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Bisherige Anstrengungen
Cameron begann seine Ausführungen mit der Darlegung der essentiellen Bedeutung des elektronischen Handels seit den neunziger Jahren. Online abgewickelte Verträge spielten bereits jetzt eine wichtige Rolle und die aufkeimende Digitalwirtschaft erhielte hohe Wachstumsprognosen, weshalb er ihr, als maßgebendes Kriterium für die Steigerung der wirtschaftlichen Leistung eines Landes, einen sehr hohen Stellenwert zu-prach. Die Prämisse für einen derartigen internationalen wirtschaftlichen Austausch seien Bedingungen, in denen das Internet autonom und frei wachsen könne. Gleichzeitig entstünden im digitalen Zeitalter neue politische Herausforderungen, denen es, ohne die Kreativität und Dynamik jener Erneuerungen, einzuschränken, die die Motoren für Innovationen und Wirtschaftswachstum seien, zu begegnen gelte.
Innerhalb der „Internet Policy Task Force“, eine Arbeitsgruppe, in der verschiedene Handelsbüros zusammentreffen, versuche das Ministerium für Handel gemeinsame Grundlagen zu den Themen Datenschutz, Netzsicherheit, Schutz des geistigen Eigentums und freiem weltweiten Datenaustausch zu erarbeiten.
Es gelte jedoch, vorsichtig zu handeln, um Wirtschaftswachstum und Freiheit zu erhalten. Zu diesem Zweck, sei es das Ziel der Task Force, einen Ansatz zu entwickeln, der flexible Grundsatzparameter bereitstellt, ohne sich auf Einzelheiten festzulegen und damit den Handel zu behindern. Stattdessen sollen sich die verschiedenen Akteure zusammenfinden und auf einem allgemeinen Konsens basierende Prinzipien für den kon-kreten Fall ausgearbeitet werden. So wäre es möglich in verschiedenen Situationen eine optimale individuelle Lösung, sowohl für Unternehmen als auch für deren Kunden auf Basis der vorgegebenen Richtlinien zu ent-wickeln. Ein 2012 vom weißen Haus erstellter Entwurf zum Datenschutz von Konsumenten gäbe weitere Vorschläge für die Erstellung von Regelungen in Form von Prinzipien und bekräftige die Politik dazu, gesetzliche Vorgaben zu treffen.
Handlungsbedarf in der Gesetzgebung
Eine bedeutende Anstrengung der Taskforce ist es, Rechtsvorschriften zum Datenschutz von Konsumenten in Bälde zu realisieren. Kerry forderte an dieser Stelle, dass die Regierung nicht darauf warten dürfe, bis sich eine große Datenkatastrophe ereigne, welche das, für den Erfolg einer Digitalwirtschaft fundamentale, Vertrauen in den elektronischen Informationsfluss untergrabe.
Eine Reduzierung der produzierten Datenmenge sei unmöglich: „the Data … is like water: It will find ways to flow.“ Weiter ist er davon überzeugt, dass der Umfang der produzierten Informationen aufgrund von technologischen Innovationen in Zukunft noch weiter anwachsen werde. Auf diese Entwicklungen sei aber nicht mit Furcht zu reagieren, sondern unter Einbezug der Risiken, wie auch der Nutzen digitaler Daten. Denn die enorme Menge elektronischer Informationen diene zu weit mehr, als zu der bequemen OnlineBestellung eines Buches. Im Bereich der Medizin seien beispielsweise Analysesysteme entwickelt worden, die die Wahrscheinlichkeit bestimmter Krankheiten aufgrund verschiedener Anzeichen vorhersehen könnten. Kerry warnt jedoch vor den Gefahren solcher prädikativer Analysen – nur weil die Daten ein solches Ereignis prophezeien würden, garantiere dies nicht das tatsächliche Eintreten.
Mit solchen und ähnlichen Risiken dürfe der Markt nicht alleine konfrontiert werden. Das aktuelle Modell der Regierung hinsichtlich Konsumentenschutz, das das Prinzip „notice-and-choise“ als Grundlage habe, das ver-langt, dass die Konsumenten über alle möglichen Verwendungskontexte ihrer Informationen informiert werden und schließlich ihr Einverständnis geben sollten, ist nach Ansicht Kerrys veraltet, da es schlichtweg un-möglich sei, alle Hinweise zu lesen. Des Weiteren gäbe es Diskrepanzen bezüglich der Erwartungen der Konsumenten und Unternehmen hinsichtlich der tatsächlichen Verwendung der geforderten Daten. Aus diesem Grund fordert der Handelsminister die Einführung eines konsistenten Regelsystems, in dem nicht Formalitäten und Annahmen Verwirrung erzeugen würden, sondern deutlich zu erkennen wäre, wie und in welchem Umfang die Daten verarbeitet und weitergereicht würden. Kerry animiert deshalb dazu, dass sich beide Parteien auf glei-cher Augenhöhe begegnen müssten. Dies impliziert, dass jede Seite alle Informationen auf gleicher Interpretationsbasis zur Verfügung gestellt bekomme, was verhinde-re, dass es zu unangenehmen Überraschun-gen käme. An dieser Stelle wäre es förderlich die Kommunikation zwischen Konsumenten und Unternehmen auszubauen und interaktiver zu gestalten.
Nicht außer Acht zu lassen sei bei diesen Überlegungen jedoch, dass sich Regeln im Bereich des Datenschutzes, die im physi-schen Bereich Anwendung finden, hier nicht immer anwendbar seien und im digitalen Raum eine andere, oder sogar entgegengesetzte Wirkung zeigen könnten. Daher legt er den Gesetzgebern nahe, derartige Risiken in Betracht zu ziehen und entsprechen-de Ideen mit Sorgfalt abzuwägen.
Internationale Zusammenarbeit
Ein fundamentaler Aspekt des Entwurfs des Weißen Hauses sei die Zusammenarbeit der Regierungen auf internationaler Ebene.
Kerry legt den Fokus in diesem Bereich vor allem auf die Beziehungen zwischen den USA und Europa, deren beider Gemeinsamkeiten im Hinblick auf Datenschutz er stark hervorhebt. Sowohl die Ziele, als auch die Grundlagen und Prinzipien in diesem Feld seien sehr ähnlich. Die USA habe bisher in ihrem nicht-kodifizierten Rechtssystem ausgeprägten Datenschutz für Mitglieder von leichtverletzbaren Gesellschaftsgruppen, wie etwa Kindern, in Bereichen wie finan-ziellen oder gesundheitlichen Informationen etabliert. Auch Täuschungen oder unfaire Geschäftspraktiken würden bekämpft werden. Diese Maßnahmen geschehen in einem mit dem Datenschutz in Europa vergleichbaren Maße. Dennoch gebe es aber Unterschiede in den Heragehensweisen im Bezug auf Datenschutzregelungen.
Der transatlantische Dialog sei seit der Affäre um amerikanische Geheimdienste, wie die NSA, bei der die Überwachung sowohl nationaler, als auch ausländischer Daten durch die Regierung aufgedeckt wurde, nur erschwert möglich.
Der Handelsminister verteidigt die Regierung Obamas, indem er darstellt, dass es sich bei diesem Skandal um Maßnahmen der US-Regierung handle, die überwacht durch Rechtsanwälte und Datenschutzbeauftragte, nur eine vergleichsweise schwindende Menge der gesammelten Daten tatsächlich berühre. Weiter führt er aus, dass die USA im Umfang des Eingriffs in Informa-tionen, durchaus mit den Praktiken anderer Länder vergleichbar sei. Die USA würde ihre elektronischen Fähigkeiten nicht missbrauchen, um etwa Industriespionage oder Ähnliches zu betreiben, sondern um nationale Sicherheit zu gewährleisten. Auch habe Amerika im internationalen Vergleich fortschrittliche Datenschutzbestimmungen zum Schutz seiner Bürger, die bei der Überwachung von Informationen Verwendung fänden und durch unabhängige Kontrollen sichergestellt würden.
