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Plakat zur Bundestagswahl 1990. Plakat zur Bundestagswahl 1990. © KAS

Sabine Bergmann-Pohl (geb. Schulz)

Präsidentin der Volkskammer der DDR, Bundesministerin, Ärztin Dr. med. April 20, 1946 Eisenach
by Oliver Salten

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Ein Leben in der DDR

Sabine Bergmann-Pohl kam am 20. April 1946 als Sabine Schulz in Eisenach zur Welt. Ihr Vater, ein Unfallchirurg, konnte in Ruhla ein eigenes Krankenhaus aufbauen. Die Familie, die aus Berlin stammte und die Stadt wegen der Bombenangriffe verlassen hatte, zog es allerdings 1957 wieder dorthin zurück, als er Oberarzt im Krankenhaus Friedrichshain wurde. 1964 machte Bergmann-Pohl in Berlin-Lichtenberg Abitur und wollte danach gerne Medizin studieren. Zunächst blieb ihr dies jedoch verwehrt, da in der DDR festgelegt war, dass sechzig Prozent aller Studenten aus Arbeiter- und Bauernfamilien kommen sollten. Bergmann-Pohls Vater vermittelte ihr daher ein Praktikum am gerichtsmedizinischen Institut der Humboldt-Universität Berlin, was zum einen den Studienwunsch noch erheblich verstärkte, aber zum anderen auch dazu beitrug, dass sie 1966 endlich ihr Medizinstudium an der Humboldt-Universität aufnehmen konnte, welches sie 1972 abschloss. Im gleichen Jahr heiratete sie und bekam 1974 und 1977 zwei Kinder. 1979 wurde die Ehe geschieden. Im gleichen Jahr legte sie ihre Prüfung als Fachärztin für Lungenkrankheiten ab und wurde 1980 promoviert.

In dieser Zeit erhielt sie wesentliche politische Prägungen. Sie waren zum einen bestimmt durch das persönliche Erleben der deutschen Teilung. Der Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 teilte nicht nur die Stadt in der sie lebte, sondern auch ihre Familie, da ihre Großeltern in West-Berlin wohnten und ihre Schwester nach Münster übergesiedelt war. Stand sie bereits während ihres Studiums vor der Frage, ob sie nicht besser nach Westdeutschland gehen sollte, wie manche ihrer Kommilitonen, hatte sie 1973 tatsächlich die Möglichkeit, der DDR den Rücken zu kehren. Als ihre Schwester schwer erkrankte, erhielt sie eine Reiseerlaubnis. Mit Rücksichtnahme auf ihre Familie und Freunde kehrte sie jedoch zurück, auch von weiteren West-Besuchen in den 1980er Jahren. Einen weiteren wichtigen Einfluss übte ihre Verwurzelung im christlichen Glauben aus. Der enge Kontakt zur Jungen Gemeinde der evangelischen Kirche in den 1960er Jahren und die offenen Diskussionen zum Verhältnis von Christentum und Sozialismus blieben nachhaltig wirksam. Letztlich blieb Sabine Bergmann-Pohl dem gleichen Dilemma ausgesetzt, wie viele andere DDR-Bürger, nämlich den richtigen Weg zu finden zwischen einem privaten Vertrauenskreis, in dem man Kritik äußern und offene Diskussionen führen konnte, sowie der äußeren Anpassung an die Verhältnisse im öffentlichen und beruflichen Leben.

1980 wurde Bergmann-Pohl Leiterin einer Poliklinik für Lungenkrankheiten im Ost-Berliner Bezirk Friedrichshain und 1985 Direktorin der Ost-Berliner Bezirksstelle für Lungenkrankheiten und Tuberkulose, ein dem Ost-Berliner Magistrat unterstehendes Aufsichtsorgan für Polikliniken. Dieser berufliche Aufstieg brachte auch das Risiko mit sich, möglicherweise in die SED eintreten zu müssen. Um diesem zu entgehen, trat sie 1981 auf Empfehlung ihres Schwagers in die CDU-Ortsgruppe Berlin-Karow ein. Zum einen entsprach dies ihrer christlichen Einstellung, zum anderen hatte sie die Hoffnung, über die Partei etwas für das Gesundheitswesen in der DDR bewirken zu können. Dies gelang ihr auch, wenngleich anzunehmen ist, dass die CDU in der DDR ebenfalls Interesse daran hatte, eine junge und erfolgreiche Ärztin als Aushängeschild zu nutzen. 1987 wurde sie Vorsitzende des Aktivs für Gesundheits- und Sozialwesen des Bezirksverbandes Berlin und saß damit auch im Bezirksvorstand. Besonderes Augenmerk legte Bergmann-Pohl bei ihrer Tätigkeit auf die Belange von Behinderten, Alkohol- und Drogenabhängigen, die im staatlichen Gesundheitswesen nur wenig Beachtung fanden.

