Nach der ersten Bundestagswahl konstituierte sich die CDU/CSU-Fraktion am 1. September 1949 im großen Sitzungssaal des Bonner Bürgervereins. Zum Vorsitzenden wählten die Mitglieder Konrad Adenauer. Bereits im bizonalen Frankfurter Wirtschaftsrat (1947–1949) sowie im Parlamentarischen Rat (1948/49) hatten sich CDU und CSU zu einer Fraktion zusammengeschlossen, außerdem existierte von 1946 bis 1950 die „Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU“. Die Arbeitsgemeinschaft koordinierte die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Parteigremien auf Zonen- und Länderebene sowie den CDU/CSU-Fraktionen im Wirtschaftsrat und Parlamentarischen Rat und knüpfte Kontakte zu christlichen Parteien im Ausland. Am 12. Dezember 1950 beschlossen die Abgeordneten von CDU und CSU die »Arbeitsordnung der CDU/CSU-Fraktion«, die in der Folgezeit erweitert, erneuert und ergänzt wurde.
Die CSU-Abgeordneten bilden seit der ersten Legislaturperiode innerhalb der Fraktion die CSU-Landesgruppe mit eigener Verwaltung und eigener Geschäftsordnung. Seit 1957 erneuern die CDU- und CSU-Abgeordneten ihre Fraktionsgemeinschaft in jeder Legislaturperiode auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung.