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Im strukturschwachen Norden Brasiliens im Bundesstaat Tocantins haben Bürger immer wieder mit starken Menschenrechtsverletzungen zu kämpfen: Polizeigewalt, Folter, Missbrauch und Landkonflikte sind nur einige Beispiele einer schockierenden Vielzahl an Fällen. Vor diesem Hintergrund bildet die Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit dem Zentrum für Menschenrechte in Cristalândia CDHC (port. Centro de Direitos Humanos de Cristalândia) seit 2001 jährlich ca. 60 Brasilianer als Laienrechtsvertreter aus. Ziel ist es, sie in Menschenrechtsfragen zu schulen und ihnen Instrumente an die Hand zu geben, um Menschenrechte in ihren jeweiligen Kommunen zu verteidigen und insbesondere Einzelfälle zu betreuen. Die Kursreihe „Menschenrechte und ihre Verteidigung“ behandelt in fünf Modulen die Themen Verfassungsrecht, Zivil- und Strafrecht, Rechte von Kindern, Jugendlichen, Frauen und Senioren, Agrar-, Forst- und Umweltrecht, sowie Arbeits- und Rentenrecht.
Der Referent João Carlos da Silva brachte den Teilnehmern die rechtlichen Grundlagen im Renten- und Arbeitsrecht näher und verlieh der theoretischen Grundlage durch das beispielhafte Einfließen von Fällen, die er als Buchhalter betreut, Praxisnähe. Hierbei wurde sowohl die aktuell geltende Rechtsgrundlage als auch neue Regelungen innerhalb der Renten- und Arbeitsrechtsreform behandelt.
Am 7. Oktober fand die Abschlussfeier mit der Übergabe der Abschlussurkunden statt. Sophie Weber, Projektkoordinatorin für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, übergab die Zertifikate im Namen der Konrad-Adenauer-Stiftung gemeinsam mit dem Gründer des CDHC, Dom Heriberto Hermes.