 

Präsidentin der Volkskammer

Die Ortsgruppe Karow erwies sich für Sabine Bergmann-Pohl als Glücksfall. Hier konnten recht offene Diskussionen geführt werden, was keine Selbstverständlichkeit innerhalb der CDU in der DDR war. So kann es auch nicht verwundern, dass bereits im November 1989 erste Kontakte mit dem West-Berliner Kreisverband Schöneberg aufgebaut wurden, an denen Bergmann-Pohl maßgeblich mitgewirkt hat. In dieser ersten Zeit des Umbruchs war sie vor allem mit Detailfragen der Vereinheitlichung des Gesundheitswesens im nun nicht mehr geteilten Berlin befasst. Erst nach längerem Zögern trat sie in die erste Reihe und kandidierte für die ersten und einzigen freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 auf Platz zwei der Berliner Landesliste, direkt hinter dem Parteivorsitzenden Lothar de Maizière. Der überwältigende Wahlsieg der "Allianz für Deutschland", bestehend aus den Parteien CDU, Demokratischer Aufbruch (DA) und Deutsche Soziale Union (DSU), machte es notwendig, das Amt des Präsidenten der Volkskammer zu besetzen. Die Wahl fiel auf Bergmann-Pohl, die am 2. April durch die Fraktion mit klarer Mehrheit trotz Gegenkandidat nominiert wurde.

Bereits am 5. April fand die Wahl in der konstituierenden Volkskammersitzung statt. Im ersten Wahlgang erhielt sie 188 Stimmen – benötigt hätte sie 201. Im zweiten Wahlgang kam es zu einer Stichwahl zwischen ihr und dem Kandidaten mit dem zweitbesten Ergebnis, Reinhard Höppner (SPD), aus dem sie mit 214 Stimmen als klare Siegerin hervorging. Am gleichen Tag wurde die Verfassung der DDR dahingehend geändert, dass das Präsidium der Volkskammer vorläufig die Aufgaben übernehmen sollte, die bislang dem Staatsrat vorbehalten gewesen waren. Damit wurde Sabine Bergmann-Pohl amtierendes Staatsoberhaupt der DDR und blieb dieses bis zur Wiedervereinigung. Als solches fiel ihr neben den üblichen Aufgaben dieses Amtes auch die Vertretung der DDR bei Auslandsreisen zu. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang eine Reise mit Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth nach Israel Ende Juni 1990. Diese Reise war diplomatisch durchaus delikat, da die DDR keine offiziellen Beziehungen zu Israel pflegte. Neben den politischen Gesprächen, bei denen die israelischen Politiker sowohl ihre Freude über die bevorstehende Wiedervereinigung Deutschlands zum Ausdruck brachten, aber auch die historische Verantwortung Deutschlands gegenüber den Juden und Israel betonten, blieb Bergmann-Pohl besonders der Besuch der Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem in Erinnerung. Mit dieser Visite setzte sie ein Zeichen, dass sich auch die DDR nun zu ihrer Verantwortung für die Geschehnisse im Dritten Reich bekannte.

In der kurzen Zeit ihres Bestehens schaffte die Volkskammer unter der Leitung von Bergmann-Pohl Gewaltiges. Insgesamt 164 Gesetze wurden verabschiedet und 93 Beschlüsse gefasst, dies unter Arbeitsbedingungen, die alles andere als optimal waren. So fehlte es an Abgeordnetenbüros, Wohnungen, Telefonen und Kopierern. Außerdem standen die Abgeordneten, wie auch das Präsidium vor der Herausforderung, ohne jede parlamentarische Routine und demokratische Erfahrungen ein Mammutprogramm zu bewältigen, dies zudem unter den wachsamen Augen der gesamtdeutschen Medienlandschaft und der Bevölkerung. Gemessen an den Herausforderungen haben sich Abgeordnete wie auch Präsidium hervorragend geschlagen.

