Country reports
Mit dem Oslo-II-Abkommen wurde 1995 das Westjordanland in A-, B- und C-Gebiete aufgeteilt. Die A-Gebiete wurden unter PA-Kontrolle gestellt und bestehen aus den größeren Städten. Die B-Gebiete setzen sich vor allem aus ländlichen Gemeinden und Dörfern zusammen. Hier haben die Palästinenser die administrative und Israel die Sicherheitskontrolle.
Das C-Gebiet, die einzige zusammenhängende Landmasse, steht sowohl zivilrechtlich als auch in Sicherheitsbelangen unter israelischer Kontrolle und besteht vor allem aus dünn besiedelten Landstrichen, palästinensischen Dörfern und israelischen Siedlungen. Ursprünglich war das Oslo-II-Abkommen für eine Übergangsperiode von fünf Jahren gedacht. An seinem Ende sollte ein souveräner palästinensischer Staat stehen. C-Gebiete sollten schrittweise in A- und B-Gebiete umgewandelt werden. In verschiedenen Dokumenten wie den Clinton-Parametern oder der Roadmap der Nahostquartetts wurde, wenngleich am Rande, auf die Notwendigkeit eines zusammenhängenden Gebiets verwiesen. Obgleich all dieser Vorgaben gestaltet sich die Situation heute kaum anders als vor knapp zwei Jahrzehnten.
Auch wenn die PA die administrative Kontrolle über die A- und B-Gebiete besitzt, ist sie in vielerlei Hinsicht in ihren Möglichkeiten und in ihrer Souveränität dort eingeschränkt, da das C-Gebiet die A- und B- Gebiete immer wieder durchschneidet und keine einheitliche Landmasse entstehen lässt. Dies hat vor allem Folgen für die Bereitstellung größerer Infrastrukturmaßnahmen, wie in den Bereichen Wasser, Abwasser, Müllentsorgung oder Telekommunikation. Das C-Gebiet bietet zudem aufgrund der dichten Besiedelung der A- und B-Gebiete den notwendigen Platz für die wachsende palästinensische Bevölkerung sowie für deren wirtschaftliche Entwicklung, beispielsweise durch die Schaffung von Industriegebieten.
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