Familie und Jugend
Rita Kickuth, so der Geburtsname von Rita Süssmuth, wird am 17. Februar 1937 in Wuppertal geboren. Sie ist das zweite von insgesamt fünf Kindern. Ihr Vater ist Rektor einer Volksschule. Die Mutter, eine couragierte und selbständige Frau, arbeitet im elterlichen Uhren- und Schmuckgeschäft. In der Erziehung legen die Eltern großen Wert auf die katholische Religion, eine breite Bildung, Musik und das Gespräch mit ihren Kindern. Schon bald nach der Geburt von Rita Kickuth wird ihr Vater nach Wadersloh in Westfalen versetzt und 1939 zur Wehrmacht eingezogen. Als er im Herbst 1945 wieder aus britischer Kriegsgefangenschaft nach Hause kommt, ist seine Frau seit Monaten schwer an Typhus erkrankt. Die Kinder werden von Nachbarn versorgt. 1948/49, die Familie Kickuth wohnt inzwischen in Emsdetten, wird die Mutter erneut schwer krank und ist ans Bett gefesselt. Die Pflege der Mutter und die Versorgung des Haushalts übernehmen die Töchter Ursula, Rita und Mechthild. In Emsdetten besucht Rita Kickuth das örtliche Gymnasium. Als die Familie 1952 nach Burgsteinfurt zieht, wechselt sie auf das Neusprachliche Gymnasium in Rheine. Dort legt sie 1956 ihr Abitur ab und lernt bei einer Abiturfeier ihren späteren Mann, Hans Süssmuth, kennen.
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Studium und Beruf
Mit dem Berufsziel Lehrerin beginnt Rita Kickuth 1956 das Studium der Romanistik, Geschichte und Pädagogik an der Universität Münster. Zur Finanzierung des Studiums gibt sie Nachhilfe, arbeitet als studentische Hilfskraft an der Universität und auch in der Fabrik. 1958/59 geht sie für ein Studienjahr nach Paris und verdient sich ihren Aufenthalt dort als Au-Pair-Mädchen bei einer Anwaltsfamilie. Nach einem Studienaufenthalt an der Universität Tübingen kehrt Rita Kickuth wieder nach Münster zurück, wo sie 1961 das erste Staatsexamen ablegt. Inzwischen hat sie sich entschlossen, Hochschullehrerin zu werden. Sie nimmt deshalb nach dem Examen ein Postgraduiertenstudium mit den Fächern Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie auf und promoviert gleichzeitig bei dem Pädagogikprofessor Ernst Lichtenstein in Münster. Seit 1962 arbeitet sie als Universitäts-assistentin zunächst in Stuttgart und später in Osnabrück. 1964 schließt Rita Kickuth ihre Dissertation zum Thema „Studien zur Anthropologie des Kindes in der französischen Literatur der Gegenwart“ ab und wird zum Dr. phil. promoviert. Im gleichen Jahr heiratet sie ihren Jugendfreund, den Referendar Hans Süssmuth. Tochter Claudia kommt 1967 zur Welt. Ab 1966 hat sie eine Dozentenstelle an der Pädagogischen Hochschule Ruhr in Dortmund inne. An der Universität Bochum arbeitet sie seit 1969 als Professorin. Schon zwei Jahre später wird sie zur ordentlichen Professorin für Erziehungswissenschaften an der Pädagogischen Hochschule Ruhr ernannt. 1980 übernimmt sie den Lehrstuhl für International Vergleichende Erziehungswissenschaft an der Universität Dortmund. Als Niedersachsen 1982 das von Helga Wex angeregte Forschungsinstitut „Frau und Gesellschaft“ in Hannover einrichtet, wird Süssmuth zur ersten Direktorin berufen.
Neben ihrer wissenschaftlichen Karriere engagiert sich Rita Süssmuth auch gesellschafts-politisch: Seit 1971 ist sie u.a. Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit. 1977 arbeitet sie in der Sachverständigenkommission für den dritten Familienbericht der Bundesregierung mit und von 1979 bis 1991 gehört sie dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken an. Als Vizepräsidentin arbeitet sie von 1980 bis 1985 im Vorstand des Familienbundes der Deutschen Katholiken mit.
