Asset Publisher

Ernst Benda, Portrait. (Quelle: Slomifoto/KAS-ACDP) Ernst Benda, Portrait. (Quelle: Slomifoto/KAS-ACDP) © (Quelle: Slomifoto/KAS-ACDP)

Ernst Benda

Rechtsanwalt, Bundesminister, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, ordentlicher Professor Dr. h. c. January 15, 1925 Berlin March 2, 2009 Karlsruhe
by Katja Gelinsky
Bei allen Ämtern und Funktionen, die Benda im Laufe seines produktiven Lebens ausfüllte, war es die Verantwortung des Staatsbürgers, die sein Selbstverständnis bis ins hohe Alter prägte.

Asset Publisher

Ernst Benda war auch im Alter stets zu beschäftigt, um auf sein eigenes Leben zurückzublicken. Für Memoiren nahm sich der Christdemokrat, der die deutsche Nachkriegsgeschichte als Politiker, als Verfassungsgerichtspräsident und als Rechtsgelehrter geprägt hat, keine Zeit. Die knappen biographischen Angaben zu Bendas Kindheit und Jugend vermitteln das grobkörnige Bild eines bürgerlich geprägten Elternhauses. Geboren wurde Benda am 15. Januar 1925 in Berlin als Sohn des Siemens-Ingenieurs Rudolf Benda und dessen Frau Lilly, geborene Krasting. Ein Großvater war jüdischer Herkunft. Nach dem Abitur am Kant-Gymnasium in Berlin-Spandau im Jahre 1943 bestimmte der Krieg die nächsten Lebensjahre des jungen Benda. Er wurde zunächst zum Arbeitsdienst, von 1944 an zum Militärdienst eingezogen. Als Funker einer Marineeinheit in der Ostsee geriet Benda in Kriegsgefangenschaft. 1946 kehrte der Einundzwanzigjährige in seine Heimatstadt Berlin zurück. Zunächst waren Köperkräfte gefragt: Seine ersten Berufserfahrungen sammelte Benda als Bauarbeiter in den Trümmern der Stadt. Aber noch im Jahre 1946 legte er mit Beginn des Jurastudiums und dem Eintritt in die CDU das geistige Fundament für sein späteres Wirken in der Bonner Republik.

Politik und Recht gehörten für Benda von Anfang an zusammen. Es war die Verbindung von beidem, die sein Lebenswerk als Politiker, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Staatsrechtslehrer auszeichneten. Als „wohl einer der eigenwilligsten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts“ hat Jutta Limbach, die das Amt später bekleidete, Benda wegen seines Sinns für das Politische gepaart mit juristischem Können genannt. Schon die Zeit des Jurastudiums war stark politisch geprägt. Benda war Mitglied des letzten frei gewählten Studentenrats an der zunehmend kommunistisch geprägten Humboldt-Universität im Osten Berlins. Unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht wechselte er im Frühjahr 1948 an die neu gegründete Freie Universität im Westen der Stadt. Benda gehörte zu den Gründern des Allgemeinen Studentenausschusses und engagierte sich in der Jungen Union, deren Vorsitzender er später wurde. Von 1949 bis 1950 studierte er, gefördert durch ein Stipendium, politische Wissenschaften und Journalistik in den Vereinigten Staaten. Das Studienjahr an der Universität von Wisconsin weckte Bendas Interesse für das amerikanische Verfassungsrecht und die Rechtsprechung des U.S. Supreme Court, Themen, die auch in sein umfangreiches wissenschaftliches Werk einflossen. Zurück in Berlin legte er 1951 das Erste Juristische Staatsexamen und 1955 das zweite Examen ab.

 

Markanter Konservativer und Rechtspolitiker

Zielstrebig trieb Benda auch seine politische Karriere voran. Als „früher Vorläufer der jugendlichen Berufspolitiker“ ist er rückblickend bezeichnet worden. Schon während des juristischen Vorbereitungsdienstes war Benda Mitglied und Fraktionsvorsitzender der Bezirksverordnetenversammlung Spandau. Noch bevor er sich in Berlin-Charlottenburg als Anwalt niederließ, wurde er Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses. Der Sprung in die Bundespolitik folgte 1957. Als CDU-Vertreter Berlins wurde er in den Bundestag entsandt. Dort erregte der Neuling mit dem spröden Berliner Charme nicht zuletzt wegen seiner Vorliebe für eine gute Pfeife und schnelle Autos als markanter Konservativer Aufmerksamkeit. Auseinandersetzungen scheute er nicht, wenn es um seine Grundüberzeugungen ging. Dazu gehörte, dass der demokratische Neuanfang nur bei wacher Erinnerung an das nationalsozialistische Unrechtsregime und konsequenter Aufarbeitung unheilvoller persönlicher Verstrickungen gelingen könne.

