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Kompromiss über ungarisches "Statusgesetz"

by Christoph Thanei
Ende Juli erzielten die Außenminister Ungarns und der Slowakei, László Kovács und Eduard Kukan (zugleich der offizielle Kandidat der SDKÚ für die im kommenden Jahr abzuhaltende Wahl des Staatspräsidenten) einen Kompromiss in der Frage der Förderung der ungarischen Minderheit in der Slowakei durch Budapest.

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Konkret ging es darum, wie das umstrittene ungarische „Statusgesetz“ so angewendet werden kann, dass es nicht in slowakische Souveränitätsrechte eingreift. Ende Juni 2003 hatte die slowakische Regierung mit einer offiziellen Erklärung gegen das Budapester Gesetz protestiert: „Trotz begrüßenswerter Verbesserungen“ entfalte das Gesetz weiterhin exterritoriale Wirkung und diskriminiere Staatsbürger der Slowakei in deren eigenem Land aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Selbst von „Gegenmaßnahmen“ war in der Protesterklärung die Rede. Innerhalb der slowakischen Regierungskoalition, zu der auch die „Partei der Ungarischen Koalition“ (SMK) gehört, tobte ein Streit über ein angeblich schon fertig ausgearbeitetes „Gegengesetz“, das unter anderem die Konfiszierung von in der Slowakei ausbezahlten ungarischen Fördergeldern vorsehen sollte.

Das im Jahr 2001 von der ungarischen Regierung unter Viktor Orbán ausgearbeitete „Statusgesetz“ definierte eine grenzüberschreitende „Einheit der Ungarischen Nation“ als Ziel. Mit finanzieller und immaterieller Förderung ungarischer Minderheiten in den Nachbarländern Ungarns mit Ausnahme Österreichs (wo das Gesetz nicht gültig werden konnte, weil es im Widerspruch zu Regeln der Europäischen Union stand) sollten diese zur Pflege ihres Magyarentums ermuntert und vor ethnischer Assimilierung bewahrt werden. Obwohl nach Orbáns Wahlniederlage die seit dem Vorjahr in Budapest amtierende Mitte-Links-Regierung dem Gesetz seine nationalistische Rhetorik nahm und die von der Europäischen Union am meisten kritisierten Maßnahmen heraus strich, blieb der slowakische Premierministers Mikuláš Dzurinda zunächst bei seiner prinzipiellen Ablehnung.

Der nun von den beiden Außenministern erzielte Kompromiss sieht vor, dass die slowakische Seite nicht mehr die Aufhebung des Gesetzes verlangt und dafür die ungarische Seite auf alle jene darin vorgesehenen Maßnahmen verzichtet, die ihre Wirkung nicht in Ungarn, sondern in der Slowakei entfalten würden. Gestrichen ist damit auch die finanzielle „Belohnung" von Eltern dafür, dass sie ihre Kinder in Schulen mit ungarischer Unterrichtssprache schicken. Sehr wohl erlaubt bleibt der ungarischen Regierung aber die Förderung von ungarischen Kulturinstitutionen in der Slowakei. Und weiterhin darf sie Studenten und Lehrer dann auch individuell fördern, wenn sie aus der Slowakei nach Ungarn kommen, um in ungarischer Sprache zu studieren.

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