Als Seiteneinsteigerin in die Bundespolitik
Seit 1981 ist Rita Süssmuth Mitglied der CDU. Bereits zwei Jahre später wird sie zur Vorsitzenden des Bundesfachausschusses Familienpolitik der CDU berufen. Bei den Vorbereitungen zum Bundesparteitag 1985 in Essen („Die neue Partnerschaft – Frauen in Beruf, Familie und Politik“) hat sie näheren Kontakt zu CDU-Generalsekretär Heiner Geißler. Als sich Geißler wenig später entschließt, als Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zurückzutreten, um sich auf sein Amt als Generalsekretär der CDU zu konzentrieren, schlägt er Bundeskanzler Helmut Kohl Rita Süssmuth als seine Nachfolgerin vor. Der Anruf aus dem Bundeskanzleramt kommt für sie völlig überraschend. Trotz vieler Bedenken nimmt sie Mitte August 1985 das Angebot von Helmut Kohl an und löst Ende September 1985 Heiner Geißler als Bundesfamilienminister ab. Von Anfang an setzt sie sich als Ministerin für die Belange der Frauen ein. So erreicht Süssmuth 1986 die Umbenennung ihres Ministeriums in „Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit“ und setzt 1987 die Übertragung verschiedener Zuständigkeiten u.a. für den Mutterschutz und die Gleichberechtigung aus anderen Ministerien an ihr Haus durch. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden 1985 die noch unter Geißler erarbeiteten Gesetze über Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub verabschiedet. Damit haben erstmals alle Mütter und Väter einen Anspruch auf Erziehungsgeld. Außerdem erreicht Süssmuth die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Babyjahr) in der Rentenversicherung sowie eine deutliche Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages.
Noch stärker als die Frauen- und Familienpolitik wird die Gesundheitspolitik zum beherrschenden Thema der Tätigkeit von Rita Süssmuth als Bundesministerin. Durch den Reaktorunfall im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl am 26. April 1986 stehen sie und ihr Ministerium über Nacht im Zentrum des öffentlichen Interesses. Noch am selben Tag ruft sie die Strahlenschutzkommission der Bundesregierung zusammen und lässt sich über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bundesrepublik informieren. In einer einmaligen Aktion werden wenig später alle Haushalte über die Gefahren erhöhter Strahlenwerte aufgeklärt.
Bei der sich ausbreitenden Immunschwächekrankheit AIDS ist die Ministerin ebenfalls gefordert. Erneut lässt sie sich zuerst selbst ausführlich über die neue Krankheit informieren. Danach startet sie eine intensive Aufklärungskampagne zum Gebrauch von Kondomen. Gleichzeitig werden die Mittel für die AIDS-Forschung erhöht. Vehement setzt sich Rita Süssmuth dafür ein, die Betroffenen nicht auszugrenzen. Den Forderungen nach einer Meldepflicht für AIDS-Kranke erteilt sie eine klare Absage. Nicht nur beim Thema AIDS gerät Rita Süssmuth mit ihrer Haltung allerdings in Konflikt mit konservativen Teilen der Union und der katholischen Kirche. Als sie im Frühjahr 1988 heftige Kritik an einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum § 218 StGB übt, wird sie erneut stark angegriffen.
