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Country-by-Country-Reporting - Im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit

BDI-KAS-Workshopreihe 'Forum Recht und Binnenmarkt'

Das Tax Transparency Package der Europäischen Kommission, welches erstmals im März 2015 vorgestellt wurde, zielt auf vermehrte Steuertransparenz ab. Der Steuervermeidung auf Unternehmensebene und der gezielten Nutzung von Gesetzeslücken in Steuersystemen soll entgegengewirkt werden. Die Einführung einer länderbezogenen Berichtspflicht, verbunden mit einer partiellen Offenlegung der Details, war der Themenschwerpunkt des „Forum Recht und Binnenmarkt“ des Europabüro Brüssel der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Bundesverband der Deutschen Industrie.

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Das Tax Transparency Package der Europäischen Kommission, welches erstmals im März 2015 vorgestellt wurde, zielt auf vermehrte Steuertransparenz ab. Der Steuervermeidung auf Unternehmensebene und der gezielten Nutzung von Gesetzeslücken in Steuersystemen soll entgegengewirkt werden. Die Einführung einer länderbezogenen Berichtspflicht, verbunden mit einer partiellen Offenlegung der Details, war der Themenschwerpunkt des „Forum Recht und Binnenmarkt“ des Europabüro Brüssel der Konrad-Adenauer-Stiftung und des Bundesverband der Deutschen Industrie.

Die Abendveranstaltung mit dem Titel „Country-by-Country-Reporting: Im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit“ wurde eingeleitet von Herrn Dr. Heiko Willems, Leiter der Abteilung Recht, Wettbewerb und Verbraucherpolitik des BDI. Im Anschluss folgte eine detaillierte Beschreibung des neuen Maßnahmenpakets der Europäischen Kommission mit dem Schwerpunkt auf das Country-by-Country-Reporting von Herrn Ralph Brügelmann, Referent für Steuern und Finanzpolitik des BDI. Der zentrale Teil des Forums bildete die Diskussionsrunde mit Herrn Michael Theurer (MdEP), Mitglied des Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art.

Die öffentliche Konsultation, hinsichtlich der Ansichten von Interessenvertretern zu einer Erhöhung der Steuertransparenz für Unternehmen in Europa, wurde anfänglich vorgestellt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Auswirkung einer Veröffentlichung von Informationen aktuell weitgehend als fördernd für das Wachstum und Investitionen wahrgenommen wird. Im folgenden Austausch hinterfragte Dr. Willems diese Erwartungen und fragte nach der zukünftigen Standortattraktivität von EU-Mitgliedsländern und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Die Anwesenden waren sich darüber einig, dass eine öffentliche Berichterstattung sowohl positive als auch negative Effekte auf Unternehmen und die Wirtschaft sowie Politik mit sich bringen könne.

Das Maßnahmenpaket zur Steuertransparenz sieht den Austausch von Informationen zwischen Mitgliedsstaaten vor und verlangt nach einer öffentlichen Berichterstattung von Unternehmen. Letzteres wird kritisch hinterfragt und Herr Theurer gab zu verstehen, dass auch im Parlament eine Uneinigkeit hinsichtlich dieses Punktes herrsche. Laut Dr. Willems wäre die Qualität einer solchen Offenlegung fraglich, da die geforderten Informationen zu Steuerzahlungen zum Zeitpunkt des Jahresabschluss gemeinhin noch nicht zur Verfügung stünden. Eine akkurate Berichterstattung wäre daher nur bedingt möglich. Des Weiteren stellte er das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen in Frage. Herr Dr. Stefan Gehrold, Leiter des Europabüros Brüssel der Konrad-Adenauer-Stiftung, griff diesen Punkt auf und leitete eine Debatte bezüglich der erwarteten Kosten einer Berichtspflicht ein.

Nebst den Herausforderungen bei den Umsetzungsmöglichkeiten und der neuen Kosten, war auch die Wettbewerbsfähigkeit ein Diskussionspunkt. Herr Brügelmann führte an, dass Unternehmen durch die erhöhte Transparenz auch mit einer erhöhten Konkurrenz rechnen müssten. Im selben Zuge könne die erhöhte Transparenz dem Ansehen von Unternehmen schaden, da die Zahlen nur schwer verständlich seien. Dr. Willems fügte hinzu, dass es zu prüfen sei, in wie weit die Offenlegung der Daten für die allgemeine Bevölkerung von Relevanz sei. Der BDI hält eine Fehlinterpretation von Informationen für möglich und befürchtet, dass sie ein Auslöser für Anklagen gegen Unternehmen werden könnten. Herr Theurer merkte hinsichtlich dieser Befürchtung an, dass es im allseitigen Interesse liege, das öffentliche Ansehen von Unternehmen zu schützen. Es bestehe jedoch trotz allem die Nachfrage nach einem fairen Steuerwettbewerb unter einheitlichen Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt.

Im Hinblick auf den Austausch steuerlicher Bescheide führte Dr. Willems an, dass die Zusammenarbeit von Behörden über Ländergrenzen hinweg als sinnvoll zu betrachten wäre. Herr Theurer ergänzte, dass dieser Austausch innerhalb Europas einfacher zu handhaben sei. Die fehlende Kooperation zwischen Ländern wird oftmals von Unternehmen genutzt, um Profite umzulegen und Steuern einzusparen. Die Steuerumgehung könnte durch den Austausch von Informationen eingedämmt werden.

Es ist weiterhin fraglich, wie weit die öffentliche Berichterstattung gehen wird und welche Unternehmen von dem Paket betroffen sein werden. Herr Theurer fragte diesbezüglich nach der Sinnhaftigkeit einer Mittelstandslösung. Die Diskussionsrunde zeigte auf, dass eine einheitliche Regelung verlangt wird, die den Austausch von Informationen fördert und gleichzeitig den Unternehmen keine allzu große Last auf bürgt.

Xenia Stoll

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