Der Lösungsvorschlag Barrack Obamas hin-sichtlich der angespannten Lage sei es, ei-nen offenen und ehrlichen Dialog zwischen den Vertretern der internationalen Gemeinschaft zu eröffnen, dessen Ergebnis Richtlinien seien, die zum Vorteil aller Beteiligter ausgelegt seien.
Es wäre ein trauriger Ausgang, wenn die Affäre um Edward Snowden dazu führen würde, dass sich die einzelnen Länder abschotten würden und nur die Regierungen Zugang zu den Daten der Bürger hätten. Kerry warnt davor, dass ein Abbruch des transatlantischen Datenflusses zu sofortigem und enormem wirtschaftlichen Schaden führen würde, da der internationale Handel auf kontinuierlichen und offenen Informationsaustausch angewiesen sei. Ebenso würde die Konkurrenzfähigkeit gegenüber den nicht-regulierten Ländern rapide absinken und so klare Nachteile für die Wirtschaften in Staaten mit hohem Grad an Datenschutz durch die Regierung erzeugen. Um dem entgegenzutreten ruft er dazu auf, eine ehr-liche und tastachenorientierte Diskussion zu beginnen, die nicht in gegenseitigen Be-schuldigungen enden dürfe.
Dieser Dialog sei vor allem in Bezug auf die angestrebte Transatlantic Trade and Investment Partnership ein Hauptbestandteil, in der sogar eine gesteigerte Intensität des elektronischen Datenflusses erforderlich sei, um internationale Geschäftsabschlüsse tätigen zu können. Die transatlantische Handelsbeziehung trage bereits die größte Bedeutung in der Weltwirtschaft und es sei die Absicht beider ökonomischer Systeme diese auszubauen und dadurch mehr Arbeitsplät-ze gewinnen zu können.
Die Safe-Harbor-Rahmenbestimmungen, eine Entscheidung, ausgehandelt von der europäischen Kommission und dem Handelsministerium der USA, sei der erste Schritt in die von Kerry angestrebte Richtung. Nach einer Richtlinie der EU würden Daten europäischer Bürger, die in ausländische Staaten transferiert werden, einge-schränkt, da andere Länder keine ähnlich festen Regelungen im Bezug auf Datenschutz vorweisen könnten. Safe Harbor ermögliche jedoch einen erleichterten Austausch von Informationen zwischen den USA und der Europäischen Union, indem sich amerikanische Unternehmen auf einer Liste registrieren lassen können und sich dazu verpflichten, festgelegte Vorschriften im Umgang mit den aus Europa erhaltenen Daten einzuhalten. Kerry stellt dar, dass gegen Verstöße dieser Bestimmungen vorgegangen werde und die Daten europäischer Bürger damit geschützt würden. Dieses Modell könne als Basis für weitere Regelungen verwendet werden, die in keinem Fall Einschränkungen des Informationsflus-ses sein dürften, sondern diesen ermöglichen und sogar fördern sollten. Die angestrebten Richtlinien sollten daher der Erhaltung und Förderung einer Online-Plattform dienen, die Raum für Innovation, Wirtschaftswachstum und bürgerliches Engagement kreiere.
Dies sei auch ein erstrebenswertes Ziel im Hinblick auf die freie soziale Kommunikation zwischen den Bürgern auf der gesamten Welt.
Abschließend bemerkt Kerry, dass Amerika Freiheit und Privatsphäre ebenso wertschätzt, wie Sicherheit und Wachstum, was ein wichtiger Aspekt in anstehenden Dialogen auf nationaler, transatlantischer und globaler Ebene sein werde und er hofft dies beruhe zwischen den Gesprächspartnern in den kommenden Diskussionen auf Gegenseitigkeit.