Bundestagspräsidentin
Wie schon 1985 bei ihrem Wechsel von Hannover nach Bonn, so kommt auch der Wechsel ins zweithöchste Staatsamt 1988 für Rita Süssmuth völlig überraschend. Als Bundestagspräsident Philipp Jenninger nach einer missverständlich vorgetragenen Rede zum 50. Jahrestag der „Reichspogromnacht“ am 9. November 1988 zwei Tage später zurücktritt, lässt sie sich von Bundeskanzler Kohl widerstrebend in die Pflicht nehmen. Am 25. November 1988 wird Süssmuth mit großer Mehrheit zur neuen Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt. Obwohl ihr der Abschied vom Ministeramt zunächst schwerfällt, findet sie schon bald Gefallen an ihrer neuen Aufgabe. Rita Süssmuth setzt sich für die Reform der Parlamentsarbeit und für die Verkleinerung des Bundestages ein, der für sie die „Werkstatt der Demokratie“ ist. Da sie ihr neues Amt nicht als eine rein repräsentative Aufgabe versteht, verzichtet sie auch jetzt nicht darauf, in politischen Fragen Stellung zu beziehen. So spricht sie sich in der Diskussion über die nach der Wiedervereinigung notwendig gewordene Neufassung des § 218 StGB für einen Kompromiss zwischen der bislang in der DDR gültigen Fristenlösung und der in der alten Bundesrepublik geltenden Indikationslösung aus. Dafür wird sie von der katholischen Kirche und Teilen der CDU scharf kritisiert. Auch ihre Forderung nach einer raschen Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze noch vor der Wiedervereinigung, ruft bei den Vertriebenenverbänden heftigen Widerstand hervor. Trotzdem unterstützt sie die vom Deutschen Bundestag und der Volkskammer der DDR am 21. Juni 1990 abgegebenen gleichlautenden Entschließungen, in denen die Absicht geäußert wird, die Oder-Neiße-Linie als Grenze zu bestätigen und das Deutschland auf jegliche Gebietsansprüche gegenüber Polen verzichtet. Neben der Verständigung mit Polen ist Süssmuth die Aussöhnung mit Israel ein wichtiges Anliegen. Zusammen mit der Präsidentin der Volkskammer der DDR, Sabine Bergmann-Pohl, reist sie im Juni 1990 nach Israel, um über den Wiedervereinigungsprozess zu informieren und um Verständnis zu werben.
Nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl am 3. Dezember 1990 kandidiert Süssmuth erneut für das Amt der Bundestagspräsidentin und wird am 20. Dezember 1990 mit 525 von 650 abgegebenen Stimmen gewählt. In Meinungsumfragen zu Politikern belegt sie über viele Jahre hinweg stets einen der vorderen Plätze. Auch die sogenannte „Dienstwagenaffäre“ im März 1991, mit der sie für negative Schlagzeilen sorgt, vermag ihr Ansehen nicht dauerhaft zu beschädigen.
Um sich in der CDU eine Hausmacht aufzubauen, kandidiert Rita Süssmuth nach dem Tod von Helga Wex für den Vorsitz der Frauenvereinigung (ab 1988 Frauen-Union). Sie kann sich auf Anhieb gegen ihre Mitbewerberin, die Bundestagsabgeordnete Renate Hellwig, durchsetzen und wird am 7. Juni 1986 zur neuen Vorsitzenden gewählt. Bis 2001 führt Süssmuth nun die Frauen-Union. Außerdem strebt sie ein Abgeordnetenmandat im Deutschen Bundestag an. Im Vorfeld der Bundestagswahl 1987 lässt sie sich als Kandidatin im Wahlkreis Göttingen aufstellen. Auf Anhieb gewinnt Rita Süssmuth den Wahlkreis und kann im Januar 1987 in den Deutschen Bundestag einziehen. Auch bei den Bundestagswahlen 1990 und 1994 erringt sie in ihrem Wahlkreis das Direktmandat.
Rita Süssmuth und die CDU
In ihrer Partei ist die Querdenkerin nie völlig unumstritten. Auch im Verhältnis zu Helmut Kohl kommt es ab 1988 zu Spannungen. Insbesondere seit dem CDU-Parteitag in Bremen 1989. Zusammen mit Heiner Geißler, Kurt Biedenkopf und Lothar Späth tritt Rita Süssmuth dort für die Ablösung Kohls als Parteivorsitzender ein und fordert die Trennung der Ämter Bundeskanzler und Parteivorsitzender. Dass dieser Vorstoß scheitert, verstärkt sicher ihren Wunsch, in die Landespolitik zu wechseln. Bei der Landtagswahl in Niedersachsen im Mai 1990 tritt sie als künftige Sozialministerin im Kabinett von Ministerpräsident Ernst Albrecht an. Im Wahlkampf gibt Albrecht bekannt, dass er in Süssmuth auch seine spätere Nachfolgerin sieht. Als die CDU die Wahl verliert und die Regierung Albrecht abgelöst wird, verzichtet sie enttäuscht auf ihr Landtagsmandat und bleibt in Bonn. Auch weiterhin scheut Rita Süssmuth keine Konflikte mit der Bundesregierung oder den Unionsparteien. So spricht sie sich 1991 gegen die von der Bundesregierung geplante Änderung des Grundrechts auf Asyl aus. Im Oktober 1993 kritisiert sie verschiedene Äußerungen von Steffen Heitmann, der von Bundeskanzler Kohl als Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten vorgeschlagen worden war. Gegen die Pläne der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu reduzieren und den Kündigungsschutz zu lockern, äußert sie 1995 Bedenken. Und auf dem CDU-Parteitag in Hannover 1996 setzt sie sich nachdrücklich für die Einführung einer Frauenquote in der Partei ein.