In der Debatte über die Verjährung von Mordtaten der Nationalsozialisten trat Benda als Rechtspolitiker hervor, der ebenso leidenschaftlich wie juristisch gekonnt argumentierte. Gegen Widerstand aus der eigenen Partei setzte er sich 1965 an die Spitze jener in seiner Fraktion, die eine Verlängerung der Verjährungsfrist zur Ahndung nationalsozialistischen Unrechts forderten. „Das Rechtsgefühl eines Volkes würde korrumpiert, wenn die Morde ungesühnt bleiben müssten, obwohl sie gesühnt werden könnten“, trug er im Bundestag vor. Zum Ende seiner Rede, die den Nachwuchspolitiker einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machte, zitierte Benda einen hebräischen Spruch aus der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem: „Das Vergessenwerden verlängert das Exil, und das Geheimnis der Erlösung heißt Erinnerung.“ Der Sozialdemokrat Martin Hirsch lobte den Christdemokraten daraufhin als „Sprecher unserer jungen deutschen Generation“. Benda hatte damit maßgeblich Anteil daran, dass die Verjährung vorerst verhindert wurde.

Die wachsam-kritische Haltung gegenüber Kontinuitäten vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik behielt er auch während seiner kurzen und bewegten Zeit an der Spitze des Bundesinnenministeriums. Im Frühjahr 1968 trat Bundesinnenminister Paul Lücke zurück, der sein politisches Schicksal mit einer Wahlrechtsreform verknüpft hatte. Benda wurde mit 43 Jahren zu Lückes Nachfolger berufen. Er ließ Belastungsmaterial für einen Verbotsantrag gegen die NPD sammeln und gab ein Rechtsgutachten in Auftrag, nachdem die Partei in einige Landtage eingezogen war. In dem Guachten hieß es, ein Parteiverbot lasse sich unter anderem dadurch rechtfertigen, dass in der NPD rassistische Gedanken kursierten und sie dem Gedanken der Völkerverständigung fernstünde. Am Ende kam die Bundesregierung, einschließlich Benda, jedoch zu dem Schluss, dass das Material gegen die NPD nicht für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht reiche. Als 2007 abermals über ein Verbot der NPD diskutiert wurde, bemerkte Benda, er bedaure die frühere Entscheidung, für die es damals „an Mut“ gefehlt habe.

Prägend für Bendas kurze Ministerzeit sollte jedoch eine andere Debatte werden – die heftige Kontroverse über die Notstandsgesetze. Der Bundesinnenminister wurde zum Feindbild der neuen Linken und wütender Studenten. Deren Proteste seien „an der Sache vorbeigegangen“, äußerte Benda rückblickend. In der Hitze der Auseinandersetzung sei nicht wahrgenommen worden, dass die Gesetze auf die Ablösung von Souveränitätsrechten der Alliierten in einer politisch angespannten Zeit gezielt hätten. Die Gefahr des inneren Notstands und damit des Einsatzes der Bundeswehr im Innern sei „eher fernliegend“ gewesen. Vielmehr habe man sich für die Gefahr eines Angriffs auf die Bundesrepublik wappnen müssen. „Wir standen vor der Frage, ob wir eine Regelung der Alliierten gehabt hätten oder eine von uns geschaffene Regelung.“ Die innenpolitisch aufgeheizte Atmosphäre erklärte Benda mit Ereignissen wie dem Vietnamkrieg. Die gegen ihn gerichteten Anfeindungen habe er „nicht persönlich genommen“. Schützenhilfe erhielt Benda später von seinem Nachfolger im Amt des Bundesinnenministers, Otto Schily, der einst zu den Wortführern der Achtundsechziger gehört hatte: Er lobte Benda für seinen „sicheren Kompass“ in der Debatte über die Notstandsgesetze, die „übertriebene Angstphantasien“ geweckt hätte.

