Die CDU ist auf dem Weg zu einem neuen Grundsatzprogramm. In diesem Kontext kam es zu einer Debatte um die Begriffe „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“. So schrieben der Vorsitzende der Grundwertekommission der CDU, Prof. Dr. Andreas Rödder, und die frühere Bundesministerin Dr. Kristina Schröder am 13. Juni 2022 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Gleichstellung und Gleichberechtigung stehen für unterschiedliche Gesellschaftsmodelle. Wer Gleichstellung sagt und meint, Gleichberechtigung zu meinen, weil Begriffe doch nicht so wichtig seien, darf sich nicht wundern, wenn hinterher tatsächlich Gleichstellung praktiziert wird.“1
Der Entwurf für die Grundwertecharta, der am 30. Mai 2022 von der Grundsatzkommission vorgestellt wurde, betont hingegen:2
„Wir in der CDU arbeiten für ein Deutschland in Europa, (…) in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau verwirklicht sind.“
Entwurf für die Grundwertecharta, 30. Mai 2022.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Begriffe innerhalb der CDU bislang gebraucht wurden und inwiefern im Laufe der CDU-Geschichte Veränderungen feststellbar sind.
Historische Entwicklung
„Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“, lautete die Formel, die 1919 in der Weimarer Nationalversammlung eine Mehrheit fand. Umstritten war die Einschränkung durch das Wort „grundsätzlich“, die aber vom Zentrum und den bürgerlichen Parteien der Mitte und der Rechten unterstützt wurde. So argumentierte zum Beispiel die Zentrumsabgeordnete Christine Teusch, man befürworte den Gedanken der „Gleichwertigkeit“ aller Menschen, nicht jedoch das „Extrem der Gleichmacherei“, das man als „naturwidrig“ erachtete.3
Auch 1948/49 wurde um die Formulierung der Grundrechte gerungen. Der Vorschlag der Sozialdemokratin Elisabeth Selbert, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 3. Dezember 1948 zunächst abgelehnt. Für die CDU/CSU-Fraktion war nach der ursprünglich vorgeschlagenen Fassung, „Männer und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten“, die Gleichberechtigung ausreichend gesichert. In der Formulierung Selberts hingegen sah sie eine „schematische Gleichstellung“, die es aus ihrer Sicht zu verhindern galt. Unterschätzt wurde von der Unionsfraktion jedoch das öffentliche Interesse an dem Gleichberechtigungsartikel. Auf die Ablehnung des Selbert‘schen Vorschlags folgte eine massive Mobilisierungskampagne, an der sich auch Mandatsträger von CDU und CSU, Männer wie Frauen, beteiligten. Das unerwartet starke Interesse bewirkte bei den meisten Abgeordneten der Union ein Umdenken. Am 18. Januar 1949 wurde Selberts Formulierung im Parlamentarischen Rat mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion angenommen. Mit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1957 wurde das Familienrecht in wesentlichen Punkten an den Gleichberechtigungssatz im Grundgesetz angepasst.4 In den folgenden Jahrzehnten kam es zu weiteren gesetzlichen Anpassungen im Familienrecht, die innerhalb der Unionsfraktion allerdings oft umstritten waren.
Programmatische Entwicklung bis 1990
In den Programmen der CDU spielten Frauenpolitik und Gleichberechtigung lange Zeit keine Rolle. Knappe Bekenntnisse zur Gleichberechtigung blieben an ein konservatives Familienbild gebunden. So hieß es zum Beispiel 1953 im Hamburger Programm: „Unsere Rechtsordnung ist fortzubilden. Bei der Anpassung des Familienrechts an die von uns bejahte Gleichberechtigung von Mann und Frau ist die natürliche Ordnung der Familie und Ehe für die Christlich-Demokratische Union Ausgangspunkt und Richtschnur.“5
Erst als in den 1970er Jahren die großen Programmdebatten in der CDU begannen und die CDU gleichzeitig mit dem Verlust weiblicher Wählerstimmen zu kämpfen hatte, setzte sich die Partei mit der Rolle der Frau stärker auseinander. Im Berliner Programm (2. Fassung) von 1971 wird erstmals Stellung zur Rolle der Frau in der Gesellschaft genommen.6 Auch das Ludwigshafener Grundsatzprogramm von 1978 widmet sich ausführlich der Rolle der Frau, knüpft dabei aber stark an das Berliner Programm an.7 Zu dieser Zeit wurde bereits auch vereinzelt bereits von „Gleichstellung“ gesprochen, allerdings stets nur in Bezug auf rechtliche Fragen, zum Beispiel bei der Gleichstellung im Rentenrecht.
