Event reports
Ralf Altenhof, Leiter des Bremer Bildungswerks der Konrad-Adenauer-Stiftung und Initiator der Veranstaltung, leitete den Abend mit kritischen Fragen zum Stellenwert und der Zukunft sicherheitspolitischer Forschung an deutschen Universitäten ein und erinnerte Publikum und Diskussionsrunde – aus gegebenen Anlass: Die Veranstaltung fand unter Polizeischutz statt - an die grundlegenden Regeln eines intellektuellen und „zivilisierten“ Austausches.
In seinem Referat suchte Professor Krause zunächst Belege für die angebliche Militarisierung der deutschen Hochschulen sowie die von einigen linksgerichteten Organisationen erkannte „Militarisierung der Gesellschaft“. Anhand einiger Zahlen nahm er dem „Gespenst der Militarisierung“ Wind aus den Segeln: „In den vergangenen 25 Jahren ist der Anteil der Verteidigungsausgaben der Bundesrepublik Deutschland am Brutto-Inlandsprodukt von 3% auf 1% abgesunken Die Zahl der Bundeswehrangehörigen ist von 500.000 auf 185.000 gesunken und die Wehrpflicht wurde abgeschafft. Die Zahl der in der Wehrtechnik Beschäftigten sank von 350.000 auf 100.000. Die Bundeswehr hat nicht mehr 12 Divisionen, sondern nur noch 5 und wird auf zweieinhalb absinken. Sie ist damit weder fähig zu einem Angriffskrieg noch zu einem Verteidigungskrieg. Sie operiert ausschließlich im Rahmen internationaler Einsätze kollektiver Sicherheit, wozu das Grundgesetz ausdrücklich eine Ermächtigung gibt. Sieht so eine Militarisierung der Gesellschaft aus?“ fragte Krause.
Die Forschungsförderung durch das Bundesverteidigungsministerium läge bei 0,7 Promille der gesamten Drittmittel, von der Forschungsförderung durch die Industrie von insgesamt 1,2 Milliarden Euro würden „bestenfalls einzelne Projekte“ profitieren und das Pentagon habe in den vergangenen 14 Jahren 22 deutsche Universitäten mit gerade einmal 7 Millionen Euro unterstützt, so der Kieler Politologe.
Anschließend ging Joachim Krause auf die Rechtmäßigkeit von Zivilklauseln und der Zivilklauselbewegung ein: Auf den ersten Blick diene die Klausel - begründet durch die „Friedensfinalität des Grundgesetzes“ – einer Forschung für friedliche Ziele, tatsächlich aber solle sie Forschung, die „für militärische Zwecke genutzt werden könnte“ verhindern. Das Grundgesetz enthielte zwar Bestimmungen für eine „Politik der Friedenssicherung“ aber keine Hinweise, die belegen, dass Forschung ausschließlich zivilen Zwecken dienen dürfe, so Krause weiter. Im Gegenteil: Es schütze - „und zwar ohne Wenn und Aber“ - die Freiheit von Forschung und Lehre. Zivilklauseln seien verfassungswidrig und als „größte Gefahr für die Freiheit der Wissenschaft“ anzusehen.
In der anschließenden, von Christoph Sodemann moderierten Diskussion, wurde offen und kontrovers debattiert, wobei aber auch Gemeinsamkeiten deutlich wurden. Während Prof. Joachim Krause noch einmal betonte, dass sich die Universitäten mit einer Zivilklausel eine Forschungseinschränkung anmaßten, interpretierte Streibl die Zivilklausel auf eine andere Art: „Die Kenntnis der möglichen Risiken ist die Voraussetzung dafür, dass Forschung verantwortlich erfolgen kann“, zitierte er aus den Regeln der Max-Planck-Gesellschaft. Er sieht die Zivilklausel als Appell an die Wissenschaft, über die Verantwortung der Forschung nachzudenken, wobei jeder Einzelne für sich selbst entscheiden solle, ob er an militärischer Forschung teilhaben könne, oder nicht. Dr. Thomas vom Bruch stimmte Ralf Streibl zu, dass die Forschung „an moralischen Werten und Maßstäben“ gemessen werden müsse, aber eine Zivilklausel, wie es sie in Bremen gäbe, sei kein „moralisches Instrument“, sondern stehe im Gegensatz zur Freiheit von Forschung und Lehre. Im Allgemeinen gehe es in der aktuellen Debatte aber gar nicht primär um die Zivilklausel, so vom Bruch, vielmehr werde hier eine Stellvertreterdiskussion über die sicherheitspolitische Ausrichtung des Landes geführt.