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Das Bundesverfassungsgericht weist den Weg zu einem grünen Konservatismus

Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird als bahnbrechend kommentiert. Aber sind die geistigen Ansätze, die diese Entscheidung leiten, wirklich neu? Verantwortung für die Nachgeborenen hat Edmund Burke bereits im 18. Jahrhundert gefordert. Das Urteil ist zukunftsweisend, weil es den Blick auf einen „green conservatism“ lenkt.

„The past is a foreign country; they do things differently there.” Mit diesen Worten lässt der englische Schriftsteller L. P. Hartley seinen 1953 erschienenen Roman The Go-Between beginnen. Der Satz konstruiert einen absoluten Gegensatz zwischen Vergangenheit und Gegenwart, könnte aber ebenso gut dafür stehen, dass Menschen ihre eigene Gegenwart nicht verstehen, weil sie nichts darüber wissen. Denn oft erscheint sogar das neu, was frühere Generationen gar nicht anders gemacht haben. Schnell heißt es, die eine oder andere Entwicklung, die eine oder andere Entscheidung sei historisch, revolutionär oder radikal. Das mag in einem engen zeitlichen Kontext betrachtet richtig sein, relativiert sich aber rasch, wenn man den Blick etwas weitet. So verhält es sich auch mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 zum Klimaschutzgesetz.

Wer die Pressekommentare liest, die nach der Bekanntgabe des Urteils am 29. April 2021 erschienen sind, kann den Eindruck gewinnen, der Erste Senat des Gerichts habe unser Verständnis von Gegenwart, Zukunft, Freiheit und Recht umgestoßen. Reinhard Müller etwa urteilte in der F.A.Z. kritisch, das Gericht „nimmt die Welt in den Blick, die am deutschen Grundrechtswesen genesen soll.“ Stefan Detjen sprach im Deutschlandfunk dagegen zustimmend von einer „juristischen Sensation“, und die taz feierte – nicht gerade überraschend – „Karlsruhe for Future“. Ralf Fücks wiederum stellte in einem sachlichen Beitrag für die WELT fest, es sei „nicht übertrieben“, das Urteil „als historisch zu bezeichnen“, und gab zu,  „elektrisiert“ zu sein. Tatsächlich kann und muss man trefflich darüber streiten, ob das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen bei diesem und anderen Urteilen nicht allzu großzügig ausgelegt habe. Dieses Problem soll uns hier aber gar nicht beschäftigen, sondern allein die Frage, wie viel Neues das aktuelle Urteil wirklich enthält. Alle Kommentatoren machten die epochale Bedeutung der Entscheidung an zwei Aspekten fest: Das Bundesverfassungsgericht habe einen neuen Generationenvertrag geschaffen, und es habe seinem Urteil eine globale Dimension gegeben. Doch nur deshalb, weil jemand etwas zum ersten Mal tut, ist es noch lange nicht neu. Tatsächlich deuten beide Gesichtspunkte des Urteils auf einen angloirischen politischen Denker hin, den kaum jemand damit in Verbindung bringen würde: auf Edmund Burke.

Anders als viele glauben, war Burke nicht der „Vater des Konservatismus“. Die Burke-Forschung hat diese Einschätzung längst revidiert und vor Augen geführt, dass Burke als klassischer Whig des 18. Jahrhunderts Stichwortgeber eines Liberalkonservatismus war, der sich durch eine liberale Grundlage und eine konservative Disposition auszeichnete. Die britischen Liberalen, die sich im 19. Jahrhundert auf Burke beriefen, schätzten seine kompromisslose Verteidigung der Rechte und Freiheiten der Engländer. Burke hielt nichts von einem göttlichen Naturrecht und auch nichts von den abstrakten Naturrechten der französischen Revolutionäre, die er seit 1790 bis zu seinem Tod im Jahr 1797 publizistisch bekämpfte. Rechte mussten aus seiner Sicht an eine politische Gemeinschaft gebunden sein, um Wirkung zu entfalten. Die englischen Rechte und Freiheiten galten für Burke allerdings unter bestimmten Umständen auch über Großbritannien hinaus. Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen ersten Generalgouverneur von Bengalen Warren Hastings sagte er 1788, in Indien könne nicht moralisch richtig sein, was in England falsch sei. Die Briten müssten sich auch in Indien an die in Großbritannien geltenden Standards halten.

