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Die deutschen politischen, das heißt parteinahen Stiftungen gehören zu den externe Akteuren bei der Demokratisierung postkommunistischer Gesellschaften, um die es bei dieser Konferenz gehen soll.
So ist die Konrad-Adenauer-Stiftung, die der Christlich-Demokratischen Union CDU nahe steht, schon seit Sommer 1989, das heißt vor dem Mauerbau mit einem Büro in Polen tätig. Des weiteren haben wir Länderprogramme in den Baltischen Staaten, in Russland, in Belarus, in der Ukraine, in Georgien, in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und auf dem Balkan. Wir sind also als Adenauer-Stiftung in Mittelosteuropa in einem erheblichen Maße engagiert.
Dabei verfolgen wir im Prinzip vier große thematische Schwerpunkte. Das sind:
- die Stabilisierung demokratisch-rechtsstaatlicher Strukturen unter besonderer Berücksichtigung der Parteien, insbesondere unserer Partnerparteien, das sind in Polen die Bürgerplattform PO und die bäuerliche Volkspartei PSL;
- die Begleitung der Transformationsprozesse mit Orientierung am Ordnungskonzept einer Sozialen Marktwirtschaft;
- der Aufbau und die Förderung der Zivilgesellschaft als eines wesentlichen Fundamentes für den demokratischen Rechtsstaat;
- die Integration in die Europäische Union oder zumindest die enge Kooperation mit der Europäischen Union.
Prof. Edmund Wnuk-Lipinski, der auch an dieser Konferenz teilnehmen und morgen Abend sprechen wird, hat auf die wichtige Bedeutung einer, wie er es nennt, „ethischen Bürgergesellschaft“ hingewiesen, bei der Überwindung des kommunistischen Regimes. Wir haben seinen Beitrag auf Polnisch und Deutsch publiziert. Er liegt hier aus.
Wnuk-Lipinski stellt fest, dass sich gerade in Polen die Zivilgesellschaft als „ethische Bürgergesellschaft“ als „außerordentlich wirksames Instrument der gesellschaftlichen Emanzipation gegenüber dem kommunistischen Regime“ erwiesen habe. Mit dem Begriff „ethische Bürgergesellschaft“ bezeichnet Wnuk-Lipinski eine Gesellschaft, „in der ethische Normen das ausschlaggebende Handlungsmotiv der sich für öffentliche Belange einsetzenden Bürger bilden – und eben nicht bestimmte Einzel- oder Gruppeninteressen“. Er argumentiert: Weil diese Gesellschaftsform, die „ethische Bürgergesellschaft“, eine wichtige Rolle gespielt habe bei der Wende vom Kommunismus hin zur Demokratie, sollte sie stärker als bisher auch bei der Analyse der internationalen Beziehungen berücksichtigt werden.
Eine Ursache für die erneute Herausbildung autoritärer Regime und eine wichtige Bedingung zu ihrer Überwindung wäre demnach das, was mit dem Begriff „ethische Bürgergesellschaft“ gemeint ist. Deshalb lohne es sich, so wiederum Wnuk-Lipinski, nach solchen Bürgergesellschaften Ausschau zu halten, sie zu fördern und zu stärken.
Genau dies ist ein wichtiges Merkmal der Arbeit der deutschen politischen Stiftungen, egal ob sie der Sozialdemokratie, den Liberalen, den Grünen oder den Christdemokraten nahe stehen. Nur die Stiftung der Linken, die Rosa-Luxemburg-Stiftung, mag hier vielleicht auch anders gerichtete Interessen verfolgen.
Eine zweite Beobachtung ist in diesem Kontext, so finde ich, sehr interessant. Sie bezieht sich auf die untergründig wirkenden langzeitlichen Prägekräfte, die eine demokratische Entwicklung oder aber eine autoritätsstaatliche Entwicklung begünstigen.
Es ist dies die Rolle, die offensichtlich auch der Glaube, besser gesagt die durch die Religion geprägte Kultur spielt. In unterschiedlicher Weise haben darauf unter anderem die amerikanischen Politikwissenschaftler Samuel Huntington und Mikel Nowak, der indisch-britische Politologe Bhikhu Parekh, der schon zitierte polnische Soziologe Edmund Wnuk-Lipinski oder der deutsche Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hingewiesen.
Das mit der neuzeitlichen Aufklärung versöhnte Christentum hat demnach nicht nur bei der Demokratisierungswelle in den 70er und 80er Jahren eine erhebliche Bedeutung gehabt, sondern auch bei der Demokratisierung nach 1989 in Mittelosteuropa.
Wnuk-Lipinski verweist darauf, dass weltweit 72 Prozent der durch eine christliche Kultur geprägten Staaten freie Demokratien seien, dagegen nur vier Prozent der islamisch geprägten Staaten und 37 Prozent der Staaten mit anderen dominierenden Religionen.
In den ehemaligen Ostblockländern sind die acht vorherrschend dem westlichen Christentum anhängenden Staaten heute alles freie Demokratien; von den acht christlich-orthodox geprägten Staaten allerdings nur vier bis fünf (nimmt man die Ukraine neuerdings dazu), von den islamischen Staaten keiner.
So kommt Wnuk-Lipinski zu der Schlussfolgerung: Der „christliche Glaube bilde einen kulturellen Nährboden, der nach dem Zerfall eines nichtdemokratischen Systems den Übergang zur Demokratie weitaus wahrscheinlicher mache als die Akzeptanz einer neuen Variante von autoritärer Herrschaft“.
Dies lenkt den Blick zwangläufig auf die kulturellen Determinanten demokratischer Herrschaft.
Dabei scheint es durchaus von Belang, nicht nur nach rechtsstaatlich-demokratischen Strukturen, funktionierenden demokratischen Parteien etc. zu fragen, sondern auch die kulturellen, wertmäßigen Prägungen in den Blick zu nehmen, die für die Herausbildung von Demokratie, Sozialer Marktwirtschaft und Zivilgesellschaft günstig sind, sie befördern und stabilisieren.
Dabei geht es, wie nicht zuletzt der polnische Papst Johannes Paul II. immer wieder betont hat, ganz zentral um das Menschenbild. Es ist von entscheidender Bedeutung, ob ein Menschenbild zugrunde liegt und kulturell gefördert wird, dass von einer Unterordnung des Menschen unter beliebige Autoritäten ausgeht und den Menschen eher als Verfügungsmasse ansieht, oder ob durch das Menschenbild der Subjektcharakter, die Prinzipien von personaler Gleichheit, von Solidarität, Subsidiarität und Gemeinwohlorientierung sowie von sozialen Normen gefördert werden.
Auf diese Zusammenhänge wollte ich am Beginn der Konferenz hinweisen, nicht nur, weil sie für uns als christlich-demokratische Stiftung in der konkreten weltweiten Arbeit ein wichtige Rolle spielen, sondern weil sie prinzipiell von Bedeutung sind bei der Diskussion über Demokratie und Autoritarismen. Denn nach dem bekannten Diktum des schon erwähnten Staatsrechtlers Ernst-Wolfgang Böckenförde lebt der freiheitlich, säkularisierte Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Die Frage, wer diese Voraussetzungen aber befördern und pflegen kann, lenkt den Blick unweigerlich auf die wesentlichen kulturellen und gesellschaftlichen Prägekräfte.