 

Aufarbeitung

Die Probleme, vor denen die Abgeordneten standen, waren schließlich auch nicht gering. Zum einen stand die Frage im Raum, wie die eigene Vergangenheit aufgearbeitet werden sollte. Damit war insbesondere eine Absage an das vorherrschende Geschichtsbild der DDR verbunden. Am 8. Mai, zum 45. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges, betonte Bergmann-Pohl vor der Volkskammer die Bedeutung dieses Tages als Tag der Befreiung für alle Völker Europas. Sie betrachtete die friedliche Revolution in der DDR auch als Chance, „mit der Erinnerung an das Geschehene so ehrlich und wahrhaftig wie möglich umzugehen.“

Ein besonderes Datum war auch der Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR am 17. Juni 1953. Erstmals fand zu diesem Anlass eine gemeinsame Sitzung von Volkskammer und Deutschem Bundestag im Ost-Berliner Schauspielhaus statt. Zusammen wurde der Opfer der gewaltsamen Niederschlagung der Erhebung gedacht, aber auch eine Kontinuität zu den Ereignissen im Herbst 1989 hergestellt. Bergmann-Pohl betonte in ihrer Rede, dass die Möglichkeit, die deutsche Einheit in Freiheit zu vollenden, nicht gegen andere gerichtet sei, sondern helfen solle, die Teilung Europas zu überwinden. „Die europäische Nachkriegsgeschichte geht mit der Einheit Deutschlands zu Ende.“ Bereits am 21. Juni wurde dies praktisch vorgeführt, indem die Volkskammer eine Erklärung zur polnischen Westgrenze beschloss, in der die Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen bekräftigt wurde.

Doch auch nach innen war die Frage, wie man mit dem historischen Erbe der DDR umgehen sollte, für die Volkskammer höchst relevant. Relativ unkompliziert war die Herbeiführung eines Beschlusses zur Entfernung des Staatswappens der DDR von öffentlichen Gebäuden und damit auch aus dem Sitzungssaal der Volkskammer. Schwieriger war die Frage nach dem Verbleib des Vermögens der SED, eine Angelegenheit, die 1990 kaum vorankam und die das gesamtdeutsche Parlament noch viele Jahre nach dem Ende der DDR beschäftigen sollte. Im Rahmen der Frage des Verbleibs und des Umgangs mit den Akten des früheren Ministeriums für Staatssicherheit kam es zur Besetzung der ehemaligen Stasi-Zentrale in der Normannenstraße, die erst durch Vermittlung des Volkskammerpräsidiums und der Zusicherung, dass die Akten in den dortigen Archiven verbleiben würden, beendet werden konnte. Ebenfalls überaus kompliziert war das Problem der Behandlung der volkseigenen Betriebe. Das ins Auge gefasste Ziel einer Reprivatisierung sollte mittels eines Treuhandgesetzes und einer einzurichtenden Treuhandanstalt erfolgen. Nach kontroverser Diskussion wurde dies schließlich am 17. Juni beschlossen, führte allerdings in der praktischen Umsetzung zu erheblichen Problemen, so dass die Privatisierung nur sehr schleppend vorankam und über die Wiedervereinigung hinaus eine zentrale Aufgabe blieb.

 

Auf dem Weg zur Einheit

Die zweite wichtige, wenn nicht gar zentrale Aufgabe des Parlaments war die Klärung der Frage nach der Zukunft der DDR und ihrer Umwandlung in einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat. Die Bemühungen einiger Abgeordneter, eine durch eine Arbeitsgruppe des Zentralen Runden Tisches neu ausgearbeitete Verfassung mittels einer Volksabstimmung in Kraft zu setzen und somit die Zweistaatlichkeit mit einer reformierten DDR fürs erste festzuschreiben, fand keine Mehrheit. Der Wunsch der Bevölkerung nach einer raschen Wiedervereinigung war überaus deutlich.