Als Meilenstein gilt bis heute der Frauenparteitag der CDU 1985 in Essen. In den dort beschlossenen „Leitsätzen der CDU für eine neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau“ wird erstmals die rechtliche, soziale und politische „Gleichstellung“ thematisiert: „Es ist das Verdienst der Frauenbewegung, in den letzten 100 Jahren die rechtliche und soziale Gleichstellung der Frau durchgesetzt zu haben.“ Und: „Die politische Gleichstellung der Frau darf daher nicht Angelegenheit der Frauen bleiben, sondern muß Parteithema werden. (…) Angesichts der wachsenden Zahl politisch engagierter Frauen sollte außerdem eine klare Zielangabe der Beteiligung formuliert und planvoll stufenweise verwirklicht werden.“8 Außerdem wurde in Essen beschlossen, regelmäßig über die politische Gleichstellung der Frauen in der CDU Bericht zu erstatten. Bis heute werden die Gleichstellungsberichte im Rahmen der Bundesparteitage vorgelegt.9
Wichtig ist jedoch, dass der Begriff „Gleichstellung“ zwar genutzt, jedoch kein inhaltlicher Unterschied gemacht wurde – „Gleichberechtigung“ wurde weiterhin vorwiegend und synonym verwendet. Jenseits der Begrifflichkeiten lässt sich in den Leitsätzen von 1985 dennoch ein qualitativer Unterschied ausmachen:
„Die CDU als die große deutsche Volkspartei setzt sich zum Ziel, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Lebensalltag bis zum Ende dieses Jahrhunderts im Wesentlichen zu erreichen.“
Leitsätze der CDU für eine neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau, 1985.
Damit war der Gedanke der „tatsächlichen Gleichberechtigung“ angesprochen – im Unterschied zur formalen, juristischen Gleichberechtigung. Schon 1975 wurde in der Mannheimer Erklärung die Verwirklichung der Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen gefordert.10 Dass das Ludwigshafener Programm 1978 diesen Gedanken nicht aufgriff, sondern inhaltlich an das Berliner Programm von 1971 anknüpfte, überrascht.
Abschließend kann festgestellt werden, dass der Begriff der „Gleichstellung“ seit den 1980er Jahren generell mehr und mehr genutzt wurde: So entstanden zu dieser Zeit die ersten Gleichstellungsstellen in Bund, Ländern und Gemeinden, und die SPD brachte 1988 einen ersten Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz in den Bundestag ein, ein zweiter Entwurf folgte 1993.11
Zweites Gleichberechtigungsgesetz und Frauenquorum
Um die „tatsächliche Gleichberechtigung“ ging es auch nach der Wiedervereinigung. 1994 wurde im Bundestag das Zweite Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet und das Grundgesetz ergänzt. Fortan hieß es dort: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“12 Auch im Grundsatzprogramm der CDU von 1994 wurde analog dazu die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ gefordert. In den politischen Debatten innerhalb der CDU wurde weiterhin in erster Linie von „Gleichberechtigung“ gesprochen, „Gleichstellung“ blieb die Ausnahme, ohne dass es dazu eine breite Debatte gab, in der die Unterschiede diskutiert wurden.
