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Aus dieser Notwendigkeit hat sich die Idee entwickelt, eine transatlantische Expertenrunde zu bilden, die sich diesen Herausforderungen stellt. Der Plan der EU-Kommission unter Kommissionspräsident Juncker ist, bis Ende 2015 einen Entwurf für einen digitalen Binnenmarkt der EU zu beschließen. Bei der Gestaltung einer transatlantischen digitalen Rahmenordnung wurden drei Ebenen diskutiert: (1) die Individuelle Ebene des Datenschutzes; (2) die Wirtschaft mit Schwerpunkt auf freien Datenfluss sowie Sicherheit der Daten; und (3) die Regierungsebene mit Fokus auf nationaler Sicherheit. In der Vergangenheit wurden diese drei Ebenen oft sowohl verbunden, als auch separiert voneinander betrachtet. Es wurde auch diskutiert, wie diese Ebenen stärker als zuvor miteinander verbunden werden könnten.
Der USA war nach dem 11. September bei der Ausgestaltung der Gesetze vor allem die Betonung der nationalen Sicherheit wichtig. Jüngst wird die Forderung lauter, den Datenschutz für den Verbraucher zu stärken und zugleich den Datenfluss weniger zu regulieren. Nach den Anschlägen von Paris existiert nun auch ein größeres Verständnis innerhalb Europas für verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Die unaufhaltsame Digitalisierung der Wirtschaft zeigt auch, dass der freie Datenfluss entscheidend ist, aber zugleich mit den beiden anderen Ebenen besser abgestimmt werden muss. Zwar zeigten die US-Teilnehmer Verständnis, dass in Europa aufgrund der historischen Erfahrungen, der Datenschutz eine sehr wichtige Rolle spielt, jedoch müssen ihrer Meinung nach noch bessere Rahmenbedingungen auf beiden Seiten des Atlantiks geschaffen werden, damit die unterschiedlichen Auffassungen und Prioritätensetzungen der drei Ebenen deutlicher verankert sind.
In dem Gespräch wurde deutlich, dass europäische und US-amerikanische Werte sich häufig sehr ähnlich sind. Ein Beispiel, in dem man sich bereits näher gekommen ist, ist das Recht des Benutzers auf das Löschen persönlicher Daten. In der EU fällt dies unter den Begriff „right to be forgotten“. Im U.S. Federal Trade Commission gibt es ebenfalls einige Bereiche, in denen dieses Recht gilt; hier wird jedoch eine andere Terminologie gewählt, wie z.B. „the right to reclaim your name“.
Entscheidend ist es, gemeinsame Regeln und Standards mit dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zu identifizieren, damit beide Wirtschaftsräume nicht auseinanderfallen. Befürchtet wird, sollte es zu keiner EU-US Lösung kommen, dass der freie Fluss von Daten und Informationen im globalen Netzwerk insgesamt in Gefahr geraten könnte. Um dem zu begegnen, ist es Aufgabe der transatlantischen Partner auf Grundlage der gemeinsamen Werte eine Vertrauensbasis zu schaffen. Diese soll gleichzeitig globale Standards setzen.
Die Konrad Adenauer Stiftung sieht den „digital disconnect“ als ein wichtiges Zukunftsprojekt und wird diesen Dialog fördern und mitgestalten.