Der erste Schritt dahin war die Verabschiedung des Verfassungsgrundsätzegesetzes am 17. Juni 1990. Dieses Gesetz, das der DDR-Verfassung gegenüber von vorrangigem Recht war, bestimmte, dass die DDR „ein freiheitlicher, demokratischer, föderativer, sozialer und ökologisch orientierter Rechtsstaat“ sei, in dem u. a. Privateigentum, Vertragsfreiheit, das Recht zur Bildung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden und unabhängige Rechtsprechung garantiert wurden. Zudem konnten über Verfassungsgesetze Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen und auf Einrichtungen der Bundesrepublik übertragen werden.

Am 21. Juni verabschiedete die Volkskammer das Gesetz über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die am 1. Juli 1990 in Kraft trat. Nach vielen Diskussionen über die Gestaltung des Wechselkurses wurde sie ein voller Erfolg, gerade auch deswegen, weil die DDR-Bürger nun in der Lage waren, die Konsummöglichkeiten wahrzunehmen, die im Westen schon lange gang und gäbe waren. Dass dies auch mit Problemen verbunden war, sollte nicht verschwiegen werden. Die Bevorzugung von Westprodukten durch den Handel machte es den Produzenten in der DDR sehr schwer, ihre Waren anzubieten.

Besondere Streitpunkte innerhalb der Volkskammer waren zum einen die Frage, ob die DDR nach Artikel 23 oder 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik beitreten sollte, zum anderen die Festlegung eines Termins zum Vollzug der Einheit. Konnte sich die Regierungskoalition unter Ministerpräsident Lothar de Maizière langer Diskussion auf das Vorgehen nach Artikel 23 einigen, war eine Einigung auf einen Termin erst in quasi letzter Minute möglich. Bergmann-Pohl bemühte sich während der Plenarsitzung am 22. August zwischen den Fraktionen, die alle unterschiedliche Vorstellungen in dieser Hinsicht hatten, einen Kompromiss herbeizuführen. Dies gelang nach vielen Gesprächen, indem man sich auf den 3. Oktober 1990 als Beitrittsdatum einigte. Allein die DSU scherte wieder aus und forderte einen sofortigen Beitritt zur Bundesrepublik. Erst auf die Drohung Bergmann-Pohls, der DSU öffentlich die Alleinschuld für das Nichtzustandekommen einer Mehrheit zu geben, lenkte diese ein. Mit überwältigender Mehrheit beschloss die Volkskammer in den frühen Morgenstunden des 23. August den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990. Zu Recht sprach Bergmann-Pohl vor dem Plenum bei der Verkündung davon, dass diese Entscheidung „ein wirklich historisches Ereignis“ sei.

Der letzte Baustein war schließlich die Verabschiedung des Einigungsvertrages. Diese Verhandlungen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik und der DDR wurden vom Bundestag und der Volkskammer jeweils durch einen Ausschuss „Deutsche Einheit“ auf parlamentarischer Ebene begleitet, die von den Parlamentspräsidentinnen geleitet wurden. Auch wenn einige Aspekte, wie etwa die Frage nach dem künftigen Regierungssitz oder der Regelung des Schwangerschaftsabbruches noch ausgeklammert blieben, betonte Bergmann-Pohl als Berichterstatterin vor der Volkskammer am 20. September, dass der Vertrag „eine solide Grundlage und ein tragfähiges Gerüst für das weitere Zusammenwachsen Deutschlands im Rahmen des europäischen Einigungsprozesses“ sei. Auch die Entscheidung zugunsten dieses Vertragswerkes fiel mit breiter Mehrheit aus.

Am 2. Oktober eröffnete Sabine Bergmann-Pohl die letzte Sitzung der Volkskammer, in der nochmals die Arbeit des Parlaments gewürdigt wurde. In ihrer Schlussansprache betonte sie, dass man aus dieser Zeit Hoffnung auf bessere menschliche Beziehungen, Achtung vor dem Andersdenkenden und Respekt vor der Würde des Menschen mitnehmen wolle. Man dürfe nicht gleichgültig nebeneinander leben, sondern müsse sich gegenseitig annehmen und helfen.

