Auf einen Blick
- Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz. Der Begriff wurde gewählt, weil man die Bezeichnung „Verfassung“ für den als Provisorium angesehenen westdeutschen Teilstaat vermeiden wollte. Das Grundgesetz steht trotz wesentlicher Innovationen in der verfassungsgeschichtlichen Tradition Deutschlands.
- Die am 19. November 1919 in Kraft getretene Weimarer Reichsverfassung ist zentrales Bindeglied in der verfassungspolitischen Kontinuität Deutschlands und war für die Beratungen des Parlamentarischen Rats 1948/49 ein wichtiger Bezugspunkt.
- Angesichts der extremen innen- und außenpolitischen Rahmenbedingungen war die Weimarer Reichsverfassung eine herausragende verfassungspolitische Leistung. Sie konnte die nationalsozialistische Machtergreifung aber nicht verhindern. Allerdings hätte die Verfassung unter „normalen“ politischen Bedingungen durchaus funktionieren können. Zudem kann eine Verfassungsordnung allein Demokratien nicht dauerhaft retten, wenn die Wahlbevölkerung sich nicht mehrheitlich an einem demokratischen Grundkonsens orientiert.
- Der Parlamentarische Rat entschied sich 1948/49 für ein konsequent repräsentatives und parlamentarisches System: Die plebiszitären Elemente der Weimarer Verfassung entfielen, die Kompetenzen des Bundespräsidenten wurden reduziert, die des Bundestages und des Bundeskanzlers gestärkt.
- 1990 plädierte die Mehrheit der verantwortlichen Politiker für den Beitritt der DDR zum Grundgesetz anstelle einer neuen Verfassung, weil sich das Grundgesetz zum einen hervorragend bewährt hatte, zum anderen der zeitliche Spielraum für die Wiedervereinigung gering war.
- Das Grundgesetz wurde bisher über 60-mal geändert. In der Regel handelte es sich um zwangsläufige Anpassungen an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Gründung der Bundeswehr und der Beitritt zur NATO 1955, die Wiedervereinigung 1990 und die Europäisierung der deutschen Politik. Allerdings ist bei allen Änderungen Vorsicht geboten: Es dient der Autorität einer Verfassung nicht, wenn Vorschriften, die in einfachen Gesetzen ausreichend geregelt werden können, Verfassungsrang erhalten.
- Insgesamt ist es für die Erhaltung der Machtverteilung einer Verfassungsordnung notwendig, dass jedes Verfassungsorgan seine Kompetenzen wahrnimmt und kein Machtvakuum entsteht. Essenziell ist die Erhaltung des vom Parlamentarischen Rat geschaffenen repräsentativen Systems, das jedoch immer wieder durch systemwidrige Aktivitäten gefährdet wird.
- Trotz partiell kritisierbarer Entwicklungen ist das Grundgesetz eines der seltenen Beispiele, wie aus der (Verfassungs-)Geschichte gelernt werden kann. Es hat sich in 75 Jahren hervorragend bewährt und zählt weltweit zu den stabilsten demokratischen Verfassungsordnungen.
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Wie die Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz entstanden
Nach der Kapitulation des Deutschen Reichs und dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa übernahmen die vier Siegermächte die Kontrolle über Deutschland. Doch während die Sowjetdiktatur unter Stalin ihren Einfluss nach Deutschland ausdehnen wollte, hatten die westlichen Demokratien das Ziel, eine liberale Demokratie in Deutschland zu errichten und den Rückfall in den Totalitarismus zu verhindern. Der Film erläutert auf anschauliche und verständliche Weise, welche Schritte es bis zur Grundgesetz- Verkündung und der Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949 brauchte.
Themen
Über diese Reihe
Nicht selten bedürfen aktuelle Debatten zeitgeschichtlicher Fundierung. Das Wissen um die Ursprünge und Hintergründe von Konflikten ermöglicht auch ein besseres Abwägen und Entscheiden. Vor diesem Hintergrund besteht gerade in der Politik ein großer Bedarf an Orientierung. Dabei möchte die Abteilung Zeitgeschichte unterstützen. Mit der Publikationsreihe „Zeitgeschichte AKTUELL“ werden aktuelle Diskurse identifiziert und die historischen Hintergründe und Zusammenhänge erläutert.
Bestellinformationen
Herausgeber
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
ISBN
978-3-98574-234-9
erscheinungsort
Berlin, 2024
seitenzahl
25
Prof. Dr. Matthias Oppermann
Stv. Leiter Wissenschaftliche Dienste / Archiv für Christlich-Demokratische Politik, Leiter Zeitgeschichte
Dr. Kathrin Zehender
Referentin Zeitgeschichte