Eine Ausnahme bildete Wolfgang Schäuble: Als im Frühjahr 1993 im Zuge der Beratungen zum Zweiten Gleichberechtigungsgesetz die frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sabine Klenke, in einem Schreiben an den damaligen Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Schäuble eine „aktive Gleichstellungspolitik“ forderte, antwortete dieser, der CDU gehe es um die Durchsetzung der Gleichberechtigung, nicht um Gleichstellung; um Gleichheit in den Ausgangschancen, nicht um Ergebnisgleichheit. „Formulierungsvorschläge, die darauf hinauslaufen, daß der Staat die Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu gewährleisten hat, kommt für die Union nicht in Betracht: Der freiheitliche, pluralistische Staat des Grundgesetzes muß die Gleichheit seiner Bürger vor dem Recht, bei den Geschlechtern – also die Gleichberechtigung, gewährleisten. Sobald er aber eine Ergebnis-Gleichheit (d. h. Gleichstellung) anstrebt, beginnt er, in die Freiheitsrechte seiner Bürger einzugreifen.“13
Dass „Gleichstellung“ sich aber auch in der CDU durchzusetzen begann, zeigte die Diskussion um die Einführung des „Frauenquorums“ in der CDU. Nachdem ein entsprechender Antrag beim Bundesparteitag 1995 noch gescheitert war,14 wurde auf dem Bundesparteitag 1996 in Hannover der Antrag des Bundesvorstands zur „Gleichstellung von Männern und Frauen in der CDU“ und damit die Einführung eines zunächst zeitlich befristeten Quorums mit großer Mehrheit beschlossen.15
Seit 2000: Von der Gleichberechtigung zur Gleichstellung
2001 wurde im Bundestag mit den Stimmen von SPD und Grünen das Gleichstellungsgesetz verabschiedet.16 In der abschließenden Debatte im Bundestag nahm die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für sich in Anspruch, die „Gleichstellungsgesetzgebung in Gang gebracht“ zu haben.17 Erstmals wurde auch im Grundsatzprogramm von 2007 von „Gleichstellung“ gesprochen: „Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Ziel unserer Politik ist, für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen gleiche Chancen zu schaffen und Benachteiligungen in allen Bereichen abzubauen. Wir stehen für eine Gleichstellungspolitik, die Frauen und Männer gleichermaßen im Blick hat. Dazu gehören für uns gleiche Berufschancen, Aufstiegsmöglichkeiten und Lohngleichheit im Erwerbsleben, die Aufwertung der Familienarbeit und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Auch die Wahl- bzw. Regierungsprogramme der CDU bekennen sich seit 2005 zur „Gleichstellungspolitik“,18 gleiches gilt für die Koalitionsverträge. 2005 legte der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erstmals fest, dass in jeder Legislaturperiode ein „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ erstellt werden soll. Drei Jahre später beauftragte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen eine Sachverständigenkommission damit, das Gutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu erstellen.19 Der erste Bericht erschien 2011.20
Doch auch wenn „Gleichstellung“ Eingang in Programme, Gesetze und Verträge fand, bleibt festzuhalten, dass „Gleichberechtigung“ nach wie vor verwendet und eine inhaltliche Differenzierung weiterhin nicht vorgenommen wurde. Oftmals wirkt es, als habe es allein sprachliche Gründe, wenn in Reden oder Dokumenten parallel von „Gleichberechtigung“ und „Gleichstellung“ gesprochen wird. Einschränkend muss jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass eine umfassende Recherche für die Zeit nach dem Jahr 2000 nicht möglich ist, da keine vollständige Abgabe der Akten ins Archiv für Christlich-Demokratische Politik erfolgte. Ob es also beispielsweise im Vorfeld der Verabschiedung des Grundsatzprogramms von 2007 eine Diskussion im Bundesvorstand oder im Präsidium zu den entsprechenden Abschnitten gab, kann nicht nachvollzogen werden. Für diese Zeit konnte nur auf veröffentliche Quellen zurückgegriffen werden.
Fazit
Seit Mitte der 1990er Jahre hat sich über Parteigrenzen hinweg der Begriff „Gleichstellung“ etabliert. Wichtige Wegmarken, die den sprachlichen Wandel deutlich machen, waren das Gleichstellungsgesetz 2001 und die seit 2011 vorgelegten Gleichstellungsberichte der Bundesregierung. Doch schon der Essener Frauenparteitag 1985 und die Einführung des Frauenquorums in der CDU 1996 beförderten die Etablierung des Begriffs in der Partei. „Gleichberechtigung“ ist dennoch aus dem Sprachgebrauch nicht verschwunden, wird aber häufig verwendet, um die grundgesetzliche Legitimation von „Gleichstellung“ aufzuzeigen. Vielfach werden die Begriffe auch synonym und ohne inhaltliche Differenzierung verwendet. Im Kern geht es jedoch – egal, welcher Begriff genutzt wird – seit Anfang der 1990er Jahre um die „tatsächliche Durchsetzung“ der Gleichberechtigung im Lebensalltag. Eine breite Auseinandersetzung innerhalb der CDU um die Begrifflichkeiten konnte indessen nicht festgestellt werden – aufgrund der Quellenlage seit 2000 aber auch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Eine andere Begriffsdiskussion, die mit der Debatte um „Gleichstellung“ und „Gleichberechtigung“ in Verbindung steht und die übergeordnete Frage betrifft, wie die CDU auch in Abgrenzung zu Parteien des linken Spektrums mit dem Gleichheitsbegriff umgeht, gab es im Vorfeld der Verabschiedung des ersten Grundsatzprogramms 1978 in Ludwigshafen. Damals wurde im Bundesvorstand um die Begriffe „Chancengleichheit“ und „Chancengerechtigkeit“ gerungen. So hieß es im ersten Entwurf, der von der Programmkommission unter der Leitung von Richard von Weizsäcker erstellt worden war: „Chancengleichheit ist die notwendige Ergänzung der Gleichheit vor dem Recht. […] Darüber hinaus stellt Chancengleichheit eine politische Aufgabe dar, die das Leben der Menschen im Ganzen betrifft.“ Gleich in mehreren Sitzungen befasste sich der Bundesvorstand intensiv damit und rang um die richtige Formulierung. Dabei kämpfte vor allem Norbert Blüm für die Beibehaltung von „Chancengleichheit“, während andere für „Chancengerechtigkeit“ plädierten.21 Im Grundsatzprogramm setzte sich schließlich „Chancengerechtigkeit“ durch.22
In seinen Reden nutzte Weizsäcker im Laufe der 1970er Jahre beide Begriffe, machte jedoch immer klar, dass Gleichheit der Chancen gerade nichts mit der Gleichheit der Menschen zu tun habe, sondern es vielmehr darum gehe, den Menschen zu befähigen, seine Chancen zu nutzen:
„Genutzte Chancen führen zu Leistung und damit zu Leistungsunterschieden.“
Richard von Weizsäcker
Und darum geht es natürlich auch heute bei der Frage „Gleichstellung“ oder „Gleichberechtigung“.