 

An der Spitze des Bundesverfassungsgerichts

Die Kontroverse um die Notstandsgesetze blieb jedoch an Benda haften, auch nachdem seine Ministerzeit mit dem Regierungswechsel im Jahre 1969 endete. Erst nach langem Gezänk stimmte die SPD, die mittlerweile mit der FDP regierte, 1971 der Wahl Bendas zum Richter des Bundesverfassungsgerichts zu. Zugleich wurde der Christdemokrat, der damals Vorstandsmitglied der CDU-Bundestagsfraktion und innenpolitischer Sprecher war, Präsident des Bundesverfassungsgerichts – mit 46 Jahren der bis dahin jüngste in der Geschichte des Gerichts. Im Laufe seiner zwölfjährigen Amtszeit erwarb Benda den Ruf eines scharfsinnigen Juristen und gradlinig-eigensinnigen Präsidenten. Konrad Hesse, damals Mitglied im Ersten Senat, beschrieb Bendas Wirken in einer Ansprache zu dessen 70. Geburtstag folgendermaßen: „Nüchtern, offen für die Verschiedenheit der Standpunkte und Erwägungen, immer auf dem Boden einer Grundposition, aber nirgends doktrinär oder einseitig“.

Zu Beginn seiner Karlsruher Zeit war Bendas Name mit pointiert konservativen Verfassungsgerichtsentscheidungen verbunden, etwa zum Grundlagenvertrag (1973) oder zur Nichtigkeit der Fristenregelung bei Abtreibungen (1975). Unter Bendas Vorsitz wurde indes auch die Entscheidung zur erweiterten Mitbestimmung (1979) getroffen, die das Vorhaben der sozialliberalen Koalition zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten bestätigte. Einen Meilenstein der Karlsruher Rechtsprechung, an dem auf konservativer Seite heftige Kritik geübt wurde, setzte der Erste Senat aber vor allem mit dem Urteil zur Volkszählung (1983). Benda selbst hatte sich wiederholt besorgt über die Gefahren geäußert, die zunehmende technische Möglichkeiten für die Freiheit des Einzelnen bedeuteten.

Auch in seiner Rolle als Gerichtspräsident nahm Benda offen zu Herausforderungen für Staat und Gesellschaft Stellung. Seine Grundhaltung war die eines skeptischen Optimisten. Die Demokratie betrachtete er als „eigentümliche Mischung“, „die keinen Utopien nachjagt, die aber doch Ideale setzt, die allen Patentlösungen misstraut, aber stets neue Ideen willkommen heißt.“ Zentral für sein juristisches und politisches Denken war, dass das Grundgesetz den einzelnen Menschen und seine Würde in den Mittelpunkt stellt. Benda ließ sich nicht vereinnahmen. Weder Richter noch Politiker sollten ihre Entscheidungen an Lob und Zustimmung der Öffentlichkeit ausrichten, lautete seine Devise. „Als „unkonventioneller Traditionalist mit ausgeprägten individualistischen Neigungen“ ist er deshalb charakterisiert worden.

Benda war in rund 450 Verfassungsgerichtsverfahren Berichterstatter, also verantwortlich für die Vorbereitung der jeweiligen Entscheidung. Zur persönlich schwersten Belastung seiner Karlsruher Amtszeit geriet das Verfahren, in dem das Gericht über das Schicksal des entführten Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer entscheiden musste. Benda verlas am Morgen des 16. Oktober 1977 das Urteil, mit dem das Gericht den Antrag der Familie Schleyer ablehnte, die Bundesregierung zum Austausch inhaftierter RAF-Terroristen gegen die Geisel zu verpflichten. Wenige Tage später wurde Schleyer von seinen Entführern ermordet. Benda sagte dazu später, er empfinde „Mitverantwortung“, halte das Urteil, welches das Gericht in eine „schlimme Zwangslage“ gebracht habe, aber nach wie vor für richtig.

 

Unbequeme Größe für die CDU

Nach dem Ende seiner Amtszeit am Gericht im Jahre 1983 übernahm Benda einen Lehrstuhl für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Albrecht-Ludwigs-Universität in Freiburg. Erwartungen, dass Benda von seiner Partei für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen würde, erfüllten sich nicht. Gerüchte, die er selbst nie kommentiert hat, besagten, Benda werde das Volkszählungsurteil nachgetragen.

Der Staatsrechtslehrer Benda war zugleich ein meinungsfreudiger Analyst und Kommentator gesetzgeberischen Handelns sowie verfassungsrechtlicher und gesellschaftspolitischer Debatten. Markant war auch sein ironisch-nüchterner Sprachstil. Er neige nicht zu „dicken Ausdrücken“, bescheinigte Benda sich selbst.

