Thomas Rachel wurde am 17. Mai 1962 in Düren geboren. Nach dem Abitur am Städtischen Gymnasium Wirteltor in Düren studierte er Politische Wissenschaften, Geschichte und Staatsrecht an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn. 1992 erwarb er den akademischen Grad des Magister Artium. Von 1992 bis 2004 war Rachel bei der Wirtschaftsvereinigung Stahl angestellt, zunächst leitete er von 1992 bis 1994 das Bonner Büro der Vereinigung, von 1994 bis 2004 war er stellvertretender Leiter der Abteilung Grundsatzfragen und Außenhandel in Düsseldorf. 1985 war Rachel Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Von 1989 bis 2012 amtierte Rachel als stellvertretender Vorsitzender der CDU in Düren-Jülich und von 2001 bis 2012 als Vorsitzender des CDU Stadtverbands in Düren. Bereits seit 1991 ist er auch Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen. Bei der Wahl zum 13. Deutschen Bundestag am 16. Oktober 1994 wurde er mit einem Anteil von 46,89 Prozent der Erststimmen als Direktkandidat des Kreises Düren in den Deutschen Bundestag gewählt, dem er seither angehört. Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 erzielte er einen Erststimmenanteil von 36,7 Prozent und ließ damit seinen Konkurrenten Dietmar Nietan (SPD, 30,8 Prozent) deutlich hinter sich.
Schwerpunkt Bildungs- und Forschungspolitik
1997 zählte Rachel zu einer Gruppe von jüngeren Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion, die ein Konzept für die Erneuerung der deutschen Hochschulen vorlegten. Sie forderten eine Verbesserung der Hochschulfinanzierung um rund 5,5 Milliarden D-Mark bis zum Jahr 2000 sowie einen „neuen Generationenvertrag“, mit dem „die heute Erwerbstätigen den Heranwachsenden die Absicherung einer erstklassigen Ausbildung garantieren“ sollten. (taz, 3. März 1997) Nach der Bundestagswahl am 27. September 1998, bei der die CDU/FDP-Regierung abgewählt wurde, war Rachel von 1998 bis 2005 Obmann der CDU/CSU-Fraktion für Bildungs- und Forschungspolitik. Scharfe Kritik übte er an der rot-grünen Reform des Hochschulrahmengesetzes 2002, das er als „Armutszeugnis für die Bundesregierung“ bezeichnete. Mit einem Bundesgesetz Studiengebühren zu verbieten, sei „ein unzulässiger Eingriff in die Belange der Länder, da die Kompetenz bei der Hochschulfinanzierung bei ihnen liegt“. (Stern, 25. April 2002) Drei Jahre später bestätigte das Bundesverfassungsgesetz diese Auffassung. Es erklärte am 26. Januar 2005 das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz für nichtig, da es in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer eingriff.
Nach der Veröffentlichung der internationalen PISA-Studie Ende 2001, die in Deutschland eine breite öffentliche Diskussion über die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungssystems auslöste, sprach sich Rachel für „bundesweite Berichte zur Lage an den Schulen“ aus, die von unabhängigen Forschungsinstitutionen erstellt werden sollten und nicht „durch politisch ausgewählte Fachleute“, wie von der rot-grünen Regierungskoalition favorisiert. (Frankfurter Rundschau, 21. März 2002).
2003 ernannte die CDU/CSU-Fraktion Rachel zu ihrem Sprecher in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“. Themen, mit denen sich die Kommission befasste, waren die Bewahrung der Menschenwürde in der letzten Lebensphase, Fragen der Transplantationsmedizin, der Ethik der klinischen Forschung und neuere Entwicklungen in den Biowissenschaften. In einem Streitgespräch mit seinem Fraktionskollegen Jürgen Gehb, das die Welt am 3. Februar 2004 veröffentlichte, positionierte sich Rachel als Befürworter eines umfassenden Klonverbots auf internationaler Ebene – also eines Verbots sowohl des therapeutischen als auch des reproduktiven Klonens. Zur Begründung führte er aus: „Beim therapeutischen Klonen wird der Fötus für Forschungszwecke benutzt, beim reproduktiven Klonen zum Herstellen eines identischen Menschen. Das erste bedeutet das Töten des Embryos, das zweite stellt unser Bild vom Menschen als Individuum vollkommen in Frage.“ Eine Ethik des Heilens, die es auch in der der evangelischen Theologie gebe, finde „ihre Grenzen da, wo anderes Leben betroffen“ sei.