 

Nach der Wiedervereinigung

Auf dem Vereinigungsparteitag der CDU am 1./2. Oktober 1990 wurde Sabine Bergmann-Pohl in das Präsidium der Partei gewählt, dem sie bis 1992 angehörte. Mit dem 3. Oktober 1990 wurde sie zur Bundesministerin für besondere Aufgaben ernannt. Neben der Vertretung der Interessen der ehemaligen DDR-Bürger, die sich vor allem in einer ganzen Reihe von Briefen und Petitionen, die an sie gerichtet waren, äußerte, waren es wieder die gesundheitspolitischen Probleme der Wiedervereinigung, die sie besonders interessierten. Mit der ersten gesamtdeutschen Wahl am 2. Dezember 1990 zog sie über die Berliner Landesliste in den Deutschen Bundestag ein und wurde Anfang 1991 zur Parlamentarischen Staatsekretärin im Bundesministerium für Gesundheit ernannt. In diesem Amt befasste sie sich unter anderem wiederum mit den Problemen der Drogenbekämpfung und der Therapierung Drogenabhängiger. Nach der Bundestagswahl 1998 musste sie ihr Amt aufgeben. 2002 schied sie auch aus dem Bundestag aus.

Dennoch blieb sie auch weiterhin in der Gesundheits- und Sozialpolitik engagiert. Vom 1990 bis 2015 war sie Schirmherrin des Allgemeinen Behindertenverbands in Deutschland (ABiD e.V.). 2003 bis 2012 war sie Präsidentin des Berliner Landesverbandes des Roten Kreuzes und seit 2013 dessen Ehrenpräsidentin. Zurzeit hat sie den stellvertretenden Vorsitz des Bundeskuratoriums des Internationalen Bundes inne und ist seit 2012 eine der Stadtältesten von Berlin.

Curriculum vitae

  • 1964 Abitur
  • 1964–1966 Praktikum am Institut für Gerichtsmedizin der Humboldt-Universität Berlin
  • 1966–1972 Studium der Medizin an der Humboldt-Universität Berlin
  • 1972 Diplom-Medizinerin
  • 1972–1979 Facharztausbildung für Innere Medizin
  • 1979 Fachärztin für Lungenkrankheiten
  • 1980 Promotion
  • 1980–1985 Ärztliche Leiterin der Poliklinischen Abteilung für Lungenkrankheiten in Berlin-Friedrichshain
  • 1981 Eintritt in die CDU (Ost)
  • 1985–1990 Ärztliche Direktorin in der Bezirksstelle für Lungenkrankheiten und Tuberkulose in Berlin (Ost)
  • 1987–1990 Mitglied des Bezirksvorstandes der CDU Ost-Berlin
  • 1990 Mitglied der Volkskammer der DDR
  • 1990 Präsidentin der Volkskammer der DDR
  • 1990–1991 Bundesministerin für besondere Aufgaben
  • 1990–2002 Mitglied des Bundestages
  • 1991–1998 Parlamentarische Staatsekretärin beim Bundesminister für Gesundheit
  • 2003–2012 Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes Berlin (seit 2012 Ehrenpräsidentin)
  • seit 2007 Vizepräsidentin des Internationalen Bundes
  • 2012 Ernennung zur Stadtältesten von Berlin.

Veröffentlichungen

  • Sabine Bergmann-Pohl: Abschied ohne Tränen. Rückblick auf das Jahr der Einheit, Berlin u.a. 1991.
  • Sabine Bergmann-Pohl: Die frei gewählte Volkskammer, in: Hans Misselwitz/Richard Schröder (Hgg.): Mandat für Deutsche Einheit. Die 10. Volkskammer zwischen DDR-Verfassung und Grundgesetz, Opladen 2000, S. 49–65.
  • Sabine Bergmann-Pohl: Wie die Politik mein Leben veränderte, in: Beate Neuss/Hildigund Neubert (Hgg.): Mut zur Verantwortung. Frauen gestalten die Politik der CDU, Köln 2013, S. 355–367.|
  • Sabine Bergmann-Pohl: Volkskammerpräsidentin und letztes Staatsoberhaupt. Erinnerungen von Anfang und Ende des Parlamentarismus in der DDR, in: Die Politische Meinung, Sonderausgabe Nr. 2, Oktober 2014, S. 121–124.

 

Literatur

  • Ernst Elitz: Sie waren dabei. Ost-deutsche Profile von Bärbel Bohley zu Lothar de Maizière, Stuttgart 1991, S. 116–126.

 

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