Von Bonn nach Berlin
Trotz dieser Auseinandersetzungen bleibt die populäre Bundestagspräsidentin in ihrem Amt unangefochten. Nach der Bundestagswahl 1994 wird Süssmuth im November 1994 erneut mit großer Mehrheit zur Parlamentspräsidentin gewählt. In ihrer letzten Amtszeit sind vor allem die Vorbereitung des Umzugs des Parlaments von Bonn nach Berlin und der dafür erforderliche Umbau des Reichstagsgebäudes zentrale Aufgaben. Obwohl sie im Juni 1991 für den Verbleib des Bundestages in Bonn gestimmt hat, gestaltet Rita Süssmuth nun aktiv den Parlamentsumzug an die Spree. Vor allem an der Ausgestaltung des Plenarbereichs im alten Reichstag hat sie großen Anteil. Dass der Künstler Christo vor dem Umbau des Reichstagsgebäudes 1995 dieses noch verhüllen darf, geht insbesondere auf die Befürwortung der Parlamentspräsidentin zurück.
Die Niederlage der Union bei der Bundestagswahl 1998 bedeutet auch das Ende der Amtszeit von Rita Süssmuth als Bundestagspräsidentin. Dem Parlament gehört sie weiterhin als Abgeordnete an. Auf dem CDU-Parteitag im November 1998 in Bonn verzichtet sie auf eine erneute Kandidatur als stellvertretende Parteivorsitzende, um die Verjüngung der Parteispitze nicht zu behindern. Bei der Wahl zum Parteipräsidium fällt sie allerdings durch.
Noch einmal steht Süssmuth im Fokus der Öffentlichkeit, als sie im September 2000 den Vorsitz der von Bundeskanzler Gerhard Schröder einberufenen Zuwanderungskommission übernimmt. Die Kommission, an der mitzuarbeiten die Union ablehnt, soll parteiübergreifend Vorschläge zur Neuregelung der Ausländerpolitik erarbeiten. Wie zu erwarten, stößt der von der „Süssmuth-Kommission“ 2001 vorgelegte Bericht bei Teilen der Unionsparteien auf Ablehnung. Als 2021 mit Bärbel Bas wieder eine Frau zur Präsidentin des Bundestages gewählt wird, wird in den Medien eindringlich auch an die letzte Frau in diesem Amt erinnert: Rita Süssmuth.
Unverändert aktiv
Nach ihrem Verzicht auf eine erneute Bundestagskandidatur 2002 zieht sich Rita Süssmuth keineswegs aus der Politik zurück, sondern bezieht auch weiterhin öffentlich Position. Von 1988 bis 2015 amtiert sie als Präsidentin des Deutschen Volkshochschulverbandes. Als Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE in den Jahren 2000 bis 2003 steht sie an der Spitze der Wahlbeobachtungsmission der OSZE bei den Parlamentswahlen in Russland im Dezember 2003. Von 2002 bis 2004 leitet sie den von Bundesinnenminister Otto Schily eingesetzten Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration. 2005 wird sie zur Präsidentin des deutschen Polen-Instituts (DPI) in Darmstadt gewählt. Außerdem steht sie u.a. dem Kuratorium der Deutsch-Polnischen Gesellschaft vor und an der Spitze der Vereinigung „Gegen das Vergessen – für Demokratie“. Nicht zuletzt leitet die mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1990), der Niedersächsischen Landesmedaille (2007, dem Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen (2011) und dem Mérite Européen in Gold (2017) ausgezeichnete Süssmuth seit 2010 das deutsche Hochschulkonsortium der Deutsch-Türkischen Universität in Istanbul. Bereits seit 2006 ist sie Ehrenvorsitzende der Deutschen Aids-Stiftung.
