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Mit Völkerrecht den Krieg besiegen? Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs war ein Krieg noch nicht verboten. Das erste absolute Gewaltverbot fand sich erst im Briand-Kellogg-Pakt von 1928 wieder, der den Krieg ächtete und von über 60 Staaten (darunter auch Deutschland) ratifiziert wurde.
Noch während des Zweiten Weltkriegs kam es im Jahre 1942 zur Gründung der Vereinten Nationen. Fünfzig Staaten einigten sich im Juni 1945 mit der Einführung des Art. 2 (4) in die VN-Charta auf ein umfassendes und allgemeines Gewaltverbot. Krieg ist kein völkerrechtlich erlaubtes Mittel zur Durchsetzung politischer Interessen. Doch kann man den Krieg so einfach „abschaffen“? Kann dies Aussicht auf Erfolg haben? Welche Konsequenzen hat es, wenn Deutschland sogar verstärkt an die Charta „glauben“ soll? Profitiert Deutschland gar selbst davon?
Die Veranstaltungsreihe findet in Kooperation mit der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen statt und ist Teil des studium generale der Westsächsischen Hochschule Zwickau.
Unterstützt wird die Reihe vom Projekt "Schule im Dialog" des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und dem Peter-Breuer-Gymnasium.