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REUTERS / Willy Kurniawan

Country reports

Indonesiens umstrittene Strafrechtsreform

Am 6. Dezember 2022 hat das indonesische Parlament eine hoch umstrittene Strafrechtsreform beschlossen. Kritiker sehen darin einen rechtswidrigen Eingriff in die Meinungsfreiheit und individuelle Freiheitsrechte. Die Abstimmung folgte nur wenige Tage nachdem die Regierung den finalen Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt hatte. Eine Koalition aus 40 zum Teil hochrangigen zivilgesellschaftlichen Organisationen hatte vergeblich eine Verschiebung der Entscheidung gefordert, um die strittigen Punkte des Gesetzes öffentlich diskutieren zu können.

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Die indonesische Regierung und die Befürworter der Reform im Parlament begründen die Eile mit der Notwendigkeit einer Verabschiedung vor der parlamentarischen Sitzungspause ab dem 15. Dezember. Zudem habe es in den vergangenen Monaten einen ausführlichen Konsultationsprozess mit Vertretern der Zivilgesellschaft gegeben. Tatsächlich handelt es sich bei dem jetzt verabschiedeten Reformgesetz um eine abgemilderte Version eines bereits im September 2019 vorgelegten Entwurfes. Nach erheblichen Studentenprotesten hatte die indonesische Regierung den damaligen Entwurf zurückgezogen. Präsident Joko Widodo hatte daraufhin einen Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft und eine entsprechende Überarbeitung des Entwurfs angeordnet.

Der Versuch einer Strafrechtsreform geht zurück bis in die 1960er Jahre. Grundsätzlich besteht in Indonesien ein breiter Konsens über die Notwendigkeit einer solchen Reform, da das bisher geltende Strafrecht in seinen Grundzügen noch aus der Kolonialzeit stammt. Kritiker des jetzt verabschiedeten Reformgesetzes bemängeln allerdings, dass dessen Text zwar im Vergleich zur Version von 2019 an einigen Stellen abgemildert wurde, eine Reihe von Regelungen aber weiterhin einen massiven und rechtswidrigen Eingriff in die politischen und Persönlichkeitsrechte in Indonesien bedeuten.

Folgende Regelungen der Strafrechtsreform sind besonders umstritten:

  1. Ein Angriff auf die Würde und Ehre des Präsidenten oder Vizepräsidenten kann mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Ausnahmen gelten für Aussagen im Rahmen von Demonstrationen, bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses oder eines Akts der Selbstverteidigung. Trotz dieser Einschränkungen wird diese Regelung von vielen Kritikern als erheblicher Eingriff in das Recht auf Redefreiheit gewertet und besonders das relativ hohe Strafmaß heftig kritisiert. Allerdings können anders als bisher lediglich der Präsident oder Vizepräsident selbst entsprechend Anzeige wegen Diffamierung erstatten. Dies bedeutet, dass sich Präsident und Vizepräsident im Falle eines solchen Vorgehens politisch rechtfertigen müssten und damit wohl nur in absoluten Ausnahmefällen auf diese Möglichkeit zurückgreifen werden. Dennoch sehen Kritiker hier erhebliches Missbrauchspotenzial, etwa um gegen politische Gegner oder unliebsame Berichterstattung in Presse oder in den sozialen Medien vorzugehen.

  2. Das bereits geltende Verbot der Verbreitung von kommunistischem bzw. marxistisch-leninistischem Gedankengut wird erweitert um ein Verbot der Verbreitung weiterer Ideologien, die der in der Verfassung verankerten indonesischen Staatsideologie Pancasila zuwiderlaufen. Diese Regelung wird als zu allgemein kritisiert, insbesondere da vollkommen unklar bleibt, welche Ideologien hier gemeint sind und welche Autorität schließlich darüber entscheidet, was als Anti-Pancasila gelten soll.

  3. Ungenehmigte Demonstrationen, die in Gewalt münden oder "Public Services" behindern, können mit bis zu sechs Monaten Gefängnis bestraft werden. Kritiker sehen hier die Gefahr, dass Behörden mit Hilfe dieser Regelung unliebsame Demonstrationen unterbinden könnten. Die allgemeine Formulierung würde zu Rechtsunsicherheit bei den Organisationen solcher Demonstrationen führen, da vorerst unklar bleibt, ob diese automatisch für jede im Rahmen der Demonstration auftretende Gewalt verantwortlich gemacht werden können und was mit der Behinderung von „Public Services“ konkret gemeint ist.

  4. Außerehelicher Geschlechtsverkehr und unverheiratetes Zusammenleben kann mit bis zu einem Jahr bzw. sechs Monate Freiheitsstrafe geahndet werden (Ehebruch bleibt ebenfalls verboten). Eine Anzeige kann allerdings nur durch die Eltern, Nachkommen bzw. Ehepartner (Ehebruch) erfolgen. Die im Anhang des Gesetzes aufgeführten unzulässigen Konstellationen beziehen sich explizit und ausschließlich auf heterosexuelle Paare. Homosexualität wird vom Gesetz ausgeklammert und homosexueller Geschlechtsverkehr bleibt damit straffrei. Die Kriminalisierung außerehelicher Beziehungen wird insbesondere (aber nicht nur) von der jungen Generation in Indonesien als unzulässiger Eingriff in ihre privaten Rechte gesehen. Auch wenn durch die Einschränkung des Kreises der Anzeigeberechtigten die tatsächlichen Auswirkungen dieser Regelung wohl begrenzt bleiben, wird diese als politischer Erfolg zunehmend konservativer religiöser Strömungen in der Gesellschaft gesehen.

Die Strafrechtsreform wird nach ihrer Verabschiedung erst in drei Jahren in Kraft treten, da die Behörden Zeit für die Implementierung des umfassenden Regelwerks benötigen. Inwiefern im Rahmen der Umsetzung mit Blick auf die zahlreichen allgemeinen und unklar formulierten Regelungen mehr Klarheit geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Als sicher gilt, dass die Kritiker der Reform die umstrittenen Regelungen des Gesetzes vor das indonesische Verfassungsgericht bringen werden. Der Streit um ein neues indonesisches Strafrecht geht also in die nächste Runde.

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Dr. Denis Suarsana

Portrait Denis Suarsana

Head of the KAS office in Indonesia/Timor-Leste

denis.suarsana@kas.de +62 21 7590-9411 / -9414

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