Darin stellt Wapler den aktuellen Sach- und Meinungsstand dar und nimmt eine verfassungsrechtliche Bewertung vor. Auf der einen Seite des Spektrums steht das grundgesetzliche Verständnis von demokratischer Repräsentation, die eine gruppenspezifische Paritätsregelung grundsätzlich ablehnt. Dem gegenüber sieht das spiegelbildliche Konzept vor, das alle gesellschaftlichen Gruppen in entsprechendem Umfang in den Parlamenten abgebildet sein müssen. Letzteres erachtet Prof. Dr. Wapler als problematisch, da dieser Ansatz davon ausgeht, dass Gruppen im Parlament immer dann nicht repräsentiert seien, wenn sie dort nicht sichtbar sind. Sichtbarkeit ist der Juristin zufolge jedoch kein geeignetes Kriterium. Schließlich ist grundsätzlich jedem Repräsentanten das Vermögen gegeben, sich politisch über die „eigene Gruppe“ hinaus auch für Belange „anderer Gruppen“ stark zu machen.
Nach Ansicht Waplers sollten Paritätsregelungen daher stets von ihren möglichen Chancen her gedacht werden. Diese Chancen müssen ihrer Überzeugung zufolge dem Wahlrecht vorgelagert sein, da der Grundsatz der Gleichberechtigung aus Art. 3 Abs. 2 GG hier nicht anwendbar ist.
Insgesamt, das zeigte der Austausch während der Veranstaltung, dienen Paritäts- und Quotenregelungen einem anerkannten Ziel, nämlich es Frauen zu erleichtern in politischen Ämtern Fuß zu fassen. Welche Maßnahme für dieses erklärte Ziel jedoch adäquat erscheint, blieb auch an diesem Abend offen. Das Frauenkolleg Südwest möchte auch in Zukunft eine Plattform bilden für einen weitergehenden und breit angelegten Diskurs über diese und benachbarte Fragen.
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