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Die Europäische Kommission plant in naher Zukunft im Rahmen einer Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie die Einführung von länderbezogenen Berichtspflichten, u.a. zu Umsätzen und Steuern, verbunden mit einer zumindest partiellen Offenlegung der Details. Vergleichbare Berichterstattungspflichten bestehen bereits für den Bankensektor und könnten nun auf alle Wirtschaftsbereiche ausgedehnt werden. Versuche, branchen-übergreifend entsprechende Regelungen einzuführen, gab es bereits in der Vergangenheit. Erst jüngst hat sich das Europäische Parlament im Rahmen einer Änderung der Aktionärsrechterichtlinie für eine länderbezogene Offenlegungspflicht ausgesprochen. Diesem Vorhaben stand die Wirtschaft bisher kritisch gegenüber. Wir möchten gerne mit Ihnen die Chancen und Risiken, den Anwendungsbereich und die Erforderlichkeit der geplanten Initiative diskutieren und sie in die Arbeiten des Europäischen Parlaments im Rahmen des Steuer-Sonderausschusses einordnen.