Für die Diskussion um das Grundsatzprogramm stellt sich vor dem Hintergrund der langen Geschichte der „Gleichstellung“ in der CDU nun die Frage, ob es lohnt, den Begriff öffentlichkeitswirksam in Frage zu stellen und aus der Grundwertecharta zu streichen, oder ob es sinnvoller ist, ihn einzuordnen und zu erklären, was „Gleichstellung“ für die CDU bedeutet.
Christiane Stahr | Konrad-Adenauer-Stiftung
Kathrin Zehender studierte in Mannheim Politikwissenschaft sowie Wirtschafts- und Sozialgeschichte und Neuere Geschichte. Es folgte eine Promotion über die Zentrums- und CDU-Politikerin Christine Teusch. Nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin verschiedener Abgeordneter im Europäischen Parlament und im Deutschen Bundestag arbeitete sie für die Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl) in Berlin. Seit Juli 2016 ist sie wissenschaftliche Referentin der Abteilung Zeitgeschichte der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin.
Anmerkungen
[1] Wie gerecht ist Gleichstellung, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Juni 2022, S. 6.
[2] Vgl. Grundwertecharta. Antrag des Bundesvorstandes an den 35. Parteitag der CDU Deutschlands: https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/1HEdtjRCAN8Shf1ihdkYco/bc2b167d0a79037131078d1538eb61bf/CDU-Grundwertecharta.pdf, letzter Zugriff am 26. Juli 202.
[3] Vgl. Kathrin Zehender: Christine Teusch. Eine politische Biografie, Düsseldorf 2014, S. 37.
[4] Vgl. Kathrin Zehender: Die Verabschiedung des Gleichberechtigungsgesetzes im Deutschen Bundestag: www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/kalender/kalender-detail/-/content/verabschiedung-des-gleichberechtigungsgesetzes-im-deutschen-bundestag, letzter Zugriff am 26. Juli 2022.
[5] Vgl. Hamburger Programm der CDU von 1953: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=f72d77e5-7581-4e80-80cd-652518392fdb&groupId=252038, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[6] Vgl. Berliner Programm der CDU (2. Fassung) von 1971: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=e212cf09-98d6-cea3-e604-fe92ff7d3799&groupId=252038, letzter Zugriff am 26. Juli 2022. In Ziffer 93 heißt es dazu: „Gesellschaft und Staat sind auf die verantwortliche Mitarbeit der Frau angewiesen. Sie muß an der Gestaltung unseres politischen und wirtschaftlichen Lebens und aller gesellschaftspolitischen Maßnahmen vollen Anteil haben. Der Frau muß der Platz in unserer Gesellschaft gesichert werden, der sowohl dem Grundsatz der Gleichberechtigung als auch ihrem besonderen Lebenslauf entspricht. Der Anspruch der Frau auf gerechte Chancen in Bildung, Ausbildung, Fortbildung, Berufsausübung und auf gleiche Aufstiegschancen muß verwirklicht werden. Wir fordern die Tarifpartner auf, sicherzustellen, daß Frauen gleich en Lohn bei gleicher Leistung erhalten und die Leichtlohngruppen abgeschafft werden. Die Stellung der Hausfrau und Mutter ist derjenigen der berufstätigen Frau in jeder Hinsicht gleichwertig. Die Frau muß frei entscheiden können, ob sie sich ausschließlich der Aufgabe in Familie und Haushalt zuwenden oder außerdem ganz oder teilweise berufstätig sein will.“
[7] Vgl. Grundsatzprogramm der CDU von 1978: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=c44fbaf4-a603-d097-6898-e72e6fae6f39&groupId=252038, letzter Zugriff am 29. Juli 2022. Leitgedanke war hier die Partnerschaft von Mann und Frau, wobei in Ziffer 110 auch die Unterschiede zwischen Männern und Frauen hervorgehoben wurden: „Deshalb muß die Frau an der Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens vollen Anteil haben, der Frau muß der Platz in unserer Gesellschaft gesichert werden, der sowohl dem Grundsatz der Gleichberechtigung als auch den ihr eigenen besonderen Möglichkeiten der Lebensführung entspricht.“
