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Digitalisierung und soziale Distanz

Körperliche Präsenz als Kern demokratischer Repräsentation

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Während des Lockdowns in der Corona-Pandemie und der sozialen Distanzierung wurde das Bedürfnis nach Nähe und körperlicher Präsenz besonders bewusst. Nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gesellschaft wurde der Wert des direkten Kontakts und zufälliger Begegnung spürbar: Der öffentliche Raum drohte durch die Isolation der Einzelnen wegzufallen. Als Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft geriet er jedoch dadurch neu in den Blick.

Die Einsicht in die Relevanz der körperlichen Präsenz für den Einzelnen ebenso wie für demokratische Belange ist ein zentraler Gewinn dieser schwierigen Zeit. Und diese Einsicht sollten wir uns erhalten, falls die berechtigten Rufe nach einem Ausbau der Digitalisierung allzu einseitig werden. Dem Verlust an Nähe, an körperlicher Präsenz und Begegnung wohnt letztlich eine gesellschaftliche und damit eine politische Dimension inne. Das Ideal einer nur „virtuellen Öffentlichkeit“ birgt Risiken für die Demokratie.

Es ist ein Kernelement unseres politischen Systems, die Repräsentation, die durch den Verlust an körperlicher Präsenz Schaden nimmt. Doch was hat Repräsentation mit Präsenz zu tun? Welche Rolle spielt die Präsenz ganz konkret im Rahmen des Akts der Repräsentation?

 

Vorstellung, Darstellung, Stellvertretung

 

Die gängigen Definitionen verweisen auf drei verschiedene Bedeutungsdimensionen: Repräsentation bezieht sich auf mentale Vorstellungen sowie den Prozess der Vergegenwärtigung und Darstellung von etwas Abwesendem, einem Ideal; zudem geht es – im Sinne einer Verdoppelung von Präsenz – bei der Re-Präsentation um die Stellvertretung einzelner oder mehrerer Personen. Pierre Legendre beschreibt in seiner dogmatischen Anthropologie, inwiefern im institutionellen Gerüst einer Gesellschaft diese verschiedenen Dimensionen der Repräsentation (idealerweise) ineinandergreifen: Eine Gesellschaft gliedert jedes ihrer Mitglieder in ihr institutionelles Gefüge ein, das heißt, sie weist ihm spezifische Rollen zu. Auf diese Weise erhält sein Dasein einen bestimmten institutionell fixierten und definierten Sinn; es wird auf der Ebene der institutionellen Zeichengebung stellvertreten, lesbar gemacht. So ist beispielsweise selbst die Position des Sohnes oder der Tochter als eine solche institutionelle – das Dasein verdoppelnde – Rolle zu begreifen, die mit gewissen institutionellen Rechten und Pflichten einhergeht, wie auch jegliche darauf folgende Position als Schulkind, Angestellter, Ehepartner et cetera.

Damit diese Stellvertretung gelingt, das heißt, damit sich der Einzelne mit den ihm verliehenen institutionellen Rollen identifiziert, müssen diese verknüpft sein mit spezifischen Vorstellungen, Werten und Idealen, die ihm legitim und glaubwürdig erscheinen. Für jede Gesellschaft gilt: Im Zuge der Herausbildung ihrer Identität einigt sie sich auf einen Corpus an Vorstellungen, Werten und Idealen. In unserer Gesellschaft sind dies etwa die Werte der Gerechtigkeit, der Gleichheit, der Meinungsfreiheit und so weiter. Diese prägen die Welt- und Selbstwahrnehmungen ihrer Mitglieder. Gleichzeitig werden sie jedoch nur dann als legitim und glaubwürdig wahrgenommen, wenn sie zugleich die Welt- und Selbstvorstellungen ihrer Mitglieder reflektieren. Um die Entsprechung zwischen den einzelnen und gesellschaftlichen Repräsentationen zu fördern und zu gewährleisten, werden bildliche, ästhetische, das heißt darstellende Mittel eingesetzt. Das bedeutet: Spezifische Symbole oder Insignien verkörpern die unserer Gesellschaft zugrunde liegenden Werte und Ideale, kennzeichnen bestimmte Funktionen und Positionen der institutionellen Struktur. So wird ermöglicht, dass der Einzelne diese anerkennen, sich in ihnen wiedererkennen kann, dass eine legitime Stellvertretung gelingt. In diesen Bereich fallen auch die Inszenierungen und Aktionen der politischen Repräsentanten, die, den Auftrag der Vertretung der Wahlberechtigten erfüllend, bestimmte politische Inhalte verkörpern und eine identitäts- und zusammengehörigkeitsstiftende Projektionsfläche bieten.

