eines Urteils, das von einem Staatssicherheitsgericht gefällt wurde, grundsätzlich nicht möglich. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens vor einem Kassationsgericht ist nur bei dem Nachweis von Verfahrensfehlern erlaubt. Damit behält sich der Staat die völlige Kontrolle über die Justiz vor. Die dahinter stehende Absicht, Regimekritiker von Anfang an durch die Staatsgewalt einzuschüchtern, tritt dabei deutlich hervor: nicht auf der Grundlage verbrieften Rechts, sondern durch die Zuweisung von Gnade wird den Angeklagten, anderen Oppositionellen und der Öffentlichkeit die Macht des Staates vor Augen geführt. Der einzelne Bürger soll seine Unmündigkeit durch die exklusive Gewährung von Gnade umso deutlicher spüren.

In einer ersten Reaktion nannte Ibrahim das Urteil "politisch motiviert". Ibrahim und seine Mitarbeiter des Ibn-Khaldoun-Zentrums sassen stellvertretend für die gesamte ägyptische Zivilgesellschaft auf der Anklagebank.

Ibrahim geniesst als Soziologe nicht nur in der arabischen Welt einen sehr guten Ruf. Brisant ist der Fall auch aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft von Professor Ibrahim: er besitzt sowohl einen ägyptischen als auch einen amerikanischen Pass. Seine Ehefrau ist Amerikanerin. Nicht nur deshalb hagelte es in den Vereinigten Staaten und in Europa heftige Proteste. Der Sprecher des US-Aussenministeriums, Richard Boucher, zeigte sich "tief bestürzt" über das harte Urteil.

Auch die Europäische Union (EU) protestierte umgehend gegen die Verurteilung Ibrahims. Die EU habe mehrere Jahre mit dem Ibn-Khaldoun-Zentrum zusammen gearbeitet. In ihrem Protestschreiben betonte die EU, dass die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen integraler Bestandteil der Barcelona-Erklärung sei, die von den 15 europäischen Mitgliedsstaaten und den zwölf Mittelmeeranrainern, darunter Ägypten, unterzeichnet worden sei. Die EU messe der Entwicklung der Zivilgesellschaft und der Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen grosse Bedeutung bei.

Fadenscheinige Anklagepunkte

Vier Anklagepunkte bestimmten den Prozess:

  • Verbreitung falscher Informationen über Wahlen und religiöse Spannungen, die das Bild Ägyptens im Ausland beschädigen;
  • Illegale, von den Behörden nicht genehmigte Annahme von Geldern aus dem Ausland durch das Ibn-Khaldoun-Zentrum;
  • Missbräuchliche Verwendung von Geldern der Europäischen Union;
  • Bestechung von Angestellten der staatlichen Fernseh- und Radiostation zur Beeinflussung von Wahlen.
Unklar blieb beim Urteilsspruch, ob und in welcher Gewichtung tatsächlich alle Anklagepunkte vom Gericht berücksichtigt wurden. Auch dies zeigt wiederum deutlich alle Mängel eines nicht nach rechtsstaatlichen Normen durchgeführten Verfahrens auf.

Der Fall Ibrahim weist deutliche Parallelen zu dem Prozess gegen den Generalsekretär der ägyptischen Menschenrechtsorganisation, Hafez Abu Saada, auf. Diesem waren 1999 ähnliche Delikte, wie die unerlaubte Annahme von ausländischen Geldern, vorgeworfen worden. Der Prozess wurde allerdings eingestellt.

Merkwürdig ist indes die Tatsache, dass Ibrahim über mehrere Jahre Gelder aus dem Ausland für die Arbeit des Ibn-Khaldoun-Zentrums erhielt, diese ordnungsgemäss versteuerte und erst jetzt dafür gerichtlich belangt wurde. Hinzu kommt, dass Ibrahim auf Bitten des Informationsministers von 1992 bis 1995 im staatlichen Fernsehen jeden Freitag in einer politischen Talkshow über Probleme der Zivilgesellschaft in Ägypten sprach.

Dahinter stand die Absicht des Staates, ihn als Speerspitze im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus zu benützen. Damals schien Ibrahim mit seinem ausgezeichneten Ruf als Soziologe der richtige Mann zu sein, extremistische Auswüchse zu geisseln. Aber offensichtlich hatte sich Ibrahim nicht vorschreiben lassen, welche Probleme er in Ägypten anzuprangern gedenke. Auch hier ist Ibrahim kein Einzelfall. Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen jede Form von religiös oder politisch motivierten Extremismus wandten, wurden jahrelang gefördert. Als sie es aber auch wagten, mehr Demokratie und Pluralismus zu fordern, wurden ihre Aktivitäten drastisch behindert.

Arbeit von Nichtregierungsorganisationen bleibt unsicher

Neben dem verlängerten Ausnahmezustand (seit 2000) und einem strengeren Pressegesetz (seit 1993) ist auch die Arbeit berufsständischer Organisationen (seit 1995) und der Nichtregierungsorganisationen (seit 1999) zunehmend reglementiert worden. Vor genau einem Jahr lief im Mai 2000 die Frist zur Erst- oder Neuregistrierung von Nichtregierungsorganisationen ab. Das neue Gesetz war nach Angaben der Regierung notwendig geworden, um den veränderten politischen und zivilgesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Laut Lesart der Regierung kommt das neue Gesetz dem Verlangen nach mehr Demokratie entgegen, indem beispielsweise Nichtregierungsorganisationen in mehr als einem Bereich aktiv werden können. Ausserdem seien in Zukunft nur noch Gerichte befugt, statt wie bisher das Ministerium für Soziale Angelegenheiten, eine Nichtregierungsorganisation aufzulösen.

Im Juni letzten Jahres hat aber das ägyptische Verfassungsgericht das neue Gesetz, das die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen regeln soll, für verfassungswidrig erklärt. Seitdem harrt das Gesetz der Überarbeitung. Da erst im November 2000 die Parlamentswahlen durchgeführt wurden und bis zur Konstituierung des neuen Parlamentes weitere Zeit verstrich sowie zunächst andere Gesetzesvorhaben als dringlicher eingestuft wurden, warten in- und ausländische Vertreter von Nichtregierungsorganisationen bisher vergeblich auf ein neues Gesetz. Somit hängt das Damoklesschwert der Illegalität über der Arbeit in- und ausländischer Nichtregierungsorganisationen in Ägypten. Auch die deutschen politischen Stiftungen haben dies schon zu spüren bekommen.

Professor Ibrahim will sich durch die gegen ihn und seine Mitarbeiter verhängten Strafen nicht von seinem Kurs abbringen lassen. Im Sommer letzten Jahres war er nach seiner Verhaftung gegen Kaution auf freien Fuss gesetzt worden und eröffnete seine Vorlesungsreihe an der Amerikanischen Universität mit dem Thema: "Wie ich meine Sommerferien verbrachte". Nach seiner Verurteilung zu einer siebenjährigen Gefängnisstrafe präsentierte er prompt einen auf sieben Jahre angelegten wissenschaftlichen Arbeitsplan und meinte dazu, das Projekt könne daran scheitern, dass er zu wenig Schreibstifte habe.

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