[8] Vgl. die Leitsätze der CDU für eine neue Partnerschaft zwischen Mann und Frau von 1985: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=709ca434-6dbb-4612-f440-7116fae79526&groupId=252038, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[9] Vgl. dazu www.frauenunion.de/gleichstellungsbericht, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[10] In der Mannheimer Erklärung heißt es: „Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in allen Bereichen des Lebens uneingeschränkt zu verwirklichen.“ www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=6bbbb6af-026d-e4f2-52c2-fb18318e4096&groupId=252038, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[11] Vgl. BT Drs. 11/3728: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben: https://dserver.bundestag.de/btd/11/037/1103728.pdf ; vgl. BT Drs. 12/5717: Entwurf eines Gesetzes zur Gleichstellung von Mann und Frau: https://dserver.bundestag.de/btd/12/057/1205717.pdf, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[12] GG Art. 3 Abs. 2.
[13] Vgl. Schreiben von Wolfgang Schäuble an Sabine Klenke vom 25. Mai 1993, in: ACDP, 08-012-350/8.
[14] Vgl. dazu Ina vom Hofe: Die Frauenpolitik der CDU. Traditionen – Entwicklungen – Einflüsse 1945–2013, Sankt Augustin/Berlin 2017, S. 291.
[15] Vgl. dazu das Protokoll des 8. Parteitags der CDU Deutschlands 1996: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=16509d7c-debf-992c-d970-b058d55f1d65&groupId=252038, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[16] Vgl. BT Drs. 14/5679: Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern: https://dserver.bundestag.de/btd/14/056/1405679.pdf, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.
[17] Vgl. dazu die Rede von Maria Eichhorn: BT-Plenarprotokoll14/192 vom 11. Oktober 2001, S. 18803, https://dserver.bundestag.de/btp/14/14192.pdf#P.18814, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[18] Vgl. zum Beispiel das CDU-Regierungsprogramm 2017: „In allen Lebensbereichen prägen Frauen heutzutage unser Land mit: In Wirtschaft, Gesellschaft, Ehrenamt und Politik. Ihre völlige Gleichstellung ist trotzdem noch immer nicht überall erreicht.“ https://archiv.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[19] Vgl. www.dritter-gleichstellungsbericht.de/de/topic/69.die-gleichstellungsberichte.html, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[20] Vgl. www.bmfsfj.de/resource/blob/93682/516981ae0ea6450bf4cef0e8685eecda/erster-gleichstellungsbericht-neue-wege-gleiche-chancen-data.pdf, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[21] Vgl. Dok. Nr. 17: Sitzung des Bundesvorstands am 10./11. März 1978, in: Bundesvorstandsprotokolle 1976–1980, S. 944–950; Dok. Nr. 18: Sitzung des Bundesvorstands am 21. April 1978, in: ebd., S. 1104–1108; Dok. Nr. 21: Sitzung des Bundesvorstands am 12. September 1978, in: ebd., S. 1242 sowie die Debatte auf dem Bundesparteitag in Ludwigshafen vom 23. bis 25. Oktober 1978, S. 157–163: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=0775b4e6-f07e-3482-3d4c-b67adf7d0867&groupId=252038, letzter Zugriff am 28. Juli 2022.
[22] Vgl. dazu das Grundsatzprogramm von 1978: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=6ab8ab48-871d-52a2-a603-989c928e127f&groupId=252038, letzter Zugriff am 29. Juli 2022.
[23] Vgl. dazu das Protokoll des CDU-Bundesparteitags in Wiesbaden vom 9. bis 11. Oktober 1972, S. 75 f: www.kas.de/c/document_library/get_file?uuid=9a0daaad-1c68-17f1-23d4-a0197ca17b6d&groupId=252038, letzter Zugriff am 27. Juli 2022.