Der Anspruch, dieses Korrespondenz- und Legitimationserfordernis zu erfüllen, ist dabei wesentliches Kennzeichen einer Demokratie. Ihr Ziel ist es, eine gelungene Verschaltung der drei Repräsentationsdimensionen zu erzielen. Es geht darum, demjenigen, der eine Stimme herausbildet, von der sich die meisten in ihren Vorstellungen repräsentiert sehen, den Regierungs- und damit Repräsentationsauftrag für die Allgemeinheit zu verleihen. Zugleich zeichnet sich eine Demokratie dadurch aus, dass die Grundtöne dieser Stimme immer neu verhandelt werden. Anders formuliert: Es geht um das kontinuierliche Abstimmen der institutionell dargestellten und umgesetzten Werte und Ideale mit den Vorstellungen der Einzelnen, der vielen. Nur so kann deren legitime Repräsentation gewährleistet werden.

 

Der Ursprung von Repräsentation

 

Doch welche Rolle spielt nun Präsenz in diesen Repräsentationsverfahren? Die Präsenz des sprachfähigen Menschen in der Welt impliziert eine bezeichnende Beziehung zur Umwelt; diese bedeutet den Ursprung von Repräsentation: Die gesehenen Gegenstände werden in der Sprache repräsentiert und damit verdoppelt. Zugleich impliziert Präsenz die Begegnung mit dem/den Anderen. Mit diesen kann sich der Mensch jedoch nur dann sinnhaft austauschen, wenn er sich mit ihnen auf eine gemeinsame Bedeutungs-, das heißt Vorstellungsstruktur einigt, über die allein letztlich auch er selbst für die anderen (an)erkennbar und sichtbar wird.

Die raum-zeitliche Präsenz des Einzelnen ist dabei wesenhaft kontingent: Wir verfügen nicht darüber, in welchen Raum, in welche Zeit, in welchen Körper wir geboren werden und mit wem wir uns den Boden einer Gesellschaft teilen. Und so sind wir gezwungen, unsere Weltsichten mit jenen, denen wir zufällig begegnen, abzustimmen, uns mit ihnen auf eine gemeinsame Repräsentation zu einigen und diese in einer institutionellen Struktur, die unser Miteinander regelt, niederzulegen. Die Anerkennung dieser Kontingenz ist das Kennzeichen einer Demokratie – das heißt die institutionelle Verankerung der Notwendigkeit, die aufeinandertreffenden, oftmals divergierenden und konfligierenden Vorstellungen vom Leben in der Gesellschaft immer neu zu verhandeln und auf einen Nenner zu bringen.

In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft verkleinert sich der Raum zufälliger physischer Begegnung. Durch das Homeoffice wird der Weg ins Büro erspart, durch das Onlineshopping die zufällige Begegnung in der Einkaufszone oder im Restaurant, durch die E-Administration der Gang zu den Behörden. Dabei dominiert die Auffassung, dass die Lebens- und Handlungsgrundlagen unseres Daseins und Miteinanders numerisch erfasst und errechnet werden können und damit von jeglichen irrationalen, auszuhandelnden Glaubensinhalten befreit sind.1 Die zunehmende Irrelevanz von Präsenz befördert die Überzeugungskraft und Schlüssigkeit dieser Vorstellung weiter: Im privaten Raum und im Zugriff per Mausklick auf die Belange der Welt dort draußen scheint die Kontingenz des menschlichen Miteinanders zunehmend irrelevanter und irrealer. Die immer feinere Individualisierung von Informationsangeboten durch die sozialen Medien tut ihr Übriges. Es ist inzwischen gemeinhin bekannt: In den sogenannten „Bubbles“ („Blasen“), jenen Hallräumen der selbst gewählten beziehungsweise algorithmisch ermittelten virtuellen Gemeinschaft, ist der Einzelne nicht mehr ihm fremden Ansichten ausgesetzt, sondern wird vielmehr dauerhaft in der eigenen Haltung bestärkt.

Doch von körperlicher Präsenz lässt sich im menschlichen Leben nicht abstrahieren. Die Weltauffassung, die die Digitalisierung befördert, ist nicht nur durch ihr Verleugnen der Relevanz von Präsenz problematisch. Sie drängt zugleich all jene aus dem Blickfeld, deren gesellschaftliche Rolle notwendig an Präsenz gebunden ist: weil sie durch ihren körperlichen Einsatz an der Errichtung der scheinbar „dematerialisierten Welt“ arbeiten oder weil sie aus anderen sozialen oder ökonomischen Gründen aus ihr ausgeschlossen sind.