Privat musste sie durch den Tod ihres Mannes 2020 einen schweren Schicksalsschlag verkraften.
Curriculum vitae
- 17.02.1937 geboren in Wuppertal, kath.
- 1956 Abitur am Neusprachlichen Gymnasium in Rheine
- 1956-1961 Lehramtsstudium der Romanistik und Geschichte an den Universitäten Münster, Paris und Tübingen
- 1961-1964 Postgraduiertenstudium der Erziehungswissenschaften, Soziologie und Psychologie
- 1962-1966 wiss. Assistentin an den Universitäten Stuttgart und Osnabrück
- 1964 Promotion zum Dr. phil. an der Universität Münster
- 1966-1968 Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Ruhr
- 1969-1971 Professur an der Universität Bochum
- 1971-1982 ordentliche Professorin für Erziehungswissenschaften an der Pädagogischen Hochschule Ruhr
- 1971-1985 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit
- 1977 Mitglied der Sachverständigenkommission für den Dritten Familienbericht der Bundesregierung
- 1979-1991 Mitglied des Zentralkomitees der deutschen Katholiken
- 1980-1982 ordentliche Professorin an der Universität Dortmund
- 1980-1985 Vizepräsidentin des Familienbundes der Deutschen Katholiken
- 1981 Eintritt in die CDU
- 1982-1985 Direktorin des Forschungsinstituts „Frau und Gesellschaft“ in Hannover
- 1983-1985 Vorsitzende des Bundesfachausschusses Familienpolitik der CDU
- 1985-1988 Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
- 1986-2001 Vorsitzende der Frauen-Union
- 1987-2002 MdB (CDU)
- 1988-1998 Präsidentin des Deutschen Bundestages
- 2000-2003 Vizepräsidentin der Parlamentarischen Versammlung der OSZE
- 2002-2004 Vorsitzende der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Zuwanderung und Integration“
- 2005-2010 Präsidentin der privaten Management SRH-Hochschule in Berlin, seit 2010 Ehrenpräsidentin
- 2005-2023 Präsidentin des Deutschen Polen-Instituts, seit 2023 Ehrenpräsidentin
- seit 2006 Ehrenvorsitzende der Deutschen Aids-Stiftung
- 2008-2022 Vorsitzende der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung, seit 2022 Ehrenvorsitzende
- seit 2009 Vorstandsmitglied der Stiftung Genshagen
- seit 2010 Mitglied der UNAIDS High Level Commission on HIV prevention und Beiratsmitglied der Einstein Stiftung Berlin
- seit 2013 Präsidentin des Türkisch-Deutschen Universitäts-Hochschulkonsortiums
Veröffentlichungen
- Studien zur Anthropologie des Kindes in der französischen Literatur der Gegenwart, München 1968.
- AIDS. Wege aus der Angst, Hamburg 1987.
- Das Deutsche Parlament, Bonn 1995.
- Wenn die Zeit den Rhythmus ändert, Bonn 1991.
- Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Meine Erfahrungen in der Politik, München 2000.
- Dennoch: Der Mensch geht vor. Für eine Umkehr in Politik und Gesellschaft, Gütersloh 2007.
- Das Gift des Politischen. Gedanken und Erinnerungen, München 2015.
Literatur
- Ursula Salentin: Ich bleibe Rita Süssmuth. Eine Biographie, Freiburg 1993.
- Kai Diekmann/Ulrich Reitz/Wolfgang Stock: Rita Süssmuth im Gespräch, Bergisch Gladbach 1994.
- Steffen Kaudelka: Rita Süssmuth, in: Rudolf Vierhaus/Ludolf Herbst (Hg.): Biographisches Handbuch der Mitglieder des Deutschen Bundestages 1949 - 2002, München 2002.
- Irene Gerlach: Rita Süssmuth, in: Udo Kempf/Hans Georg Merz (Hg.): Kanzler und Minister 1949 - 1998. Biographisches Handbuch der Mitglieder der deutschen Bundesregierungen, Wiesbaden 2001.
- Michael Langer/Armin Laschet (Hg.): Unterwegs mit Visionen. Festschrift für Rita Süssmuth, Freiburg u.a. 2002.