Damit verfolgte Burke natürlich eine rhetorische Absicht, und sicher ist diese Theorie der geographischen Kontinuität des britischen Rechts eine wacklige Konstruktion. Eine ähnliche Unsicherheit liegt auch in der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, als natürliche Personen seien Jugendliche aus Nepal und Bangladesch „beschwerdebefugt, weil nicht von vornherein auszuschließen“ sei, „dass die Grundrechte des Grundgesetzes den deutschen Staat auch zu ihrem Schutz vor den Folgen des globalen Klimawandels verpflichten.“ Es ist also nicht sicher, sondern nur möglich. Beschwerden aus Asien zuzulassen ist somit nicht als Versuch zu werten, die Welt auf eigene Faust zu retten, sondern als Anerkennung der Möglichkeit, dass deutsches Recht dort gelten könnte, wo Deutschland durch sein Verhalten Einfluss und damit Macht ausübt. In dem Urteil steckt ein ähnlich begrenzter Universalismus wie in Burkes Kampf gegen die Ausbeutung Bengalens.

Mehr noch hätte Burke zu dem angeblich neuen Generationenvertrag des Bundesverfassungsgerichts zu sagen. Die Kommentatoren heben hervor, das Gericht habe einen überzeitlichen Freiheitsbegriff begründet, indem es die gegenwärtigen Generationen darauf verpflichten wolle, heute mehr Anstrengungen zum Klimaschutz zu unternehmen, um die Freiheitsrechte späterer Generationen nicht ungebührlich zu beschränken. Auch diese Idee ist burkeanisch. In seinen Reflections on the Revolution in France von 1790 kritisierte Burke die französischen Revolutionäre für den Umsturz einer von der Klugheit vieler Generationen geschaffenen politischen Ordnung, die er zwar für reformbedürftig, aber entwicklungsfähig hielt. Burke glaubte an den beständigen Wandel aller Dinge. Durch die Zerstörung des Ancien Régime richteten sich die Revolutionäre nicht nur gegen die Vergangenheit, sondern auch gegen die Zukunft. Sie nahmen Frankreich die Möglichkeit, die organisch entstandene politische Ordnung durch Reform zu verbessern.

Burke vertrat die Idee eines Gesellschaftsvertrags, der keinen Anfang und kein Ende kennt. In einer berühmten Passage seiner Reflections heißt es, die Gesellschaft sei eine „Gemeinschaft nicht nur zwischen den Lebenden, sondern zwischen den Lebenden, den Toten und denjenigen, die geboren werden.“ Das galt für ihn in jeder Hinsicht, nicht nur für den Staat. Burke verteidigte stets das Privateigentum, aber ein Eigentümer war aus seiner Sicht nur ein Treuhänder, der gegenüber seinen Vorgängern und seinen Nachfolgern zu einem verantwortlichen Umgang mit diesem Eigentum verpflichtet war.

Das galt auch für die Natur und ihre Ressourcen. Die Menschen jeder Generation waren Burke zufolge nur „temporäre Eigentümer und lebenslange Pächter“ der Schätze dieser Welt. Sie hätten kein Recht, so mit ihrem Eigentum umzugehen, dass nachfolgenden Generationen nur noch Ruinen blieben. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass die Richterinnen und Richter des Ersten Senats in Karlsruhe an Burke dachten, haben sie doch in seinem Geist geurteilt, als sie feststellten, das Grundgesetz „verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen zur Sicherung grundrechtsgeschützter Freiheit über die Zeit und zur verhältnismäßigen Verteilung von Freiheitschancen über die Generationen.“ Ihr Urteil mag „wuchtig, aber richtig“ sein, wie Markus Söder twitterte, aber nicht, weil es revolutionär oder radikal ist. Es ist burkeanisch und damit auf eine gemäßigte, liberale Weise konservativ. Es ist zukunftsweisend, weil es den Blick auf das lenkt, was vor allem in Großbritannien als „green conservatism“ bezeichnet wird.

