Facts and Findings
Zum Mitnehmen
- Der Einsatz intelligenter Roboter und anderer autonomer Systeme lässt Verantwortungslücken entstehen, auf die das Zivilrecht reagieren muss.
- Für den Lückenschluss braucht es jedoch keine Promotion zum Rechtssubjekt in Form einer „elektronischen Persönlichkeit“, sondern lediglich ein funktionales Verständnis von Rechtsfähigkeit.
- Bis auf Weiteres werden autonome Systeme dazu eingesetzt werden, ihre Nutzer bei bestimmten Tätigkeiten zu unterstützen – und nur insoweit sollten ihnen passende rechtliche Fähigkeiten zugeschrieben werden, etwa als Stellvertreter oder als Hilfsperson im Sinne des Haftungsrechts.
- Dies sollte vorrangig durch eine funktionale Interpretation der bestehenden Normen geschehen. Allein auf dem Gebiet der außervertraglichen Haftung sollte der Gesetzgeber mit der Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung des Systemnutzers nachhelfen. Diese punktuellen Eingriffe versprechen nicht nur passgenauere Lösungen, sie verhindern auch, dass autonome Systeme mithilfe einer umfassenden „elektronischen Persönlichkeit“ vermenschlicht werden und damit neue Rechtskonflikte entstehen.