Darüber hinaus verdrängt die Idee von einer numerisch oder algorithmisch erfassbaren Realität die Tatsache, dass der Bezug zur Welt und die Gestaltung des gesellschaftlichen Miteinanders notwendig eine Glaubensdimension implizieren: Diese wird allein spürbar im unmittelbaren Kontakt zur Welt und zum Anderen, der nach einer Einigung auf gemeinsame Bedeutungsgrundlagen verlangt. Und diese Einigung ist Ursprung und zugleich Legitimationsquell für die Institutionen.

 

Die Macht der Präsenz

 

Die Bindung an die Institutionen, ihr legitimer Repräsentationsauftrag, wird geschwächt, wenn die Prämissen des Handelns der Institutionen nicht mehr nachvollzogen werden, wenn der „Glaube“ an sie schwindet: Wenn ich nicht mehr daran glaube, dass die Institutionen mich und meine Mitmenschen im Namen von Werten wie Gerechtigkeit, Gleichheit und so weiter repräsentieren, ist ihre Funktion für mich obsolet. Eine solche Schwächung der Repräsentationsbindung betrifft hingegen nicht nur jene, die sich vom Fortschritt „abgehängt“ fühlen. Sie betrifft auch jene, die sich der digitalen Weltsicht anschließen: Denn wenn es möglich ist, vom Schreibtisch aus den Zugriff auf die Welt selbst zu gestalten und zu berechnen, in einer selbst gewählten Cloud-Community ein unangefochtenes ideologisches Zuhause zu finden, dann ist die Auseinandersetzung mit konfligierenden Wahrheiten und Werten nicht mehr notwendig. Dann entfällt die Notwendigkeit, sich mit den Idealen und Vorstellungen jener Institutionen auseinanderzusetzen, die in den seltenen Momenten von Präsenz noch relevant sind.

Anzeichen einer solchen Störung der Repräsentationsbindung zwischen Bürger und Institution sind gegenwärtig in den „anti-institutionellen“ Bewegungen wie den Gelbwesten in Frankreich oder in Untergruppen der „Anti-Corona-Proteste“ in Deutschland beobachtbar. Die Anziehungskraft dieser Proteste beruht auf der Macht der Präsenz, die – als „unrepräsentierte“ – neu in den Vordergrund gerückt wird. In ihrem Umkreis finden zunehmend Stimmen Gehör, die durch das Zeichnen eines feindlichen „Ihr“ gemeinschaftsstiftend zu agieren versuchen und je nach Kontext noch divergierende, mal enger, mal weiter gefasste Zugehörigkeitskriterien für ein neues repräsentatives „Wir“ entwerfen.

Ein Zurück ist mit Blick auf die Digitalisierung natürlich weder wünschenswert noch möglich. Zu sehr überwiegen ihre Verdienste in nahezu allen Bereichen des menschlichen Lebens. Doch will man ein weiteres Auseinanderdriften zwischen Bürger und Institution sowie das Erodieren der demokratischen Institutionen verhindern, muss der digitale Fortschritt in einen klaren Repräsentationsrahmen gebettet werden, der der Relevanz von körperlicher Präsenz Rechnung trägt. Das bedeutet zum einen, dass jenen eine Stimme zu verleihen ist, deren Dasein jenseits des technologischen Fortschritts verläuft. Zum anderen müssen bestimmte und gerade kritisches Denken fördernde Prozesse unseres gesellschaftlichen Miteinanders im Raum physischer Präsenz verbleiben: Jeder, der ein Seminar online gegeben oder eine Zoom-Versammlung mit Kollegen abgehalten hat, wird zustimmen, dass dies nicht dasselbe ist. In der Kommunikation mit kleinen flackernden Gesichtern auf dem Bildschirm geht etwas Fundamentales verloren, das nur im Lesen der Körpersprache und aus der reinen Präsenz entstehen kann. Nur durch das Aufrechterhalten von Räumen der zufälligen Begegnung, in denen ein Austausch divergierender Ansichten entsteht, kann die demokratische Seinsweise, kann das Wertefundament unserer Gesellschaft lebendig bleiben. Dieses muss als Prüfstein gelten, an dem sämtliche digitale Innovationen zu messen sind.

 

Katrin Becker, geboren 1980 in Marl, Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Recht und Kultur, Fakultät für Human-, Erziehungs- und Sozialwissenschaften,  Universität  Luxemburg.

 

1 Vgl. dazu Alain Supiot: La gouvernance par les nombres, Cours au Collège de France 2012–2014, Paris 2015, und Antoinette Rouvroy / Bernard Stiegler: „Le régime de vérité numérique. De la gouvernementalité algorithmique à un nouvel État de droit“, in: Socio. La nouvelle revue des sciences sociales, Nr. 4/2015, S. 113–140.