Die amerikanische Anglistin Katey Castellano hat gezeigt, dass an der Wende des 18. zum 19. Jahrhundert die Entwicklung des Konservatismus und des Umweltbewusstseins in Großbritannien eng miteinander verwoben waren. Auch bei ihr steht Burke im Mittelpunkt. Der englische Philosoph Roger Scruton greift in seinem 2012 erschienen Buch Green Philosophy Burkes Ansätze auf und führt vor Augen, warum Umwelt- und Klimaschutz zentrale Themen eines authentischen Konservatismus sind. Konservatives Umweltbewusstsein beruht Scruton zufolge auf der Einsicht, dass wir alles nur als Treuhänder für zukünftige Generationen verwalten. Umweltschutz beginnt deshalb zu Hause, beim eigenen Besitz, in der eigenen Gemeinde. Konservative werden, mit einem von Scruton geprägtem Begriff, von Oikophilie geleitet, sie lieben ihr zu Hause und wollen es deshalb schützen. Tatsächlich dürfte das Problem des Klimawandels heute so präsent sein, weil ihn mittlerweile jeder zu Hause spüren kann.

Scrutons Buch kam auf den Markt, als in Großbritannien eine Koalition der Konser-vativen und der Liberaldemokraten regierte, die sich vorgenommen hatte, wirtschaftlichen Fortschritt und Umweltschutz miteinander zu verbinden. Die heutige konservative Regierung in London hat gerade den Umweltschutz in allen Facetten zum Eckstein ihrer Agenda eines „Global Britain“ erklärt. In der jüngsten Verlautbarung der britischen Regierung zur Sicherheits- und Außenpolitik wird der Kampf gegen den Klimawandel und gegen den Verlust von Biodiversität als die höchste internationale Priorität des Vereinigten Königreichs genannt. Im selben Geiste wirbt der liberalkonservative Think Tank Bright Blue mit einem durch und durch burkeanischen Zitat von Margaret Thatcher aus dem Jahr 1988 für seine umwelt- und klimapolitische Agenda: „Wir Konservativen sind nicht nur Freunde der Erde – wir sind ihre Wächter und Treuhänder für zukünftige Generationen.“

Die Verbindung von Ökologie mit linken Politikansätzen ist also kein Schicksal. Die große Bedeutung, die viele Wählerinnen und Wähler ökologischen Themen beimessen, muss heute auch in Deutschland nicht zwangsläufig den Grünen zugutekommen. Der aktuelle Höhenflug der Grünen ist – wenn er denn sachlich begründet ist – auf die Dominanz umwelt- und klimapolitischer Themen zurückzuführen und keineswegs auf eine breite Zustimmung zu der linken Identitätspolitik, die das Wesen der Partei mitbestimmt. CDU und CSU werden oft als nicht authentisch kritisiert, wenn sie sich ökologischer Themen annehmen. Dabei wäre es nicht schwer, einer solchen Profilierung Authentizität zu verleihen. Indem das Bundesverfassungsgericht, auch hier burkeanisch, von der Notwendigkeit gesprochen hat, den Klimaschutz mit anderen Verfassungsgütern abzuwägen, weist es den Weg dorthin. Prinzipien wie Verantwortung statt Verbote, Unternehmergeist statt Dirigismus und die Bewahrung der Sozialen Marktwirtschaft durch ihren ökologischen Umbau sind Prinzipien eines grünen Konservatismus und sollten als solche dargestellt werden. Doch dafür muss man den Mut haben, sich konservativ zu nennen.

Matthias Oppermann, geboren 1974 in Auetal-Rehren, Stellvertretender Leiter Wissenschaftliche Dienste /Archiv für Christlich-Demokratische Politik und Leiter der Abteilung Zeitgeschichte der Konrad-Adenauer-Stiftung, Privatdozent für Neuere Geschichte an der Universität Potsdam.

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