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Am 17. Dezember 2002 ist in Pretoria nach langwierigen Verhandlungen unter Vermittlung des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki ein globales und inklusives Abkommen über die Transitionsphase in der Demokratischen Republik Kongo mit allen Konfliktparteien geschlossen worden. Dieses Abkommen soll als Leitfaden für eine zweijährige Übergangsperiode in der DRK dienen.
Die Regierung, die Rebellenbewegungen von RCD, MLC und Maï-Maï–Milizen, sowie die Oppositionsparteien und Vertreter der Zivilgesellschaft haben sich dabei auf einen Vertrag geeinigt, der vor allem Fragen der Entmilitarisierung und der Bildung einer Übergangsregierung sowie den Aufbau und die Besetzung der staatlichen Institutionen regelt.
So verpflichten sich die unterzeichnenden Parteien, zur Umsetzung der Beschlüsse des UNO- Sicherheitsrates bezüglich des Abzugs aller fremden Truppen aus der DRK und der Entwaffnung aller militärischer Gruppierungen und Milizen, um die nationale Souveränität und territoriale Integrität zu gewähren.
Die Transitionsregierung soll sich prioritär auf die Wiedervereinigung und den Wiederaufbau des Landes, die Entmilitarisierung und die nationale Versöhnung konzentrieren sowie die Einführung von Strukturen für eine neue politische Ordnung ermöglichen.
Darüber hinaus soll eine nationale, alle militärischen Kräfte (Regierung, RCD–Goma, MLC, RCD–N, RCD–ML und Maï-Mai) umfassende Armee gebildet sowie freie und demokratischen Wahlen organisiert werden.
Präsident, Vize–Präsidenten, Vorsitzender der Nationalversammlung und Präsident des Senats sollen während der gesamten Übergangsphase im Amt bleiben. Alle Parteien verpflichten sich, Werte der Demokratie, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu respektieren.
Die Dauer der Transitionsphase ist auf 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Arbeit der Transitionsregierung festgelegt. Diese Periode kann, wenn nötig, um 6 Monate verlängert werden.
Joseph Kabila bleibt während der Transitionsphase Präsident, bekommt aber vier Vize-Präsidenten (je ein Vertreter der Regierung, des RCD, des MLC und der politischen Opposition) zur Seite gestellt.
Als legislatives Organ ist ein Parlament mit zwei Kammern vorgesehen: Eine Nationalversammlung mit 500 Deputierten und ein Senat mit 120 Mitgliedern. Die Justiz soll strikt unabhängig von der Exekutive arbeiten.
Für die Übergansphase sind weitere Institutionen vorgesehen, die den demokratischen Prozess unterstützen sollen: eine freie Wahlkommission, eine Wahrheits- und Versöhnungskommission sowie Kommissionen für Menschenrechte und Pressefreiheit. Für Verteidigungsangelegenheiten wird ein extra gebildeter Verteidigungsrat zuständig sein.
Die Kongolesische Öffentlichkeit beurteilt den Vertrag einerseits mit Hoffung, andererseits mit Skepsis. Zwar ist Erleichterung darüber zu spüren, dass die Verhandlungen nicht, wie von vielen befürchtet, gescheitert sind, dennoch sieht die Bevölkerung den Vertrag nicht als das „große Weihnachtsgeschenk“, wie der kongolesische Botschafter in Südafrika die Übereinkunft bezeichnete. Zu viele potentielle Konflikte werden im Zusammenhang mit der Umsetzung des Abkommens gesehen.
So haben die Regierung, der RCD-ML, die Fonus, die UDPS, die Maï-Maï und die MNC/L das Abkommen nur unter Vorbehalten unterzeichnet, weil sie sich in den Institutionen der Übergangsphase nicht ausreichend vertreten sehen.
Ein zentrales Problem wird in der zukünftigen Präsenz der verschiedenen Rebellenführer in der Hauptstadt Kinshasa gesehen, die zu ihrer Sicherheit je 5 bis 15 Leibwächter aus dem Kreise ihrer Anhängerschaft mitnehmen dürfen. Die Rebellen bezeichnen diesen Schutz als nicht ausreichend und wollen mit größeren Truppenverbänden nach Kinshasa kommen. So besteht die Befürchtung, dass zukünftig bewaffnete Konflikte direkt in der Hauptstadt ausgetragen werden könnten.
Die an der neuen Ordnung beteiligten Zivilpolitiker schließlich sehen sich weder von den Sicherheitskräften der Rebellen, noch der Regierung geschützt. Die MONUC (Beobachtermission der Vereinten Nation in der DRK) als neutrale Kraft hat eine militärische Sicherung der Stadt und insbesondere der Rebellen indes abgelehnt. Völlig unklar ist zur Zeit noch, wie der Aufbau der neuen nationalen, und alle Konfliktparteien integrierenden Armee durchgeführt werden kann.
Die Hoffnung auf ein schnelles Ende der Machtkämpfe wird auch dadurch getrübt, dass in dem Abkommen von Pretoria zwar die Verteilung der verschiedenen Posten zwischen den Konfliktparteien geklärt, jedoch noch keine personellen Entscheidungen getroffen wurden. Diese Aufgabe ist einer 8-köpfigen Kommission überlassen, von deren Ergebnissen eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages entscheidend abhängen wird.
Zudem wird die Vielzahl der politischer Posten, die zur Befriedigung der Interessen der Konfliktparteien notwendig war, als potentieller Konfliktherd gesehen. Es bestehen starke Zweifel daran, ob eine Regierung mit 4 Vizepräsidenten und 36 Ministern sowie ein Parlament mit insgesamt 620 Abgeordneten, die sich aus den verfeindeten ehemaligen Kriegsgegnern rekrutieren, überhaupt funktionsfähig ist. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regierung in der Lage sein wird, für das Land wichtige Entscheidungen zu treffen, oder ob diese inklusive Lösung vielmehr zu neuen Machtkämpfen und gegenseitiger Blockade führen wird.
Trotz aller Bedenken überwiegt die Hoffnung, dass mit dem unterzeichneten Abkommen tatsächlich ein entscheidender Schritt in Richtung eines dauerhaften Friedens in der DRK unternommen worden ist.