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Die Importe von Bekleidung in die Europäische Union sind bereits über viele Abkommen und eine Reihe von Rechtsakten geregelt. Einige Regelungen müssen nach und nach überarbeitet werden. In diesem Zusammenhang will die EU-Kommission gleich die wich- tigsten Regeln in einem einheitlichen Rechtsakt zusammenfassen: Die neue Verordnung soll in Zukunft regeln, ob und welche Auflagen importierte Bekleidung erfüllen muss. Darunter fallen Auflagenbezüglich der ökologischen Standards und Standards zum Ge- sundheitsschutz. Dies gilt sowohl für die Produktion als auch die Produkte selbst. Auch die Käuferinnen und Käufer sollen schließlich nicht durch ihre Mode geschädigt werden. Daneben können sozialemMindeststandards für die Produktion verlangt werden. Die EU möchte auch einen Schutz für die heimische Bekleidungsindustrie bieten, wenn damit der Freihandel nicht gefährdet wird. Einige Regeln der neuen Verordnung sind sicher unumstritten. Andere aber werden durch die verschiedenen Interessengruppen sehr unterschiedlich beurteilt. Streit ist programmiert.