Für seine Partei blieb er eine unbequeme Größe. Bezeichnend dafür ist ein Gutachten aus dem Jahre 1986. Gegenstand war die –– auch innerhalb der CDU – hochumstrittene Neuregelung des Paragraphen 116 des Arbeitsförderungsgesetzes. Die Bundesregierung wollte damit Schwerpunktstreiks der Gewerkschaften erschweren, wie sie vor allem die IG Metall bei der Tarifauseinandersetzung um die 35-Stunden-Woche im Jahr 1984 benutzt hatte. Benda argumentierte im Auftrag des Arbeitsministeriums des damals SPD-regierten Landes Nordrhein-Westfalen, dass die Neufassung des § 116 AFG in mehreren Punkten verfassungswidrig sei.

Benda wirkte zudem in mehreren Kommissionen. Als Vorsitzender des Kabelrates, wie die spätere Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg damals hieß, bestimmte er die Gestaltung des privaten Rundfunks in Berlin maßgeblich mit (1987). Nach seiner Emeritierung (1993) leitete er eine Kommission, die Vorschläge zur Entlastung des Bundesverfassungsgerichts erarbeitete (1996), und die sogenannte Diätenkommission, die im Auftrag des schleswig-holsteinischen Landtages Empfehlungen zur Reform der Abgeordnetenentschädigung gab (2001).

Auch Bendas fachwissenschaftliches Werk deckt ein weites Themenfeld. ab. Besonders intensiv beschäftigte er sich unter anderem mit dem Grundsatz der Menschenwürde und dem sozialen Rechtsstaat. Maßgeblich dafür war neben seinem wissenschaftlichen Interesse auch Bendas christlicher Glaube. Von 1995 bis 1997 war er Präsident des 26. Deutschen Evangelischen Kirchentages. Mit deutlichen Worten bezog er unter anderem in bioethischen Debatten Stellung. Die Präimplantationsdiagnostik und die Gewinnung embryonaler Stammzellen hielt er mit dem Grundgesetz für unvereinbar. Bei allen Ämtern und Funktionen, die Benda im Laufe seines produktiven Lebens ausfüllte, war es die Verantwortung des Staatsbürgers, die sein Selbstverständnis bis ins hohe Alter prägte.

Ernst Benda starb am 2. März 2009 im Alter von 84 Jahren in seiner Wahlheimat Karlsruhe. Er war mehr als 50 Jahre lang mit seiner Frau Waltraut, geborene Vorbau, verheiratet. Das Ehepaar hatte zwei Kinder: Josephine und Hans.

Curriculum vitae

  • 1943 Abitur
  • 1946 Einritt in die CDU
  • 1946–1951 Jurastudium in Berlin (Humboldt-Universität/Freie Universität)
  • 1951–1955 1. und 2. juristische Staatsprüfung
  • 1955–1971 Rechtsanwalt in Berlin
  • 1955–1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses Berlin
  • 1957–1971 MdB
  • 1967/68 Parlamentarischer Staatssekretär
  • 1968–69 Bundesminister des Innern
  • 1971–1983 Präsident des Bundesverfassungsgerichts
  • 1984–1996 ordentlicher Professor für Öffentliches Recht und Staatsrecht in Freiburg
  • 2001 Vorsitzender der „Diätenkommission“ des Landtages von Schleswig-Holstein

 

Literatur

  • Ernst Benda, in: Munzinger Online /Personen-Internationales Biographisches Archiv. Abgerufen am 18.09. 2018.
  • Grundrechte, soziale Ordnung und Verfassungsgerichtsbarkeit. Festschrift für Ernst Benda zum 70. Geburtstag. Hrsg. von Eckart Klein in Verbindung mit Klaus-Eckart Gebauer . Heidelberg 1995.
  • Helmut Kerscher: Prägende Persönlichkeit der Bonner Republik. Süddeutsche Zeitung, 3. März 2009.
  • Thorsten Jungholt: „Entscheidend ist allein die eigene Überzeugung“. Die Welt, 3. März 2009.
  • Beredt und nachdenklich. Zum Tod Ernst Bendas. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 3. März 2009.
  • Robert Leicht: Nachruf- Ein echter Tory. Die Zeit, 5. März 2009.
  • Thomas Schmid: Zurückgeblickt: Ernst Benda. Welt am Sonntag, 8. März 2009.

Asset Publisher

Essay
dpa/Süddeutsche Zeitung Photo
September 25, 2021
read now

Asset Publisher