Annette Schavan, die nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 und dem Regierungswechsel als Bundesministerin für Bildung und Forschung berufen wurde, ernannte Rachel zum Parlamentarischen Staatsekretär. Dieses Amt behielt er bis zur Neubildung des Kabinetts nach der Bundestagswahl 2021 und der Bildung einer Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Eine besondere Herausforderung in seiner Amtszeit war die Lage der Bildungseinrichtungen während der Corona-Pandemie seit dem Frühjahr 2020. In einer Rede im Deutschen Bundestag erklärte Rachel am 19. November 2020, dass der Bund in der Krise so viel Geld für die Schulen zur Verfügung gestellt habe, wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Es handele sich dabei „allein für den DigitalPakt Schule um 6,5 Milliarden Euro“. Mit 500 Millionen Euro finanziere die Regierung digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, die kein eigenes Gerät besitzen, „damit alle Kinder und Jugendlichen am digitalen Unterricht mitwirken können. Mit 500 Millionen Euro statten wir die Lehrkräfte mit Laptops aus, und mit 500 Millionen Euro bezahlen wir die Administratoren, damit die digitale Technik auch wirklich läuft und die Lehrkräfte von dieser Aufgabe entlastet werden.“
Das christliche Menschenbild als Kompass
1996 wurde Thomas Rachel zum Vorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU Nordrhein-Westfalen gewählt und war damit Sprecher für 40 000 Protestanten in der CDU NRW. Über seine Motivation für dieses Amt sagte er später, er habe sich „für einen neuen Dialog mit der evangelischen Kirche eingesetzt“. (Welt am Sonntag, 14. April 2002)
2002 war er der erste CDU-Bundestagsabgeordnete, den die Evangelische Kirche im Rheinland in ihre Landessynode berief. Am 9. November 2021 wurde Rachel zum zweiten Mal in Folge für die Amtszeit von sechs Jahren in den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt.
Bei der 40. Bundestagung des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU in Deutschland wurde Rachel als Nachfolger des früheren Bundeslandwirtschaftsministers Jochen Borchert mit 68 von 76 abgegebenen Stimmen zum neuen Bundesvorsitzenden gewählt. Seit 2003 steht er ununterbrochen an der Spitze des Zusammenschlusses der evangelischen Christen in der Union. Als Hauptaufgabe des EAK sieht Rachel die „Stärkung des ,C‘ im Parteinamen auf christlicher Grundlage“. (Welt, 20. Oktober 2003) Als nach der verlorenen Bundestagswahl 2021 eine Debatte darüber anbrach, ob das „C“ im Parteinamen noch zeitgemäß sei, stellte sich Rachel an die Spitze derjenigen, die die Bezeichnung „christlich“ für unverzichtbar halten, denn es handele sich dabei um „den Identitätskern der CDU“. Aufgrund seiner universalen Botschaft sei das „C“ weltanschaulich gerade nicht exklusiv, sondern inklusiv und integrativ“. Es sei „in Zeiten von Werteverfall und gesellschaftlicher Orientierungsnot so attraktiv wie nie zuvor, nicht zuletzt auch für Konfessionslose und Andersgläubige“, so Rachel. Um bei Wahlen erfolgreicher zu werden, müsse die Partei das „C“ deshalb nicht aus dem Namen streichen, sondern es „durch glaubwürdige Haltung und Politik wieder mehr zum Leuchten bringen“. (Süddeutsche Zeitung, 28. Januar 2022) Angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine forderte Rachel im Frühjahr 2022 „von einer einseitigen radikalpazifistischen Sichtweise abzurücken und friedensethische Prämissen neu zu justieren und zu überdenken“. Er erinnerte dabei auch an die Gründung des EAK vor 70 Jahren, als mitten im beginnenden Kalten Krieg zwischen West und Ost die friedenspolitischen und friedensethischen Fragen der Sicherung und Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland auf der Tagesordnung standen. Damals habe sich aus den Reihen der Protestanten Hermann Ehlers und der EAK von Anfang an „klar und unbeirrt für die Adenauer’sche Politik der Westbindung und der Wiederbewaffnung eingesetzt.
Seit Dezember 2021 ist Rachel auch Sprecher der Unionsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften. Den Einsatz für verfolgte Christen und andere religiöse Minderheiten nannte er als Schwerpunktaufgabe seines neuen Amtes. Die Religionsfreiheit gehöre „zu den unveräußerlichen Menschenrechten und sei vielleicht sogar „der Kern der Menschenrechte überhaupt – eine große Verantwortung“. (PRO – Das christliche Medienmagazin, 21. Dezember 2021)
Curriculum vitae
- geb. am 17. Mai 1962 in Düren
- 1982 Abitur am Städtischen Gymnasium am Wirteltor in Düren
- 1985 Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
- 1989–2012 stv. CDU-Kreisvorsitzender Düren
- seit 1991 Mitglied im Landesvorstand der CDU Nordrhein-Westfalen
- 1992 Magister in Politischen Wissenschaften, Geschichte und Staatsrecht an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität, Bonn
- 1992–2004 Angestellter der Wirtschaftsvereinigung Stahl, Düsseldorf
- seit 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages
- 1998–2005 Obmann für Bildungs- und Forschungspolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
- 1999–2002 stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission„Globalisierung der Weltwirtschaft“ des Deutschen Bundestages
- seit 2000 Landessynodaler der Evangelischen Kirche im Rheinland
- seit 2003 stellvertretendes Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- 2001–2012 Vorsitzender des CDU Stadtverbandes in Düren
- 2003–2005 Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages
- Seit 2006 stv. Mitglied der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- seit 2003 Bundesvorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU/CSU
- 2005–2021 Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung
- seit 2006 Mitglied im Kuratorium der Leo-Baeck-Stiftung
- seit 2006 Senator der Fraunhofer Gesellschaft
- 2010–2016 Mitglied der Kammer der EKD für Bildung, Erziehung, Kinder und Jugend
- seit 2011 Vorsitzender der CDU Bezirk Aachen
- seit 2012 Vorsitzender des CDU Kreisverbands Düren-Jülich
- seit 2015 Mitglied im Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
- seit Dezember 2021 Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften